Zusammenfassung Zusammenfassung von Kapitel 14
Vom ersten und zweiten natürlichen Gesetz und von Verträgen
Hobbes spricht von einem natürlichen Recht, welches die Freiheit eines jeden ist, das zu tun was seiner Vernunft nach richtig ist. Des Weiteren spricht er von einem Gesetz der Natur, welches Hobbes als allgemeine Regel ansieht, nach der es dem Menschen verboten ist das zu tun, "was sein Leben vernichtet". vernichtet". Hobbes spricht von der Unterscheidung von Recht und Gesetz: - Recht besteht besteht in der Freiheit etwas zu tun oder zu unterlassen - Gesetz bestimmt Gesetz bestimmt und verpflichtet dazu, etwas zu tun oder zu unterlassen Aus dem Gesetz der Natur leitet Hobbes ab, das in dem Zustand des Krieges eines jeden gegen jeder ein Recht auf alles hat, selbst auf den Körper eines anderen. Daraus folgert er dann eine allgemeine Regel der Vernunft: "Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen, so darf er sich alle Hilfsmittel und Vorteile des Kriegs verschaffen und benützen" Die allgemeine Regel der Vernunft enthält nach Hobbes das erste Gesetz der Natur: - "Suche Frieden und halte ihn ein" Daraus leitet Hobbes das zweite Gesetz der Natur ab. In Kurzform: - "Verzichte auf dein Recht auf alles , alles , wenn wenn es für den Frieden notwendig ist und verzichte auf Freiheiten, wenn andere dadurch eingeschränkt werden würden." Solange jemand das Recht beibehält, alles zu tun was er will befinden sich alle Menschen im Kriegszustand. Verzichtet Verzichtet nun jemand auf sein Recht, verringern sich die Hindernisse für einen anderen. Hobbes unterscheidet zwischen einfachem Verzicht , bei dem es einen nicht kümmert, wem der Vorteil zufällt und Übertragung, Übertragung, bei dem man den Vorteil einer bestimmten Person zukommen lässt. Hat sich nun jemand entschieden, sein Recht zu übertragen kann er dies nicht mehr rückgängig machen. Eine Behinderung wäre demnach Ungerechtigkeit Ungerechtigkeit oder Unrecht. Der Weg, durch den man ein Recht überträgt, führt immer über die "Bande" (Worte und Taten) durch die Menschen miteinander verbunden sind. Die Stärke dieser Bande beruht auf der Furcht vor einer üblen Folge des Wortbruchs.
Die wechselseitige Übertragung von Recht nennt Hobbes Vertrag. Ist die Rechtsübertragung nicht wechselseitig, spricht man von einem Geschenk oder einer Schenkung. Hobbes unterscheidet zwischen ausrücklichen und auslegungsbedürftigen auslegungsbedürftigen Vertragserklärungen (interpretierbaren (interpretierbaren Vertragserklärungen). Vertragserklärungen). Verträge sind nach Hobbes besser als andere Rechtsübertragungen, Rechtsübertragungen, da sie sich auch auf die Zukunft beziehen können. Das Band der Worte sei anscheinend auch viel zu schwach, um die menschlichen Leidenschaften Leidenschaften ohne die Furcht vor einer Zwangsgewalt zu zügeln. Verträge mit wilden Tieren sind unmöglich. Wir verstehen einander nicht und ohne gegenseitige Annahme gibt es keinen Vertrag. Ein Vertrag kann auch dann nicht zustande kommen, wenn man etwas verspricht was unmöglich ist. Stellt sich die Unmöglichkeit des Versprechens jedoch erst später heraus, ist der Vertrag gültig. In dem Falle ist etwas Gleichwertiges zu leisten. Sich selbst in einem Vertrag anzuklagen ist ungültig, da es gegen die oben genannte allgemeine Regel verstößt. Verträge lassen sich entweder durch Erfüllung oder Erlass auflösen. Beim Erlass wird die Ausgangssituation wiederhergestellt wiederhergestellt bzw. das Recht wird " rückübertragen". rückübertragen". Ein früher abgeschlossenen Vertag macht einen späteren nichtig. Es gibt nach Hobbes zwei Hilfsmittel, die den Menschen zur Erfüllung ihrer Verträge bestärken, da die Kraft von Worten zu schwach ist. Z um einem Furcht vor den Folgen eines Wortbruchs, zum anderem das Gefühl des Stolzes keinen Wortbruch nötig zu haben. Auf die Furcht kann man mehr zählen, sie lässt sich des Weiteren auch in zwei Mächte teilen. Zum einem die Macht unsichtbarer Geister (?) und zum anderem die Macht der Menschen. Die erste sei die größere Macht, die zweite sei für f ür gewöhnlich jedoch die größere Furcht. Die Furcht vor der ersten Macht ist die eigene Religion jedes Menschen, die vor der bürgerlichen Gesellschaft in der Natur des Menschen angelegt sei. Hobbes spricht auch Eide und Schwüre an, die di e ein Versprechen mit dem Gott darstellen an den man glaubt. Man könne bei keinem Gegenstand schwören, den man nicht für Gott halte.
Timm Boyens