DEUTSCHE NORM
Januar 2011
D
DIN EN 1998-1/NA
ICS 91.120.25
Ersatzvermerk siehe unten
Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbau National Annex – Nationally determined parameters – Eurocode 8: Design of structures for earthquake resistance resistance – Part 1: General rules, Seismic actions and rules for buildings Annexe Nationale – Paramètres déterminés au plan national – Eurocode 8: Calcul des structures pour leur résistance aux séismes – Partie 1: Règles générales, actions sismiques et règles pour les bâtiments
Ersatzvermerk Ersatz für DIN EN 1998-1/NA:2010-08; mit DIN EN 1998-1:2010-12 und DIN EN 1998-5:2010-12 Ersatz für die 2010-12 zurückgezogene Norm DIN 4149:2005-04
Gesamtumfang 31 Seiten
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Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Vorwort Dieses Dokument wurde vom NA 005-51-06 AA „Erdbeben; Sonderfragen (Sp CEN/TC 250/SC 8)“ erstellt. Dieses Dokument bildet den Nationalen Anhang zu DIN EN 1998-1:2010-12 Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdebeben — Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten.
Die Europäische Norm EN 1998-1 räumt die Möglichkeit ein, eine Reihe von sicherheitsrelevanten sich erheitsrelevanten Parametern national festzulegen. Diese national festzulegenden Parameter (en: National determined parameters, NDP) umfassen alternative Nachweisverfahren und Angaben einzelner Werte, sowie die Wahl von Klassen aus gegebenen Klassifizierungssystemen. Die entsprechenden Textstellen sind in der Europäischen Norm durch Hinweise auf die Möglichkeit nationaler Festlegungen gekennzeichnet. Eine Liste dieser Textstellen befindet sich im Unterabschnitt NA.2.1. Darüber hinaus enthält dieser nationale Anhang ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12 (en: non-contradictory complementary information , NCI). Dieser Nationale Anhang ist Bestandteil von DIN EN 1998-1:2010-12. DIN EN 1998-1:2010-12 und dieser Nationale Anhang ersetzen zusammen mit DIN EN 1998-5:2010-12 und DIN EN 1998-5/NA die DIN 4149:2005-04.
Änderungen Gegenüber DIN 4149:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)
teilweise Übernahme der Regelungen aus DIN 4149:2005-04 zur nationalen Anwendung An wendung von DIN EN 1998-1:2010-12.
Frühere Ausgaben DIN 4149: 1981-04; 2005-04 DIN 4149-1:1981-04 DIN 4149-1/A1: 1992-12 DI EN 1998-1/NA: 2010-08
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NA.1 Anwendungsbereich Dieser nationale Anhang enthält nationale Festlegungen für den „Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten“, die bei der Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12 in Deutschland zu berücksichtigen sind. Dieser Nationale Anhang gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1998-1:2010-12.
NA.2 Nationale Festlegungen zur Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12 NA.2.1 Allgemeines DIN EN 1998-1:2010-12 weist an den folgenden Textstellen die Möglichkeit nationaler nationa ler Festlegungen aus (NDP).
Tabelle NA.1 — Nationale Festlegungen — Textstellenbezüge in EN 1998-1 Bezug
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Gegenstand
1.1.2(7)
Informative Anhänge A und B.
2.1(1)P
Referenz-Wiederkehrperiode T NCR der Erdbebeneinwirkung für die Forderung nach Standsicherheit (oder gleichwertig, Referenz-Überschreitungswahrscheinlichkeit in 50 Jahren, P NCR).
2.1(1)P
Referenz-Wiederkehrperiode T DLR der Erdbebeneinwirkung für die Forderung nach Schadensbegrenzung (oder gleichwertig, Referenz-Überschreitungswahrscheinlichkeit in 10 Jahren, P DLR).
3.1.1(4)
Bedingungen, damit Baugrunduntersuchungen zusätzlich zu denjenigen, die für nichtseismische Einwirkungen notwendig sind, entfallen können und vordefinierte Baugrundklassen verwendet werden dürfen.
3.1.2(1)
Baugrundklassifizierungsschema zur Berücksichtigung des Baugrundes und des Geologischen Untergrundes; Festlegung der Werte für die Parameter S , T B, T C und T D zur Definition von horizontalen und vertikalen elastischen Antwortspektren nach 3.2.2.2 und 3.2.2.3.
3.2.1(1), (2),(3)
Erdbebenzonenkarten mit zugehörigen Referenz-Bodenbeschleunigungen.
3.2.1(4)
Fälle geringer Seismizität.
3.2.1(5)
Fälle sehr geringer Seismizität.
3.2.2.1(4), 3.2.2.2(1)P
Parameter S , T B, T C, T D zur Definition der Form von horizontalen elastischen Antwortspektren.
3.2.2.3(1)P
Parameter avg , T B, T C, T D zur Definition der Form von vertikalen elastischen Antwortspektren.
3.2.2.5(4)P
Beiwert β für für den unteren Grenzwert von Bemessungs-Spektralwerten.
4.2.3.2(8)
Verweis auf Definitionen des Steifigkeitsmittelpunktes und des Torsionsradius für mehrgeschossige Gebäude, welche die Bedingungen (a) und (b) in 4.2.3.2(8) erfüllen bzw. nicht erfüllen
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Tabelle NA.1 (fortgesetzt)
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4.2.4(2)P
Werte von ϕ für für Hochbauten.
4.2.5(5)P
Bedeutungsbeiwert γ I für Hochbauten.
4.3.3.1(4)
Entscheidung ob nichtlineare Berechnungsmethoden für die Auslegung nicht schwingungsisolierter Gebäude verwendet werden dürfen. Verweis auf das Deformationsvermögen von Bauteilen und die zugeordneten Teilsicherheitsbeiwerte im Grenzzustand der Tragfähigkeit für die Auslegung oder Evaluierung auf Basis nichtlinearer Berechnungsmethoden.
4.3.3.1(8)
Grenzwert des Bedeutungsbeiwerts γ I, bis zu dem die Berechnung mit zwei ebenen Modellen zulässig ist.
4.4.2.5(2)
Beiwert für die Überfestigkeit γ Rd von horizontalen Scheiben.
4.4.3.2(2)
Abminderungsbeiwert ν für Verformungen beim Nachweis der Begrenzung von Schäden.
5.2.1(5)
Duktilitätsklassen für Betonbauten.
5.2.2.2(10)
qo-Wert für Betonbauten, die einem besonderen Qualitätssicherungsplan unterliegen.
5.2.4(1), (3)
Materialsicherheitsbeiwerte für Betonbauten in der Erdbebenbemessungssituation.
5.4.3.5.2(1)
Minimale Netzbewehrung großer leichtbewehrter Stahlbetonwände.
5.8.2(3)
Minimale Querschnittsabmessungen von Betonfundamentbalken.
5.8.2(4)
Minimale Dicke und Bewehrungsgrad von Betonfundamentplatten.
5.8.2(5)
Minimaler Bewehrungsgrad von Betonfundamentbalken.
5.11.1.3.2(3) 5.11.1.4
Duktilitätsklasse von vorgefertigten Wandscheibensystemen. q-Werte von Fertigteilsystemen.
5.11.1.5(2)
Erdbebeneinwirkung während der Errichtung von Bauwerken aus Fertigteilen.
5.11.3.4(7)e
Minimale Längsbewehrung in vermörtelten Verbindungen von großen Wandscheiben.
6.1.2(1)
Höchstwert von q anwendbar für das Auslegungskonzept für niedrig-dissipatives Tragwerksverhalten; Einschränkung der anwendbaren Auslegungskonzepte; regionale Einschränkungen für die Wahl der anwendbaren Duktilitätsklassen für Bauwerke aus Stahl.
6.1.3(1)
Materialsicherheitsbeiwerte für Stahlbauten in der Erdbeben-Bemessungssituation.
6.2(3)
Überfestigkeitsbeiwert für die Kapazitätsbemessung von Stahlbauten.
6.2(7)
Angaben zur Verwendung von EN 1993-1-10:2004 bei der Erdbebenbemessung.
6.5.5(7)
Hinweise auf ergänzende Regeln für zulässige Anschlussbemessung.
6.7.4(2)
Überkritische Resttragfähigkeit von knickgefährdeten Druckdiagonalen in Stahl-Rahmentragwerken mit V-Verbänden.
7.1.2(1)
Höchstwert von q für das Auslegungskonzept für niedrig-dissipatives Tragwerksverhalten; Einschränkungen der anwendbaren Auslegungskonzepte; regionale Einschränkungen für die Wahl der anwendbaren Duktilitätsklassen für Verbundtragwerke aus Stahl und Beton.
7.1.3(1), (3)
Teilsicherheitsbeiwerte für Werkstoffe in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton bei der Erdbebenbemessung.
7.1.3(4)
Überfestigkeitsfaktoren für die Kapazitätsbemessung von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton.
7.7.2(4)
Abminderungsfaktor für die Steifigkeit des Betonteils von Verbundstützenquerschnitten.
8.3(1)
Duktilitätsklassen für Holzbauten.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Tabelle NA.1 (fortgesetzt) 9.2.1(1) 9.2.2(1)
Typen von Mauerwerkssteinen mit ausreichender Robustheit. Mindestfestigkeit von Mauerwerkssteinen.
9.2.3(1)
Mindestfestigkeit des Mörtels in Mauerwerksbauten.
9.2.4(1)
Alternative Klassen von Stoßfugen in Mauerwerk
9.3(2)
Verwendung unbewehrten Mauerwerks, das allein den Vorschriften von EN 1996 genügt.
9.3(2)
Effektive Mindestdicke unbewehrter Mauerwerkswände die allein den Vorschriften von EN 1996 genügen.
9.3(4),Tabelle 9.1
Größtwert der Bodenbeschleunigung für die Verwendung unbewehrten Mauerwerks, das die Vorschriften von EN 1998-1 erfüllt. q-Beiwerte in Mauerwerksbauten.
9.3(4), Tabelle 9.1
q-Beiwerte für Bauten mit Mauerwerkssystemen, mit erhöhter Duktilität.
9.5.1(5)
Geometrische Anforderungen für Schubwände aus Mauerwerk.
9.6(3)
Materialsicherheitsbeiwerte für Mauerwerksbauten in der Erdbebenbemessungssituation.
9.7.2(1)
Maximal zulässige Anzahl der Geschosse und Mindestfläche der Schubwände für „einfache Mauerwerksbauten“.
9.7.2(2)b
Mindest-Seitenverhältnis im Grundriss für „einfache Mauerwerksbauten“.
9.7.2(2)c
Größtwert von Deckenrücksprüngen im Grundriss für „einfache Mauerwerksbauten“.
9.7.2(5)
Größter zulässiger Unterschied der Masse und der Wandfläche benachbarter Geschosse bei „einfachen Mauerwerksbauten“
10.3(2)P
Vergrößerungsfaktor der erdbebenbedingten Verschiebungen für die Auslegung von Einrichtungen zur Schwingungsisolierung.
9.3(3)
Darüber hinaus enthält NA.2.2 ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12. Diese sind durch ein vorangestelltes „NCI“ gekennzeichnet.
Tabelle NA.2 Bezug 1.2.1 3.1.1 3.1.3 9.4(6) 9.7.2(3) Anhang NA.D
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Gegenstand Normative Verweisungen Allgemeines Geologische Untergrundklassen; zur Festlegung der für das Spektrum charakteristischen Untergrundverhältnisse (als Kombination von Baugrund und geologischem Untergrund) Tragwerksberechnung Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Vereinfachte Auslegungsregeln für einfache Bauten des üblichen Hochbaus
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NA.2.2 Nationale Festlegungen Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Nummerierung von DIN EN 1998-1:2010-12 bzw. ergänzt diese.
NCI zu 1.2.1 Normative Verweisungen NA DIN EN 771-1:2005-05, Festlegungen für Mauersteine — Teil 1: Mauerziegel NA DIN EN 771-2:2005-05, Festlegungen für Mauersteine — Teil 2: Kalksandsteine NA DIN EN 771-3:2005-05, Festlegungen für Mauersteine — Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen)
NA DIN EN 771-4:2005-05, Festlegungen für Mauersteine — Teil 4: Porenbetonsteine NA DIN EN 1998-2, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 2: Brücken NA DIN V 105-100:2005-10, Mauerziegel — Teil 100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften NA DIN V 106:2005-10, Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften NA DIN V 4165-100:2005-10, Porenbetonsteine — Teil 100: Plansteine und Planelemente mit besonderen Eigenschaften
NA DIN V 18151-100:2005-10, Hohlblöcke aus Leichtbeton — Teil 100: Hohlblöcke mit besonderen Eigenschaften
NA DIN V 18152-100:2005-10, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton — Teil 100: Vollsteine und Vollböcke mit besonderen Eigenschaften
NA DIN V 18153-100:2005-10, Mauersteine aus Beton (Normalbeton) — Teil 100: Mauersteine mit besonderen Eigenschaften
NA DIN V 18580, Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften NA DIN V 20000-401, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Te il 401: Regeln für die Verwendung Ver wendung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1:2005-05
NA DIN V 20000-402, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Te il 402: Regeln für die Verwendung Ver wendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2:2005-05
NA DIN V 20000-403, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Te il 403: Regeln für die Verwendung Ver wendung von Mauersteinen aus Beton nach DIN EN 771-3:2005-05
NA DIN V 20000-404, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Te il 404: Regeln für die Verwendung Ver wendung von Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4:2005-05
NA DIN V 20000-412:2004-03, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2:2003-09
NDP zu 1.1.2(7) Anwendungsbereich von EN 1998-1 Die Anhänge A und B behalten ihren informativen Charakter. 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 2.1(1)P Grundlegende Anforderungen Es gelten die empfohlenen Werte T NCR = 475 Jahre, P NCR = 10 %. Der Nachweis der Schadensbegrenzung (T DLR) entfällt.
NDP zu 3.1.1(4) Allgemeines Bei unzureichender Kenntnis des Untergrundes darf ohne gesonderte Baugrunduntersuchungen die Baugrundklasse C nach 3.1.2(1) angenommen werden, wenn es sich nicht um den Sonderfall nach 3.1.2(1) handelt. In diesem Fall ist der Einfluss des Baugrundes auf die Erdbebeneinwirkungen gesondert zu untersuchen und zu berücksichtigen.
NCI zu 3.1.1 Allgemeines (NA.5) Der Einfluss der örtlichen Untergrundverhältnisse auf die Erdbebeneinwirkung ist generell durch die Einstufung in eine der nachfolgend unter 3.1.3 beschriebenen geologischen Untergrundklassen R, T oder S und in eine der drei in 3.1.2 beschriebenen Baugrundklassen A, B oder C zu berücksichtigen. (NA.6) Als Kombinationen von Baugrund und geologischem Untergrund sind die Untergrundverhältnisse A-R, B-R, C-R, B-T, C-T oder C-S vorgesehen.
NDP zu 3.1.2(1) Feststellung der Baugrundklassen (i) Der Baugrund wird in Deutschland nach folgenden Baugrundklassen unterschieden: ⎯ Baugrundklasse A
Unverwitterte (bergfrische) Festgesteine mit hoher Festigkeit. Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen höher als etwa 800 m/s. ⎯ Baugrundklasse B
Mäßig verwitterte Festgesteine bzw. Festgesteine mit geringerer Festigkeit. oder grobkörnige (rollige) bzw. gemischtkörnige Lockergesteine mit hohen Reibungseigenschaften in dichter Lagerung bzw. in fester Konsistenz (z. B. glazial vorbelastete Lockergesteine). Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen etwa zwischen 350 m/s und 800 m/s. ⎯ Baugrundklasse C
Stark bis völlig verwitterte Festgesteine. oder grobkörnige (rollige) bzw. gemischtkörnige Lockergesteine in mitteldichter Lagerung bzw. in mindestens steifer Konsistenz. oder feinkörnige (bindige) Lockergesteine in mindestens steifer Konsistenz. 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen etwa zwischen 150 m/s und 350 m/s.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
(ii) Wenn sich der Baugrund nicht nach Absatz (i) einordnen lässt, insbesondere wenn wenn als Baugrund tiefgründig unverfestigte Ablagerungen in lockerer Lagerung ( z. B. lockerer Sand) bzw. in weicher oder breiiger Konsistenz (z. ( z. B. Seeton, Schlick) vorhanden sind (dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen unter 150 m/s), ist der Einfluss der Baugrundverhältnisse auf die Erdbebeneinwirkungen gesondert zu untersuchen und zu berücksichtigen. (iii) Bauwerksstandorte, bei denen im Erdbebenfall mit Hangrutschungen oder Setzung infolge Bodenverflüssigung zu rechnen ist, sollten vermieden werden. (iv) Die Einstufung eines Standortes in eine Baugrundklasse ist im Zweifelsfall Zweifelsfall durch weitergehende Untersuchungen zu bestimmen. Diese dürfen entfallen, wenn ungünstige Baugrundverhältnisse nach Absatz (ii) ausgeschlossen werden können und die Erdbebeneinwirkung Er dbebeneinwirkung unter der Annahme der Baugrundklasse C bestimmt wird.
NCI
NA 3.1.3 Geologische Untergrundklassen
(i) Zusätzlich zum Baugrund ist auch der geologische Untergrund zu berücksichtigen. Es wird zwischen den folgenden geologischen Untergrundklassen unterschieden: ⎯ Untergrundklasse R
Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund. ⎯ Untergrundklasse T
Übergangsbereiche zwischen den Gebieten Ge bieten der Untergrundklasse R und der Untergrundklasse S, sowie so wie Gebiete relativ flachgründiger Sedimentbecken. ⎯ Untergrundklasse S
Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung. (ii) Eine schematische Darstellung der geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonen nach 3.2.1 (Bild NA.1), zeigt Bild NA.2. ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen erfolgt die Zuordnung der geologischen Untergrundklassen zu Verwaltungseinheiten im Zuge der Bekanntmachung der DIN EN 1998-1 als Technische Baubestimmung.
NDP zu 3.2.1(1), (2), (3) Erdbebenzonen (i) Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten die in Bild NA.1 dargestellten Erdbebenzonen. Nichttektonische seismische Ereignisse, z. B. in BergbauB ergbau- oder Erdfallgebieten, sind im Rahmen dieser Vorschrift nicht berücksichtigt. ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen erfolgt die Zuordnung der Erdbebenzonen zu Verwaltungseinheiten im Zuge der Bekanntmachung der DIN EN 1998-1 als Technische Baubestimmung.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Bild NA.1 — Schematische Darstellung der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
(ii) Als zonenspezifischer Einwirkungsparameter gilt ein Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung agR, der in Tabelle NA.3 den Erdbebenzonen zugeordnet ist.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Tabelle NA.3 — Zuordnung von Intensitätsintervallen und Referenz-Spitzenwerten der Bodenbeschleunigung zu den Erdbebenzonen
Erdbebenzone
Intensitätsintervall
Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung agR
m/s2 0
6 ≤ I < < 6,5
—
1
6,5 ≤ I < < 7
0,4
2
7 ≤ I < < 7,5
0,6
3
7,5 ≤ I
0,8
(iii) Die geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonen in Deutschland nach Bild NA.1 werden in Bild NA.2 gezeigt.
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Bild NA.2 — Schematische Darstellung der geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 3.2.1(4) Erdbebenzonen Da die in Bild NA.1 dargestellten Erdbebenzonen 1 bis 3 im Anwendungsbereich dieser Norm als Gebiete geringer Seismizität eingestuft werden, darf für übliche Hochbauten der Bedeutungskategorie I bis III mit nicht mehr als 6 Geschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 20 m über der im Mittel gemessenen gem essenen Geländehöhe die im Anhang A beschriebene vereinfachte Vorgehensweise angewandt werden.
NDP zu 3.2.1(5) Erdbebenzonen Gebiete, die nicht den Erdbebenzonen 1 bis 3 nach Bild NA.1 zugeordnet sind, werden als Gebiete sehr geringer Seismizität im Sinne dieser Norm eingestuft.
NDP zu 3.2.2.1(4), 3.2.2.2(1)P Grundlegende Darstellung der Erdbebeneinwirkung Für die horizontalen elastischen Antwortspektren gelten folgende Parameter und Beziehungen: (1) Das elastische Antwortspektrum S e(T ) für die Referenz-Wiederkehrperiode (siehe Bild NA.3) wird durch folgende Ausdrücke bestimmt: ⎡
⎤ ⋅ (η ⋅ 2,5 − 1)⎥ T B ⎦ T
T A ≤ T ≤ T B :
S e (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅ ⎢1 +
T B ≤ T ≤ T C :
S e (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ 2,5
(NA.2)
T C ≤ T ≤ T D :
T S e (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ 2,5 ⋅ C T
(NA.3)
T D ≤ T :
T T S e (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ 2,5 ⋅ C D 2 T
(NA.4)
⎣
(NA.1)
Dabei ist
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
12
S e (T )
die Ordinate des elastischen Antwortspektrums;
T
die Schwingungsdauer eines linearen Einmassenschwingers;
agR
der Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung nach Tabelle NA.3;
γ I
Bedeutungsbeiwert nach Tabelle NA.6
T A , T B, T C, T D
die Kontrollperioden des Antwortspektrums, mit T A = 0; zur Darstellung im Frequenzbereich kann an Stelle der Periode 0 s die Frequenz 25 Hz gesetzt werden, mit konstantem S e zu höheren Frequenzen;
S
der Untergrundparameter;
η
der Dämpfungs-Korrekturbeiwert mit dem Referenzwert η = 1 für 5 % viskose Dämpfung, siehe Absatz (3).
DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Bild NA.3 — Elastisches Antwortspektrum (2) Der Einfluss der Untergrundverhältnisse auf das elastische Antwortspektrum wird für die horizontale Bodenbewegung durch die Wahl der Parameter nach Tabelle NA.4 berücksichtigt.
Tabelle NA.4 — Werte der Parameter zur Beschreibung des elastischen horizontalen Antwortspektrums Untergrundverhältnisse
S
T B
T C
T D
s
s
s
A-R B-R C-R
1,00 1,25 1,50
0,05 0,05 0,05
0,20 0,25 0,30
2,0 2,0 2,0
B-T C-T
1,00 1,25
0,1 0,1
0,30 0,40
2,0 2,0
C-S
0,75
0,1
0,50
2,0
(3) Der Wert des Dämpfungs-Korrekturbeiwerts η kann kann durch nachfolgende Gleichung bestimmt werden. η =
10 ≥ 0,55 5 + ξ
(NA.5)
Dabei ist ξ
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
der Wert der viskosen Dämpfung des Bauwerks in Prozent.
Falls für spezielle Untersuchungen eine andere viskose Dämpfung als 5 % verwendet werden soll, ist dieser Wert besonders zu begründen.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 3.2.2.3(1)P Vertikales elastisches Antwortspektrum Für die vertikalen elastischen Antwortspektren gelten folgende Parameter und Beziehungen: Das elastische Antwortspektrum S ve(T ) für die Referenz-Wiederkehrperiode wird durch folgende Ausdrücke bestimmt: ⎡
⎤ ⋅ (η ⋅ 3,0 − 1)⎥ T B ⎦ T
T A ≤ T ≤ T B :
S ve (T ) = avg ⋅ ⎢1 +
T B ≤ T ≤ T C :
S ve (T ) = avg ⋅ η ⋅ 3,0
(NA.7)
T C ≤ T ≤ T D :
T S ve (T ) = avg ⋅ η ⋅ 3,0 ⋅ C T
(NA.8)
T D ≤ T :
T T S ve (T ) = avg ⋅ η ⋅ 3,0 ⋅ C D 2 T
(NA.9)
⎣
(NA.6)
Die Kontrollperiode T B ist für alle Bodenklassen mit T B = 0,05 s anzusetzen. Die Kontrollperiode T C beträgt 0,2 s, die Kontrollperiode T D ist mit T D = 2,0 s anzusetzen. Weiter gilt avg = 0,5·agR·γ I.
NDP zu 3.2.2.5(4)P Bemessungsspektrum für lineare Berechnung (NA.4.1) Alle Bauwerke B auwerke besitzen die mehr m ehr oder weniger ausgeprägte Fähigkeit, durch dur ch seismische Einwirkungen eingeleitete Energie durch hysteretische Energiedissipation abzubauen. Dies gestattet vereinfachend ihre Bemessung für Kräfte, die kleiner sind als diejenigen, die bei einer linear-elastischen Reaktion ohne Energiedissipation auftreten würden. (NA.4.2) Um die günstig wirkenden dissipativen Effekte auch bei linearer Berechnung berücksichtigen zu können, wird das elastische Antwortspektrum durch den konstruktions- und bauartspezifischen Verhaltensbeiwert q abgemindert.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
(NA.4.3) Das Bemessungsspektrum für die Horizontalkomponente der Erdbebeneinwirkung S d(T ) wird durch die folgenden Ausdrücke bestimmt. ⎡
T A ≤ T ≤ T B :
S d (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅ ⎢1 +
T B ≤ T ≤ T C :
S d (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅
T C ≤ T ≤ T D :
S d (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅
T D ≤ T :
S d (T ) = agR ⋅ γ I ⋅ S ⋅
⎣
⎞ ⎤ ⋅ ⎜⎜ − 1⎟⎟⎥ T B ⎝ q ⎠ ⎦ T ⎛ 2,5
2,5
(NA.10)
(NA.11)
q
2,5 T C ⋅
(NA.12)
2,5 T CT D ⋅ 2
(NA.13)
q
q
T
T
Dabei ist S d(T )
die Ordinate des Bemessungsspektrums;
q
der Verhaltensbeiwert
ANMERKUNG Der Beiwert β nach nach EN 1998-1:2004 wird zu 0 gesetzt und ist daher nicht in den Gleichungen NA.10 bis NA.13 enthalten.
(NA.4.4) Die Werte für die Parameter T B, T C, T D und S sind sind in Tabelle NA.4 angegeben. Zur Festlegung des Bemessungsspektrums sollte T B = 0,01 s angesetzt werden. (NA.4.5) Das in Absatz (3) ( 3) angegebene Bemessungsspektrum Bem essungsspektrum ist nicht geeignet geeign et für die Bemessung B emessung von Bauwerken mit Fundamentisolierungs- oder Energiedissipations-Systemen.
NDP zu 4.2.3.2(8) Kriterien für Regelmäßigkeit im Grundriss Es gelten die Regelungen nach DIN EN 1998-1:2010-12.
NDP zu 4.2.4(2)P Kombinationsbeiwerte für veränderliche Einwirkungen Beiwerte für ϕ zur zur Berechnung von ψ Ei sind Tabelle NA.5 zu entnehmen. Bei der Ermittlung der wirksamen Massen zur Berechnung der Erdbebenlasten sind Schneelasten in Gleichung (4.2) mit dem Kombinationsbeiwert ψ 2 = 0,5 zu multiplizieren. Diese reduzierten Schneelasten sind auch beim Standsicherheitsnachweis zu berücksichtigen.
Hinweis — Kann es aus der Nutzung zu länger anhaltenden wesentlichen unsymmetrischen Belastungen kommen, z. B. bei einem über längere Zeit nur teilweise genutzten Lagergebäude, so sind die sich hieraus im Erdbebenfall ergebenden Torsionswirkungen bei den Nachweisen zu berücksichtigen.
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15
DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Tabelle NA.5 — Beiwerte für
zur Berechnung von Ei
Art der veränderlichen Einwirkung nach DIN EN 1991-1-1/NA
Lage im Gebäude
Nutzlasten der Kategorien A – C einschließlich Nutzlasten der Kategorien T und Z
oberstes Geschoss
1,0
andere Geschosse
0,7
Nutzlasten der Kategorien D – F einschließlich Nutzlasten der Kategorien T und Z
alle Geschosse
1,0
NDP zu 4.2.5(5)P Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte sind der Tabelle NA.6 zu entnehmen.
Tabelle NA.6 — Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte Bedeutungskategorie
Bauwerke
Bedeutungsbeiwert γ I
I
Bauwerke ohne Bedeutung für den Schutz der Allgemeinheit, mit geringem Personenverkehr (z. B. Scheunen, Kulturgewächshäuser, usw.).
0,8
II
Bauwerke, die nicht zu den anderen Kategorien gehören ( z. B. kleinere Wohn- und Bürogebäude, Werkstätten, usw.).
1,0
III
Bauwerke, von deren Versagen bei Erdbeben eine große Zahl von Personen betroffen ist ( z. B. große Wohnanlagen, Schulen, Versammlungsräume, Kaufhäuser, usw.).
1,2
IV
Bauwerke, deren Unversehrtheit im Erdbebenfall von hoher Bedeutung für den Schutz der Allgemeinheit ist ( z. B. Krankenhäuser, wichtige Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und der Sicherheitskräfte, usw.).
1,4
NDP zu 4.3.3.1(4) Berechnungsmethoden Als Alternative zu dem „Vereinfachten Antwortspektrenverfahren“ nach 4.3.3.1(3) a) und dem „Multimodalen Antwortspektrenverfahren“ nach 4.3.3.1(3) b) darf bei ausreichender Erfahrung die nichtlineare statische (pushover) Berechnung nach 4.3.3.1(4) c) Verwendung finden sowie in Ausnahmefällen die nichtlineare dynamische Zeitverlaufsberechnung nach 4.3.3.1(4) d).
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 4.3.3.1(8) Berechnungsmethoden Der Abschnitt ist für alle Bedeutungskategorien gültig.
NDP zu 4.4.2.5(2) Tragfähigkeit horizontaler Scheiben Für den Überfestigkeitswert gelten die Angaben nach DIN EN 1998-1:2010-12: γ d = 1,3 für spröde Versagensformen, wie in schubbeanspruchten Betonscheiben, γ d = 1,1 für duktile Versagensformen.
NDP zu 4.4.3.2(2) Beschränkung der gegenseitigen Stockwerksverschiebung Es ist sicherzustellen, dass sowohl die nicht tragenden Bauteile als auch ihre Verbindungen und Befestigungen oder Verankerungen der Kombination aus maßgebenden ständigen, veränderlichen und seismischen Einwirkungen standhalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Konsequenzen behinderter Verformungen (z. B. bei spröden Fassadenteilen) zu legen.
NDP zu 5.2.1(5) Energiedissipationskapazität und Duktilitätsklassen Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Duktilitätsklassen DCL und DCM zu verwenden.
NDP zu 5.2.2.2(10) Verhaltensbeiwerte für horizontale Erdbebeneinwirkungen Eine Erhöhung von qo in Abhängigkeit eines besonderen Qualitätssicherungssystems ist nicht zulässig.
NDP zu 5.2.4(1) und (3) Sicherheitsnachweise Für die Erdbeben-Bemessungssituation sind die Material-Teilsicherheitsbeiwerte für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen Bemess ungssituationen zu verwenden. Diese sind der DIN EN 1992-1-1 und ihrem nationalen Anhang zu entnehmen.
NDP zu 5.4.3.5.2(1) Beanspruchbarkeit auf Schub Es gilt die in der Anmerkung zu 5.4.3.5.2(1) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Bezüglich der Querbewehrung von Wänden gilt DIN EN 1992-1-1:2011-01, 9.6.2.
NDP zu 5.8.2(3) Zerrbalken und Gründungsbalken Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(3) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Es gelten die Werte bw,min = 0,25 m und hw,min = 0,4 m für Hochbauten mit bis zu drei Geschossen oder hw,min = 0,5 m für Hochbauten mit vier oder mehr Geschossen.
NDP zu 5.8.2(4) Zerrbalken und Gründungsbalken Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(4) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Es gelten die Werte t min = 0,2 m und ρs,min = 0,2 %.
NDP zu 5.8.2(5) Zerrbalken und Gründungsbalken 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(5) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung mit ρb,min = 0,4 %.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 5.11.1.3.2(3) Energiedissipation Für vorgefertigte Wandscheibensysteme ist die Duktilitätsklasse DCL zu verwenden.
NDP zu 5.11.1.4 Verhaltensbeiwerte Es gelten die empfohlenen Werte: k = 1,0 für Tragwerke mit Verbindungen nach 5.11.2.1.1 bis 5.11.2.1.3, k = 0,5 für Tragwerke mit anderen Verbindungstypen.
NDP zu 5.11.1.5(2) Untersuchung einer vorübergehenden Situation Ist die Berücksichtigung von Erdbebeneinwirkungen nach 5.11.1.5 (1) der DIN EN 1998-1:2010-12 während der Errichtung von baulichen Anlagen erforderlich, so ist der Wert Ap abhängig von den Umständen des vorliegenden Einzelfalls zu wählen.
NDP zu 5.11.3.4(7) Vorgefertigte Wände in Großtafel-Bauweise Es gilt die in der Anmerkung zu 5.11.3.4(7) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung mit dem Wert ρc,min = 1 %.
NDP zu 6.1.2(1) Auslegungskonzepte Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Höchstwerte der Verhaltensbeiwerte q nach Tabelle 6.2 für deutsche Erdbebengebiete auf q ≤ 4 zu begrenzen. Ferner wird empfohlen, Duktilitätsklasse DCL oder DCM zu verwenden.
NDP zu 6.1.3(1) Sicherheitsnachweise Für die Teilsicherheitsbeiwerte γS gilt γS = γM Die Teilsicherheitsbeiwerte γM sind der DIN EN 1993-1-1 zu entnehmen.
NDP zu 6.2(3) Werkstoffe Für den Überfestigkeitsbeiwert gilt der vorgeschlagene Wert γ ov = 1,25. ANMERKUNG Der zur Bestimmung des Überfestigkeitsbeiwerts verwendete obere o bere Wert der Streckgrenze muss durch die einschlägigen Produktregeln gewährleistet sein.
NDP zu 6.2(7) Werkstoffe In Bauwerken der Duktilitätsklassen DCM und DCH müssen dissipative Bauteile im Freien die Mindestzähigkeit T 27J = −20 °C aufweisen.
NDP zu 6.5.5(7) Auslegungsregeln für Verbindungen im dissipativen Bereich Keine ergänzenden Regeln für Anschlussbemessung.
HINWEIS — Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen können Versuchsergebnisse Versuch sergebnisse nur nu r im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung anwendbar gemacht werden. NDP zu 6.7.4(2) Riegel und Stützen 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
Für die überkritische Resttragfähigkeit von Druckdiagonalen gilt der empfohlene Wert γ PB = 0,3.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 7.1.2(1) Auslegungskonzepte Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Höchstwerte der Verhaltensbeiwerte q nach Tabelle 6.2 für deutsche Erdbebengebiete auf q ≤ 4 zu begrenzen.
NDP zu 7.1.3(1) und (3) Sicherheitsnachweise Es gelten die Angaben dieses Dokumentes zu 5.2.4(1),(3) und zu 6.1.3(1).
NDP zu 7.1.3(4) Sicherheitsnachweise Es gelten die Angaben dieses Dokumentes zu 6.2(3).
NDP zu 7.7.2(4) Berechnung Es gilt der empfohlene Wert r = 0,5.
NDP zu 8.3(1) Duktilitätsklassen und Verhaltensbeiwerte (1) Bezüglich der erforderlichen hysteretischen Dissipationsfähigkeit sind die drei Duktilitätsklassen DCL (gering dissipativ), DCM (teilweise dissipativ) und DCH (dissipativ, mit erhöhter Duktilität) wie folgt zu unterscheiden: a) Duktilitätsklasse DCL Der Duktilitätsklasse DCL sind Tragwerke zuzuordnen, die beim Bemessungserdbeben im Wesentlichen im elastischen Zustand verbleiben sollen und an die keine besonderen Duktilitätsanforderungen gestellt werden. Dieser Duktilitätsklasse dürfen alle Holzbauten zugeordnet werden. Es sind hier alle Tragwerke zuzuordnen, die keine nachgiebigen Verbindungen mit stiftförmigen Verbindungsmitteln aufweisen, wie z. B. ⎯ Dreigelenkbögen; ⎯ Dreigelenkrahmen mit Keilzinkenvollstößen in den Rahmenecken; ⎯ Stützen-Binder-Tragwerke mit unnachgiebig eingespannten Stützenfüßen.
b)
Duktilitätsklasse DCM Der Duktilitätsklasse DCM sind Tragwerke zuzuordnen, bei denen sich die Duktilitätsanforderungen auf wenige aber wirksame dissipative Bereiche mit stiftförmigen Verbindungsmitteln beschränken, soweit sie nicht für die Duktilitätsklasse DCL, im elastischen Zustand, ausgelegt werden. Dazu zählen: ⎯ Stützen-Binder-Tragwerke mit nachgiebig (mittels Dübelverbindungen) eingespannten Stützenfüßen; ⎯ Zwei- und Dreigelenkrahmen mit Dübelverbindungen in den Rahmenecken; ⎯ Holztafelbauten mit starren Schubfeldern (verleimten Schubfeldern), bei denen der Anschluss der einzelnen Tafeln untereinander mittels mechanischer Verbindungsmittel erfolgt.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
c) Duktilitätsklasse DCH Der Duktilitätsklasse DCH sind Tragwerke zuzuordnen, die viele dissipative Bereiche mit metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln besitzen, soweit sie nicht für die Duktilitätsklasse DCL, im elastischen Zustand, ausgelegt werden. Dazu zählen: ⎯ Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen aus metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen die Energiedissipation ausschließlich über die Verbindungsmittel erfolgt. ⎯ Wandscheiben mit metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen ein Auszugsversagen der Verbindungsmittel ausgeschlossen werden kann. ⎯ Skelettbauten und Pfostenriegelkonstruktionen, bei denen die mechanischen Verbindungsmittel in den Knotenpunkten als Horizontalaussteifung auf Grundlage der Plastizitätstheorie bemessen wurden. ⎯ Wandscheiben mit stiftförmigen metallischen Verbindungsmitteln, bei denen die besondere Duktilität der Verankerung und der Verbindung „Plattenwerkstoff-Verbindungsmittel-Holzunterkonstruktion“ nachgewiesen wurde.
Als Verbindungsmittel im Sinne von Tabelle NA.7 gelten sämtliche stiftförmige Verbindungsmittel nach DIN EN 1995-1-1.
Tabelle NA.7 — Auslegungskonzepte, Tragwerkstypen und Höchstbeträge der Verhaltensbeiwerte für die drei Duktilitätsklassen Duktilitätsklasse und Auslegungskonzept
q
Duktilitätsklasse DCL Niedriges Energiedissipationsvermögen
1,5
Zwei- und Dreigelenkbögen ohne besondere Dissipationsmechanismen, Kragarme, Fachwerkkonstruktionen mit steifen Anschlüssen
2,5
Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen aus nachgiebigen stiftförmigen Verbindungsmitteln, Bauteile in Holztafelbauart mit starren (z. B. verleimten) Schubfeldern. Sc hubfeldern.
4,0
Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen aus metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen die Energiedissipation ausschließlich über die Verbindungsmittel erfolgt, Wandscheiben mit metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen ein Auszugsversagen ausgeschlossen werden kann a
5,0
Wandscheiben mit stiftförmigen metallischen Verbindungsmitteln, bei denen die besondere Duktilität der Verankerung und der Verbindung „Plattenwerkstoff-Verbindungsmittel-Holzunterkonstruktion“ nachgewiesen wurde.
Duktilitätsklasse DCM Mittleres Energiedissipationsvermögen Duktilitätsklasse DCH Hohes Energiedissipationsvermögen
a
Beispielhafte Merkmale von Tragwerken
In der Klasse DCH sind die Mindesteindringtiefen nach DIN 1052 für Klammern und glattschaftige Nägel um den Faktor 1,25 zu erhöhen.
Es wird empfohlen, Duktilitätsklasse DCL oder DCM zu verwenden. Bei einer Kombination von Tragwerken mit den Duktilitätsklassen DCL und DCH in den Erdbebenzonen 2 und 3 darf der Verhaltensbeiwert nicht höher als q = 1,5 angesetzt werden. ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen sind alle versuchtechnischen Nachweise im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu führen. 2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 9.2.1(1) Mauersteinarten In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Mauersteine nach DIN EN 771-1, DIN EN 771-2, DIN EN 771-3, DIN EN 771-4 verwendet werden, sofern diese nach den entsprechenden Anwendungsnormen DIN V 105-6, DIN V 20000-401, -402, -403 bzw. -404 oder als Mauersteine nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geeignet sind oder zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: ⎯ Mauerziegel nach DIN V 105-100; ⎯ Kalksandsteine nach DIN V 106;
DIN V 18153-100; ⎯ Betonsteine nach DIN V 18151-100, DIN V 18152-100 oder DIN ⎯ Porenbetonsteine nach DIN V 4165-100.
NDP zu 9.2.2(1) Mindestfestigkeit von Mauersteinen Es werden keine weiteren Anforderungen an die Druckfestigkeit bei Verwendung der nach 9.2.1(1) zulässigen Mauersteine in deutschen Erdbebengebieten gestellt.
NDP zu 9.2.3(1) Mörtel In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Mauermörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN V 20000-412:2004-03 oder nach DIN V 18580 verwendet werden.
NDP zu 9.2.4(1) Mauerwerksverbund In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Klassen der Stoßfugenausführung verwendet werden.
NDP zu 9.3(2) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte Die Mindestdicke unbewehrter tragender Mauerwerkswände, die allein den Vorschriften von DIN EN 1996 entsprechen, beträgt 115 mm.
NDP zu 9.3(3) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte Unbewehrtes Mauerwerk darf in allen deutschen Erdbebenzonen eingesetzt werden.
NDP zu 9.3(4) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte Tabelle NA.8 — Bauwerkstypen und Höchstbeträge der Verhaltensbeiwerte Bauwerkstyp
q
Unbewehrtes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1
1,5
Unbewehrtes Mauerwerk nach DIN EN 1998-1
Tabelle NA.9
Eingefasstes Mauerwerk
Tabelle NA.9
Bewehrtes Mauerwerk
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
Verhaltensbeiwert
3,0
21
DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Tabelle NA.9 — Verhaltensbeiwert q für unbewehrtes und eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1998-1 Wandgeometrie
Mauerwerksart Unbewehrtb, c Eingefasst
h/l a ≤ 1
h /l ≥ 1,6
1,5 2,0
2,0 2,5
a
h/l bezeichnet bezeichnet das Verhältnis der lichten Geschosshöhe zur Länge der längsten Wand in der betrachteten Gebäuderichtung.
b
Die Verwendung von Verhaltensbeiwerten q > 1,5 ist nur zulässig, wenn bei der Bemessungssituation infolge Erdbeben die mittlere Normalspannung in den entsprechenden Wänden 15 % der charakteristischen Mauerwerkdruckfestigkeit f k nach DIN EN 1996-1-1 nicht überschreitet.
c
Die Tragwerksmodellierung darf nach DIN EN 1996-1-1 erfolgen. Zwischenwerte dürfen linear interpoliert werden.
NCI zu 9.4(6) Tragwerksberechnung Alternativ kann eine Umverteilung der durch lineare Berechnung nach Abschnitt 4 ermittelten Gesamterdbebenlast auf die einzelnen Wände vorgenommen werden, wenn: d) die Lastumlagerung unter Verwendung elastisch-ideal plastischer Lastverformungskurven der Einzelwände unter Einhaltung des globalen Gleichgewichts erfolgt. Hierbei darf hinsichtlich der Tragwerksmodellierung nach DIN EN 1996-1-1 verfahren werden. Dabei dürfen die maximalen Verformungen zwischen Wandfuß und Wandkopf für alle Mörtel und Steinarten von in Deutschland üblichen Bauweisen für unbewehrtes Mauerwerk wie folgt angesetzt werden: L ⋅ H . ⎯ Biegeversagen: 0,006 ⋅ H 0/ L
⎯ Schubversagen: 0,004 ⋅ H , wenn bei der Bemessungssituation infolge Erdbeben die mittlere Normalspannung 15 % der charakteristischen Mauerwerkdruckfestigkeit f k nach DIN EN 1996-1-1 oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung nicht überschreitet. In allen anderen Fällen ist die Verformung für Schubversagen mit höchstens 0,003 ⋅ H anzusetzen. anzusetzen.
Hierbei sind H die die Stockwerkshöhe, L die Wandlänge und H 0 der Abstand zwischen dem Querschnitt, in dem die Biegekapazität erreicht wird, und dem Wendepunkt, jeweils in m. Für eingefasstes Mauerwerk dürfen die für unbewehrtes Mauerwerk angegebenen Verformungswerte um den Faktor 2 vergrößert werden.
NDP zu 9.5.1(5) Auslegungskriterien und Konstruktionsregeln Tabelle NA.10 — Mindestanforderungen an aussteifende Wände(Schubwände) Erdbebenzone
hef /t ef
t ef
mm
1 nach DIN EN 1996-1-1 2 ≤ 18 ≥ 150a 3 ≤ 15 ≥ 175 hef Knicklänge nach DIN EN 1996-1-1 t ef Wanddicke Wandlänge l a
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
l/h
≥ 0,27 ≥ 0,27 ≥ 0,27
Wände der Wanddicke ≥ 115 mm dürfen zusätzlich berücksichtigt werden, wenn hef /t ef ≤ 15 ist.
Giebelwände sind durch Querwände oder Pfeilervorlagen ausreichend auszusteifen, falls sie nicht kraftschlüssig mit dem Dachstuhl verbunden werden.
22
DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 9.6(3) Sicherheitsnachweise Tabelle NA.11 — Teilsicherheitsbeiwerte für Mauerwerksbauten in der Erdbebenbemessungssituation Baustoff
Teilsicherheitsbeiwert 1,2
Mauerwerk γ m
1,0
Bewehrungsstahl γ s
NDP zu 9.7.2(1) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Tabelle NA.12 — Mindestanforderungen an die auf die Geschossgrundrissfläche bezogene Querschnittsfläche von Schubwändenc), d) agR S γ I
agR S γ I
agR S γ I
≤ 0,6 k a k r e
≤ 0,9 k a k r e
≤ 1,2 k a k r e
Anzahl der Vollgeschosse
Steindruckfestigkeitsklasse nach DIN 1053-1 b 4 6 ≥ 12 ≥ 12
4
6
1 2 3
0,02 0,035 0,065
0,02 0,03 0,04
0,02 0,02 0,03
4
KvNz
0,05
0,04
0,03 0,055 0,08
0,025 0,045 0,065 KvNz
0,02 0,03 0,05
4
6
≥ 12
0,04 0,03 0,02 0,08 0,05 0,04 Kein vereinfachter Nachweis zulässig (KvNz)
a
Für Gebäude, bei denen mindestens 70 % der betrachteten Schubwände in einer Richtung länger als 2 m sind, beträgt der Beiwert k = 1 + (l a − 2)/4 ≤ 2. Dabei ist l a die mittlere Wandlänge der betrachteten Schubwände in m. In allen anderen Fällen beträgt k = 1. Der Wert γ I wird nach Tabelle NA.6 bestimmt.
b
Bei Verwendung unterschiedlicher Steinfestigkeitsklassen, z. B. für Innen- und Außenwände, sind die Anforderungswerte im Verhältnis der Steifigkeitsanteile der jeweiligen Steinfestigkeitsklasse zu wichten.
c
Zwischenwerte dürfen linear interpoliert werden.
d
Die Verwendung der Steinfestigkeitsklasse 2 für Außenwände ist zulässig, wenn in jeder Richtung wenigstens 50 % der erforderlichen Wandquerschnittsfläche der Schubwände aus Mauerwerk der Festigkeitsklasse 4 oder höher bestehen. Die Gesamtquerschnittsfläche der Schubwände muss dann die in Tabelle NA.12 für die Steinfesti gkeitsklasse 4 geltenden Werte einhalten.
e
Für Reihenhäuser mit Abmessungen von B ≤ 7 m und L ≤ 12 m und mindestens zwei parallelen Wänden in zwei orthogonalen Richtungen, wobei die Länge jeder dieser Wände mindestens 40 % der Bauwerkslänge in der betrachteten Richtung sein muss, kann k r mit 1,25 angesetzt werden. In allen anderen Fällen beträgt k r = 1,0.
NDP zu 9.7.2(2)b Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Das Mindest-Seitenverhältnis darf nicht kleiner als λ min = 0,25 sein.
NDP zu 9.7.2(2)c Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Es gilt der empfohlene Wert pmax = 15 %.
NCI zu 9.7.2(3) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Alternativ ist die Bedingung 9.7.2 (3)d auch erfüllt, wenn der überwiegende Teil der Vertikallasten von den Schubwänden in den beiden orthogonalen Hauptrichtungen abgetragen wird.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NDP zu 9.7.2(5) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“ Größter zulässiger Unterschied der Masse und der Wandfläche übereinander liegender Geschosse bei „einfachen Mauerwerksbauten“: Die größten zulässigen Werte betragen Δm,max = 20 % und Δ A,max = 30 %.
NDP zu 10.3(2)P Grundlegende Anforderungen Vergrößerungsfaktor der erdbebenbedingten Verschiebungen für die Auslegung von Einrichtungen zur Schwingungsisolierung: Es gilt der empfohlene Wert γ x = 1,2.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NCI
Anhang NA.D (informativ) Vereinfachte Auslegungsregeln für einfache Bauten des üblichen Hochbaus
NCI
NA.D.1
Allgemeines
(1) Voraussetzungen für die Anwendung dieser vereinfachten Auslegungsregeln sind: a)
Der Bauwerksstandort und die Art des Untergrundes weisen keine besonderen Risiken bezüglich Hangrutschung und Setzung infolge Bodenverflüssigung oder Bodenverdichtung bei Erdbeben auf.
b)
Der Baugrund besteht nicht aus mächtigen unverfestigten Ablagerungen in lockerer Lagerung (z. B. lockerer Sand) bzw. solchen in weicher oder breiiger Konsistenz (z. B. Seeton, Schlick) (dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen unter 150 m/s).
(2) Die in diesem Anhang beschriebene vereinfachte Berechnungsmethode darf für übliche Hochbauten der Bedeutungskategorie I bis III mit nicht mehr als 6 Geschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 20 m über der im Mittel gemessenen Geländehöhe angewendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a)
Das Bauwerk sollte im Grundriss eine nahezu symmetrische Verteilung von Horizontalsteifigkeit und Masse in beide Hauptrichtungen aufweisen. Bei Abweichungen von der Symmetrie muss das Bauwerk in der Lage sein, die entsprechenden Auswirkungen (z. B. aus Torsion) nach A.4 aufzunehmen.
b)
Der Grundriss des Gebäudes weist weist keine stark gegliederten Formen wie z. B. die von H, X, L, T oder U auf. Gegliederte Formen sind nur zulässig, wenn die einzelnen Gebäudeabschnitte durch geeignete Fugen (siehe NA.D.8 d) schwingungstechnisch voneinander getrennt werden. In diesem Fall ist jeder Gebäudeabschnitt für sich getrennt zu betrachten.
c)
Die Decken müssen als quasi-starre Scheiben in der Lage sein, die horizontalen Kräfte in die aussteifenden Bauteile weiterzuleiten.
d)
Alle Systeme zur Abtragung von Horizontallasten, wie Kerne, tragende Wände oder Rahmen, Rahmen, müssen bei mehrgeschossigen Gebäuden ohne Unterbrechung von der Gründung bis zur obersten lastverteilenden Decke verlaufen. Anderenfalls muss die horizontale und vertikale Lastweiterleitung sichergestellt werden.
e)
Die Horizontalsteifigkeit, die tatsächliche Horizontaltragfähigkeit und die Masse der einzelnen Geschosse bleiben konstant oder verringern sich nur allmählich ohne große sprunghafte Veränderungen mit der Bauwerkshöhe (Ausnahme: Übergang in Untergeschosse).
(3) Bei Hochbauten, die den in den Absätzen (1) und (2) genannten Kriterien genügen, darf die Berechnung anhand von zwei ebenen Modellen, jeweils für eine der beiden Hauptrichtungen, durchgeführt werden. Die Standsicherheit des Bauwerks muss in jeder Richtung unter Berücksichtigung von NA.D.5 und der möglichen Torsionswirkung entsprechend NA.D.4 nachgewiesen werden.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NCI
NA.D.2
Gesamterdbebenkraft
(1) Die Gesamterdbebenkraft F b für jede Hauptrichtung wird wie folgt bestimmt: F b = S d (T 1 ) ⋅ M ⋅ λ
(NA.D.1)
Dabei ist S d(T 1) die Ordinate des Bemessungsspektrums (NA.3.2.2.5) bei Grundschwingzeit T 1; T 1
die Grundschwingzeit des Bauwerks für die Translationsbewegung in der betrachteten Richtung;
M
die Gesamtmasse des Bauwerks, die nach Absatz (2) berechnet wird;
λ
ein Korrekturfaktor mit dem Wert λ = 0,85 für T 1 ≤ 2 · T C für Gebäude mit mehr als 2 Geschossen und λ = 1,0 in allen anderen Fällen.
(2) Die Gesamtmasse des Bauwerks M wird unter Berücksichtigung aller ständigen Einwirkungen und 30 % der Nutzlasten (80 ( 80 % bei Lagerräumen, Bibliotheken, Bibliothe ken, Warenhäusern, Parkhäusern, Werkstätten W erkstätten und Fabriken) ermittelt. Schneelasten werden zu 50 % berücksichtigt. (3) Der Wert von T 1 [s] darf durch folgenden Ausdruck näherungsweise bestimmt werden: T 1 = 2 ⋅ u
(NA.D.2)
Dabei bezeichnet u [m] die fiktive horizontale Auslenkung der Gebäudeoberkante unter den in horizontaler Richtung angesetzten ständigen und quasi-ständigen Lasten aus den Massen nach Absatz (2). (4) Der Verhaltensbeiwert q darf für alle Bauwerksarten höchstens zu 1,5 angesetzt werden. (5) Alternativ zu Absatz (1) kann die Gesamterdbebenkraft F b für jede Hauptrichtung unter Ansatz von q = 1,5 auf der sicheren Seite liegend wie folgt bestimmt werden: F b = S dmax ⋅ M
(NA.D.3)
(6) Verankerungen von Holztafelelementen sind für Kräfte infolge der vollen S dmax-Werte nach Tabelle NA.D.1 zu bemessen.
Tabelle NA.D.1 — Maximale Bemessungsspektralbeschleunigung S dmax [m/s2]
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
26
BK I
BK II
BK III
Erdbebenzone 1
0,8
1
1,2
Erdbebenzone 2
1,2
1,5
1,8
Erdbebenzone 3
1,6
2
2,4
DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NCI
NA.D.3
Verteilung der horizontalen Erdbebenkräfte
(1) Die Beanspruchungsgrößen aus Erdbebeneinwirkung müssen bestimmt werden, indem an den beiden ebenen Modellen horizontale Kräfte F i an allen Geschossmassen mi angebracht werden. (2) Die Kräfte F i können linear über die Höhe verteilt werden (Bild NA.D.1): F i = F b ⋅
z i ⋅ mi n
(NA.D.4)
∑ z j ⋅ m j j =1
mit mi, m j
Geschossmassen, berechnet nach NA.D.2 (2).
z i, z j
Höhe der Massen mi, m j über der Ebene, in der die Erdbebeneinwirkung angreift (Fundamentebene oder Oberkante eines starren Kellergeschosses);
F i
die am Geschoss i angreifende angreifende Horizontalkraft;
F b
die Gesamterdbebenkraft nach Gleichung (NA.D.1) bzw. Gleichung (NA.D.3).
Bild NA.D.1 — Höhenproportionale Verteilung der Erdbebenkräfte (3) Die horizontalen Kräfte F i, die nach diesem Unterabschnitt bestimmt wurden, müssen unter der Annahme in ihrer Ebene starrer Deckenscheiben auf die Aussteifungssysteme für Horizontallasten verteilt werden.
NA.D.4 Torsionswirkungen (1) Falls das Bauwerk im Grundriss eine nahezu symmetrische Verteilung von Horizontalsteifigkeit und Masse in beide Hauptrichtungen aufweist, ist der Beitrag von Torsion durch Erhöhung der Erdbebenschnittgrößen um 15 % abgedeckt.
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
Hinweis — Kann es aus der Nutzung zu länger anhaltenden wesentlichen unsymmetrischen Belastungen kommen, z. B. bei einem über längere Zeit nur teilweise genutzten Lagergebäude, so sind die sich hieraus im Erdbebenfall ergebenden Torsionswirkungen bei den Nachweisen zu berücksichtigen.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
(2) Zur Berücksichtigung der Torsionswirkung sind die Exzentrizitäten der resultierenden Ersatzkräfte der oben liegenden Geschosse in die Hauptrichtungen wie folgt anzusetzen (Bild NA.D.2): emax,i = e0,i + e1,i + e2,i
(NA.D.5)
emin,i = 0,5 ⋅ e0,i − e1,i
mit i
Hauptrichtungen i = x, y;
e0,i
Tatsächliche Exzentrizität;
e1,i
Li, Li: Bauwerksabmessung senkrecht zur Erdbebenrichtung; Zufällige Exzentrizität, e1i = 0,05· L
e2,i
Zusätzliche Exzentrizität.
Die zusätzliche Exzentrizität e2,i berechnet sich zu:
(
)
e2,i = 0,1 ⋅ Lx + Ly ⋅
10 ⋅ e0,i Li
≤ 0,1 ⋅ ( Lx + Ly )
(NA.D.6)
(3) Bei Vorhandensein einer guten Torsionsaussteifung kann e2,i auch nach Gleichung (NA.D.7) bestimmt werden: e2,i =
⎡2 2 2 ⎢l s − e0,i − r i + 2e0,i ⎢⎣
1
( l s2 + e0,2 i − r i2 )2 + 4 ⋅ e0,2 i ⋅ r i2 ⎤⎥ ⎥⎦
(NA.D.7)
Mit den Flächenmomenten 2. Grades (Trägheitsmomente) der in der betrachteten Hauptrichtung i liegenden liegenden Aussteifungselemente I j und der senkrecht dazu liegenden Aussteifungselemente I k sowie den dazugehörigen Abständen zum Steifigkeitsmittelpunkt r j und r k berechnet sich der Torsionsradius zu: ⎛ ⎜ I r 2 + j j ⎜⎜ j r i = ⎝
∑
∑ I k r k k
∑ I j
⎞
2⎟
⎟⎟ ⎠
j
Der Trägheitsradius kann für eine Rechteckfläche (Bild NA.D.2) wie folgt ermittelt werden: l s2
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
2
=
Lx + Ly
2
12
Bild NA.D.2 — Anzusetzende Exzentrizitäten für eine in y-Richtung wirkende Erdbebenkraft
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NCI
NA.D.5 Kombination der Beanspruchungsgrößen Beanspruchungsgrößen infolge der Komponenten der Erdbebeneinwirkung
(1) Es darf angenommen werden, dass die Erdbebeneinwirkung getrennt in Richtung der beiden senkrecht zueinander stehenden horizontalen Hauptachsen des Bauwerks angreift. Sind Torsionswirkungen nach NA.D.4 (2) zu berücksichtigen, müssen in jeder Richtung zusätzlich 30 % der Schnittgrößen Sc hnittgrößen infolge der Erdbebeneinwirkung (u. a. aus Torsionswirkung) aus der jeweils anderen Richtung berücksichtigt werden. (2) Die Vertikalkomponente der Erdbebeneinwirkung darf üblicherweise vernachlässigt werden, außer bei Balken und Decken, die Stützen oder aussteifende oder tragende Wände tragen.
NCI
NA.D.6
Berechnung der Verformungen
(1) Die Verformungen infolge Erdbebeneinwirkung können vereinfachend auf der Grundlage der elastischen Verformungen des Tragsystems berechnet werden: d s = q ⋅ d e
(NA.D.8)
Dabei ist d s
die Verformung des Tragsystems infolge Erdbebeneinwirkung;
q
Verhaltensbeiwert; die durch lineare Berechnung aufgrund des Bemessungsspektrums ermittelte ermittelte Verformung des gleichen Punktes des Tragsystems.
d e
NCI
NA.D.7
Nicht tragende Bauteile
(1) Für sekundäre und nicht tragende Bauteile (z. B. Verglasungskonstruktionen, spröde Außenwandbekleidungen, Brüstungen, Giebel, Antennen, technische Anlagenteile, nicht tragende Außenwände, nicht tragende innere Trennwände über 3,50 m Höhe, Geländer, Schornsteine), die im Falle des Versagens Gefahren für Personen hervorrufen oder das Tragwerk des Bauwerks beeinträchtigen können, muss nachgewiesen werden, dass sie — zusammen mit ihren Auflagern — die Bemessungs-Erdbebeneinwirkung aufnehmen können. (2) Für nicht tragende innere Trennwände T rennwände unter 3,50 m Höhe und nichttragende Außenschalen von zweischaligem Mauerwerk ist ein rechnerischer Nachweis für den Lastfall Erdbeben nicht erforderlich. (3) Es ist sicherzustellen, dass sowohl die nicht tragenden Bauteile als auch ihre Verbindungen und Befestigungen oder Verankerungen der Kombination aus maßgebenden ständigen, veränderlichen und seismischen Einwirkungen standhalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Konsequenzen behinderter Verformungen (z. B. bei spröden Fassadenteilen) zu legen. (4) Die Schnittgrößen infolge der Erdbebeneinwirkung dürfen vereinfachend bestimmt werden, indem indem an den nicht tragenden Bauteilen eine Horizontalkraft F a in ungünstigster Richtung wirkend angesetzt wird: F a = 4 ⋅ S ⋅ agR ⋅ ma ⋅ γ a
(NA.D.9)
Dabei ist F a ma
ag R
Bodenparameter nach Tabelle NA.4; Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung nach Tabelle NA.3;
γ a
Bedeutungsfaktor des nicht tragenden Bauteils
S
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
die horizontale Erdbebenkraft, die im Massenschwerpunkt des nicht tragenden Bauteils in der ungünstigsten Richtung angreift; die Masse des Bauteils;
Ver ankerungen von Maschinen und Geräten, die für Systeme zur Lebensrettung γ a = 1,5 für Verankerungen benötigt werden. In allen anderen Fällen darf γ a = 1,0 gesetzt werden.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
NCI
NA.D.8 Nachweise der Standsicherheit
(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit gegen Einsturz (Grenzzustand der Tragfähigkeit) in der Erdbebenbemessungssituation sind die nachfolgenden Bedingungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Gleichgewicht, Tragsicherheit der Gründung und erdbebengerechter Fugen zu erfüllen. Effekte aus Theorie 2. Ordnung (P- Δ-Effekte) brauchen bei der Ermittlung der Erdbebeneinwirkung nicht berücksichtigt zu werden. a)
Tragfähigkeitsbedingung: Die folgende Beziehung ist für alle tragenden Bauteile — einschließlich Verbindungen — und die maßgebenden nicht tragenden Bauteile (NA.D.7) zu erfüllen. E d ≤ Rd
(NA.D.10)
Dabei ist
{∑ Gk, j ⊕ P k ⊕ γ 1 ⋅ AEd ⊕ ∑ψ 2,i ⋅ Qk,i }
E d = E
(NA.D.11)
der Bemessungswert der Beanspruchungsgrößen der Erdbebenbemessungssituation (DIN EN 1990) und ⎧ f ⎫ Rd = R ⎨ k ⎬ ⎩ γ M ⎭
(NA.D.12)
die Bemessungstragfähigkeit des Bauteils, ermittelt nach baustoffbezogenen Anforderungen (charakteristischer Wert der Eigenschaft f k und Teilsicherheitsbeiwert γ M). Ferner ist der in DIN EN 1990 genannte Wichtungsfaktor für Einwirkungen aus Erdbeben γ 1 = 1,0 zu setzen. b)
Gleichgewichtsbedingung: Das Bauwerk muss auch unter unter Erdbebeneinwirkungen in stabilem Gleichgewicht verbleiben. Das schließt auch Wirkungen wie Kippen und Gleiten unter Berücksichtigung von DIN EN 1997-1 mit ein.
c)
Tragfähigkeit der Gründungen: Für Gründungen sind die Anforderungen nach NA.D.9 zu erfüllen.
d)
Bedingungen für erdbebengerechte Fugen: Hochbauten sind gegen erdbebeninduzierte Zusammenstöße mit angrenzenden Bauwerken oder Bauteilen zu schützen. Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand angrenzender Bauteile an den Stellen möglicher Zusammenstöße nicht kleiner ist als die Wurzel aus der Summe der Quadrate der jeweiligen Maximalwerte der Horizontalverschiebungen nach Gleichung (NA.D.8). Bei der Planung der Fugengröße ist die begrenzte Zusammendrückbarkeit eines eventuell eingebauten Fugenmaterials (z. B. Weichfasermatte) zu berücksichtigen. Falls kein genauerer Nachweis hierzu geführt wird, sollte die planmäßige Fugengröße auf das 1,5-fache der oben genannten Summe erhöht werden. Die Bedingung gilt auch als erfüllt, wenn in benachbarten Gebäuden, die die gleiche Anzahl von Geschossen haben, die d ie Decken auf gleicher Höhe sind oder, bei Gebäuden G ebäuden mit maximal m aximal drei Geschossen, wenn der Abstand zwischen den d en zweischaligen Haustrennwänden mindestens 40 mm beträgt.
(2) Auf einen rechnerischen Nachweis für den Grenzzustand der Tragfähigkeit nach Absatz (1) kann bei Wohn- und ähnlichen Gebäuden (z. B. Bürogebäude) sowie einfachen gewerblichen Gebäuden und einfachen Hallen verzichtet werden, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten sind:
2 0 1 1 0 2 d n a t S D C m r o N
a)
die Anzahl der der Vollgeschosse über Gründungsniveau überschreitet nicht die Werte der Tabelle NA.D.2. Das oberste Geschoss eines Gebäudes gilt dann nicht als Vollgeschoss, wenn die für die Erdbebeneinwirkungen zu berücksichtigende Masse (aus ständiger Einwirkung und Nutzlasten nach NA.D.2, (2)) des obersten Geschosses bzw. der Dachkonstruktion maximal 50 % des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt. Für Kellergeschosse siehe Absatz (4).
b)
die Gesamterdbebenkraft nach NA.D.2 (1) in jeder Richtung ist kleiner als die 1,5-fache charakteristische resultierende Windkraft in der entsprechenden Richtung.
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DIN EN 1998-1/NA:2011-01
(3) Für Mauerwerksbauten darf auch auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn die Bedingungen nach NA.D.10 eingehalten sind. (4) Wenn das Kellergeschoss bzw. das Geschoss über Gründungsebene als steifer Kasten ausgebildet und auf einheitlichem Niveau gegründet ist, muss es bei der Ermittlung der Geschossanzahl nicht berücksichtigt werden. Sofern die Konstruktion in dieser Hinsicht nicht zweifelsfrei bewertet werden kann, darf die Bedingung als erfüllt angesehen werden, wenn in jeder Richtung die Gesamtsteifigkeit dieses Geschosses, d. h. Biege- und Schubsteifigkeit aller Bauteile, die primär zur Abtragung der horizontalen Erdbebenbelastungen herangezogen werden, mindestens 5-mal größer ist als die entsprechende Steifigkeit des darüber liegenden Geschosses.
Tabelle NA.D.2 — Bedeutungskategorie und zulässige Anzahl der Vollgeschosse für Hochbauten mit Standsicherheitsnachweis durch Vergleich mit Wind
NCI
Erdbebenzone
Bedeutungskategorie
Maximale Anzahl von Vollgeschossen
1 2 3
I bis III I und II I und II
4 3 2
NA.D.9
Gründungen
(1) Der Zusammenhalt des Bauwerks bzw. der jeweils dynamisch unabhängigen Teile eines Bauwerks im Gründungsbereich muss konstruktiv sichergestellt sein. (2) Bei getrennten Gründungskörpern ist sicherzustellen (z. B. durch konstruktive Maßnahmen), dass als Folge möglicher Relativverschiebungen zwischen den einzelnen Fundamenten keine unzulässigen Verschiebungen oder Beanspruchungen im Bauwerk auftreten. Auf die konstruktiven Maßnahmen kann in folgenden Fällen verzichtet werden: ⎯ Bei Baugrundklasse A in allen Erdbebenzonen; ⎯ Bei Baugrundklasse B und Erdbebenzone 1.
(3) Nicht abgedeckt durch die vereinfachten Regeln sind Gründungen von Gebäuden bzw. dynamisch unabhängigen Bauwerksteilen: a) in unterschiedlicher Tiefe; sofern dies das Schwingungsverhalten wesentlich beeinflusst; b) auf unterschiedlichen Gründungselementen, die ein deutlich von einander abweichendes Verformungsverhalten aufweisen; c) auf verschiedenartigem Baugrund mit deutlich von einander abweichendem Verformungs- bzw. Setzungsverhalten; d) auf Pfahlgründungen, soweit sie sie das das dynamische Verhalten wesentlich mitbestimmen. (4) Auf einen rechnerischen Nachweis der Tragsicherheit der Gründungen für den Lastfall Erdbeben kann im Rahmen dieser vereinfachten Regeln verzichtet werden.
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NA.D.10
Besondere Regeln für Mauerwerksbauten
Für Mauerwerksbauten darf auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn die Regeln von DIN EN 1998-1:2010-12, 9.7, unter Berücksichtigung des Nationalen Anhanges eingehalten sind.
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