Die vorstellung auf deutsch=La presentación básica en alemán.
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Adjectivdeutsch
DDR / Mini-Magazine / Comic
Descripción: Libro de aprendizaje
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Kann vorab ein BAföG-Anspruch geklärt werden ?r Ansprüche können aus den nachfolgenden Hinweisen nicht abgeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen (Stand 30.08.2005)
Es ist nur für Teilbereiche möglich, die Förderungsfähigkeit für ein Ausbildungsvorhaben verbindlich vorab zu klären. Dies setzt für die betreffenden Fälle einen schriftlichen Antrag voraus. Im Einzelnen: Eine Vorabentscheidung ist gemäß § 46 Abs. 5 BAföG für ein nach Ausbildungsstätte und Ausbildungsgang bestimmt bezeichnetes Vorhaben möglich, wenn
- ein Fachrichtungswechsel geplant ist bzw. die Aufnahme einer anderen Ausbildung nach einem früheren Abbruch einer nach BAföG förderungsfähigen Ausbildung, - die Aufnahme einer weiteren Ausbildung angestrebt wird, nachdem bereits eine förderungsfähige frühere Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen wurde, - eine Ausbildungsaufnahme nach Überschreiten der gesetzlichen Altersgrenze von derzeit 30 Jahren beabsichtigt ist, - die Durchführung einer Auslandsausbildung bzw. eines Auslandspraktikums geplant ist Verbindlich ist eine solche Entscheidung nur für die Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt der dahingehenden Antragstellung ; eine vorzeitigere Antragstellung wäre deswegen sinnlos. Steht für die geplante Ausbildungsmaßnahme noch nicht fest, an welcher Ausbildungsstätte sie wegen örtlicher Zulassungsbeschränkungen aufgenommen werden kann, so ist ein (=1) Antrag auf Vorabentscheidung an das Förderungsamt zu richten, in dessen Zuständigkeit die Aufnahme in erster Präferenz geplant ist; bekommt man den Ausbildungsplatz nur an der nachrangig gewünschten Ausbildungsstätte, bleibt die Vorabentscheidung trotzdem gültig.
Rechnerische Vorabentscheidungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen ; deswegen hat das für BAföG zuständige Ministerium der Bundesregierung einen BAföG-Rechner in das Internet gestellt, damit jeder selber – wenn auch nur unverbindlich – klären kann, in welcher Größenordnung ein rechnerischer Förderungsanspruch bestehen könnte (unter www.bafoeg.bmbf.de www.bafoeg.bmbf.de). ).
Vorabentscheidung gehören : Zu einem Antrag auf Vorabentscheidung - Die formlose schriftliche Erklärung, ab wann, an welcher Ausbildungsstätte und konkret für welchen Ausbildungsgang (mit Bezeichnung der Fachrichtung und dem damit zunächst angestrebten Abschluss) das Vorhaben geplant ist, für das der „Vorabantrag“ gestellt ist Formblatt 1 mit den eigenen personenbezogenen Daten (noch nicht beantwortbare Fragen sind entsprechend zu kennzeichnen) Formblatt Anlage zum Formblatt 1 (Lebenslauf) auch mit der Angabe, was für die Zeit zwischen Antragstellung und Ausbildungsaufnahme geplant ist und Formlos schriftlich eine detaillierte Erläuterung der Gründe für diese Ausbildungsplanung mit geeigneten Nachweisen. Bei beabsichtigter Auslandsausbildung Auslandsausbildung zusätzlich die Erklärungen in Formblatt 6 mit Nachweisen zur Art der Ausbildungsstätte, zu der Art und Dauer und inhaltlichen Ausgestaltung (fachlich und auch mit Nachweisen zu der vorgeschriebene Wochenstundenzahl des Pflichtunterrichts) der geplante Ausbildung, zu den ausbildungsrechtlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen, zu der Art und dem Qualifikationsniveau des damit angestrebten Abschlusses