Jana Brauweiler · Anke Zenker-Hoffmann Zenker-Hoffmann Markuss Will Marku Will
Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018 Grundwissen für Praktiker �. Auflage Auflage
essentials
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Jana Brauweiler · Anke Zenker-Hoffmann Markus Will
Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018 Grundwissen für Praktiker 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Jana Brauweiler Professorin für Integrierte Managementsysteme, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Umweltwissen schaften, Hochschule Zittau/Görlitz Zittau, Deutschland
Markus Will Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Hochschule Zittau/Görlitz Zittau, Deutschland
Anke Zenker-Hoffmann Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Hochschule Zittau/Görlitz Zittau, Deutschland
ISSN 2197-6708 ISSN 2197-6716 (electronic) essentials ISBN 978-3-658-24408-8 ISBN 978-3-658-24409-5 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-24409-5 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de http://dnb.d-nb.de abrufbar. abrufbar. Springer Gabler Ursprünglich erschienen unter dem Titel: Arbeitsschutzmanagementsysteme Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001. Grundwissen für Praktiker © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2014, 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag, noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer Gabler ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH und ist ein Teil von Springer Nature Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany
Was Sie in diesem essential finden finden können
Eine kompakte Erläuterung der High Level Structure für Managementsysteme. Eine detaillierte Beschreibung jeder einzelnen Normanforderung der ISO 45001:2018. Eine Interpretation der Normanforderungen aus Sicht von Auditoren und Praktikern. Konkrete Umsetzungshinweise zur Erfüllung Erfüllung der Normanforderungen in OrgaOrganisationen mittels Formblättern und Beispielen.
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V
Vorwort
Dieses essential ist eine grundlegend überarbeitete Auflage der de r 1. Auflage des essentials „Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001 – Grundwissen für Praktiker“ aus dem Jahr 2014. Die Überarbeitung ist erforderlich geworden, da im Jahr 2018 die OHSAS 18001 durch die neu entwickelte ISO 45001 abgelöst wurde. Die ISO 45001 wurde, wie zuvor schon andere Managementsystemstandards, gemäß der High Level Structure (HLS) konzipiert und umfasst gegenüber der OHSAS 18001 einige neue und geschärfte Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem. Das essential erläutert diese in kompakter Form und gibt anhand praktischer Beispiele Hinweise und Hilfestellung für die Entwicklung eines solchen Systems in Organisationen. Der Begriff Organisation ist ein Oberbegriff der Norm für Unternehmen, Konzern, Firma, Behörden, Wohltätigkeitsorganisation und ähnliches, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Das essential wurde von Wissenschaftlern geschrieben, die langjährige Beratererfahrungen bei der Einführung und Auditierung von Managementsystemen in Organisationen unterschiedlicher Branchen haben. Die enthaltenen Formblätter und Beispiele ermöglichen einen direkten Einsatz in der betrieblichen Praxis. Leitfaden für den Leser Dieses essential eignet sich für unterschiedliche Lesetypen und persönliche Zeit-
budgets. Hier unsere Empfehlungen: •
Sie haben wenig Zeit oder kennen kennen sich bereits mit der Thematik aus und möchten sich schnell einen Überblick verschaffen? Dann blättern Sie durch und konzentrieren sich auf die enthaltenen Formblätter und Tabellen.
VII
VIII
•
Vorwort
Bestimmt finden Sie Stellen, die Sie besonders interessieren und in die Sie sich vielleicht ein anderes Mal vertiefen wollen. Lektürezeit: etwa 15 min. Sie haben etwas mehr Zeit zur Verfügung Verfügung und möchten wissen, welche Aspekte zu einem Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem in diesem Buch angesprochen werden? Dann lesen Sie die am Anfang der Kapitel stehenden Erläuterungen zu den Normanforderungen der ISO 45001:2018. Lektürezeit: etwa 45 min.
•
Sie wollen dieses essential als Einstieg in das Thema oder als Auffrischung nutzen? Dann laden wir Sie ein, die Texte gründlich zu lesen und sich ggf. Notizen zu machen oder ihren Vortrag oder ihre Präsentation nebenbei zu beginnen. Vielleicht finden Sie in unseren Literaturempfehlungen auch Publikationen, mit denen Sie einzelne Aspekte Aspekte vertiefen können. Lektürezeit: mindestens 3 h. Jana Brauweiler Anke Zenker-Hoffm Zenker-Hoffmann ann Markus Will
Inhaltsverzeichnis
1
Notwendigkeit für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
2
Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018 . . . . . . . . .
5
3
So führen wir Sie durch das essential . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
4
Den Kontext der Organisation bestimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11 11
4.1 Verste erstehen hen des Kontextes Kontextes.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Verstehen der Beschäftigten und anderen interessierten Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Anwendungsbereich des SGA-MS festlegen festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 SGA-Managementsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Die Führung im SGA-MS übernehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 5.2 5.3 5.4
Führung und Verpflichtung erpflichtung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SGA-Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse Befugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Die Planung durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
Unterstützung sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14 17 21 23 23 25 27 30
35 6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen Chancen . . . . . . . . . . . . 35 6.2 Entwicklung von SGA-Zielen und -Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . 52 7.1 Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Kompetenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
55 55 56
IX
X
8
Inhaltsverzeichnis
7.3 Bewusstsein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Interne und externe Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.5 Dokumentierte Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
60 60 64
Den Betrieb gewährleisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
69 69 76
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.2 Notfallplanung und Reaktion Reaktion.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung Bewertung.. . . . . . . . . . . . . . 9.2 Internes Audit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Managementbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
79 79 82 85
10
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
89
11
Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
95
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
99
9
Die Leistung bewerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Über die Autoren
Prof. Dr Dr.. Jana Brauwe Brauweiler, iler, Professorin für Integrierte Managementsysteme,
Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Hochschule Zittau/Görlitz, TheodorKörner-Allee 16, 02763 Zittau,
[email protected] Anke Zenker-Hoffmann, Diplom-Kauffrau/Referentin für Umweltschutzma-
nagement, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich umweltorientierte Unternehmensführung, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Hochschule Zittau/ Görlitz, Theodor-Körner-Allee16, 02763 Zittau,
[email protected] Markus Will, Dipl.-Ing. (FH), Mitarbeiter im Studiengang Ökologie und Umwelt-
schutz und an der Professur Integrierte Managementsysteme, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Hochschule Zittau/Görlitz, Theodor-Körner-Allee 16, 02763 Zittau sowie Geschäftsführer beim Institut für Nachhaltigkeitsanalytik und -management UG, m.will@hszg.
[email protected] de
XI
Abkürzungsverzeichnis
AA AMS ArbSchG ArbStättV ArbZG ASA ASCA ASiG ASR BetrSichV ChemG DIN DGUV GefStoffV HLS IND ISO JArbSchG KVP MS MuSchG NLF OHRIS OHSAS
Arbeitsanweisung Arbeitsschutzmanagementsystem Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzausschuss Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenregeln Betriebssicherheitsverordnung Chemikaliengesetz Deutsches Institut für Normung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Gefahrstoffverordnung High Level Structure Internes Dokument International Standardization Organization Jugendarbeitsschutzgesetz Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Managementsystem Mutterschutzgesetz Nationaler Leitfaden Occupational Health- and Risk-Managementsystem Occupational Health Safety Assessment Series
XIII
XIV
ONR PLK ProdSG ProdSV REACH REA CH SCC SCP SGA SGB SiB SiFa TRBS VDI Vfdb VZÄ
Abkürzungsverzeichnis
ON-Regel Prozesslandkarte Produktsicherheitsgesetz Produktsicherheitsverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Safety Certification Contractors Safety Certification Personaldienstleister Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sozialgesetzbuch Sicherheitsbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Technische Regeln für Betriebssicherheit Verein Deutscher Ingenieure Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes Vollzeitäquivalente
1
Notwendigkeit für Notwendigkeit Managementsysteme Managementsy steme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Durch die umfangreichen Anforderungen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzrechts ist eine Organisation dazu verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Die aus diesen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften abzuleitenden unternehmerischen Handlungspflichten sind entsprechend komplex und beziehen sich sowohl auf die normative, strategische als auch operative Managementebene. So sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen vorzunehmen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesundheit sschutz kontinuierlich zu verbessern, Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz zu definieren, die Mitarbeiter zu informieren und zu schulen, die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu z u überwachen usw.1 Um diese Aufgaben systematisch und formalisiert durchführen zu können, ist die Implementierung eines betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems zweckmäßig. Denn durch ein Managementsystem können diese Anforderungen strukturiert und kontinuierlich geplant, umgesetzt, überprüft und verbessert werden.2 Neben der gesetzlichen Pflicht für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es noch weitere Gründe für ein systematisches Arbeitsschutzmanagement in Organisationen, wie z. B.:3
1Vgl.
Brauweiler, Zenker-Hoffmann, Will, Wiesner, 2018, Arbeitsschutzrecht, essential. 2Vgl. ISO 45001:2018, S. 9. 3Siehe ausführlicher https://www https://www.baua.de/DE/Angebo .baua.de/DE/Angebote/Publikatio te/Publikationen/Praxis/A97.h nen/Praxis/A97.html tml,, eine Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit Zahlen, Daten und Fakten zur Entwicklung von Arbeitsschutz, Arbeitsschutz, Unfällen, Erkrankungen und den damit verbundenen Kosten. © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_1 58-24409-5_1
1
2
1
Notwendigkeit für Managementsysteme für Sicherheit …
Tab. 1.1 Überblick über nationale und internationa Tab. internationale le Leitfäden/Normen für Arbeitsschutzmanagement Gestaltungsebene/Träger
AMS-Konzepte/Handlungshilfen
Internationale Internation ale Ebene
Inte In tern rnat atio iona nall Labou Labourr Orga Organi niza zati tion on (ILO (ILO))
ILO-OS ILOOSHH-MS MS 2001 2001 „Tec „Techn hnic ical al Guid Guideelines on Occupational Safety and Health Management Systems“
ISO 45001:2018
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 45001:2018)
Britisch St Standardization In Institute
OHSAS 18 18001:2007 „O „Occupational He Health Safety Assessment Series“
Trä räge gerg rgem emei eins nsch chaf aftt für für Ak Akkr kred edit itie ieru rung ng
„Safet „Saf etyy Cert Certifi ifica cati tion on Con Contr trac acto tors rs““ (SC (SCC) C) „Safety Certification Personaldienstleister“ Personaldienstleister“ (SCP)
Nationale Ebene
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder, Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen und Sozialpartner
Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme managementsy steme (NLF)
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheit
LV 58: Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit AMS
Ebene der Bundesländer
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen
Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS)
Hessisches So Sozialministerium
Arbeitsschutz un und si sicherheitstechnischer Check in Anlagen (ASCA)
Berufsgenossenschaften (Auswahl)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung (DGUV e. V.) V.)
5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb
Beru Be ruffsg sgen enooss ssen enssch chaf aftt der der Bau Bauwi wirrts tsch chaf aftt
AMSAM S-Ba Bauu
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Mit Sy System zu zum si sicheren un und ge gesunden Betrieb
1
•
•
•
•
Notwendigkeit für Managementsysteme für Sicherheit …
3
die Gesundheit ist das wichtigste Gut eines Menschen und Voraussetzung für eine hohe Motivation und Produktivität der Beschäftigten Arbeitsunfälle und Erkrankungen haben für jeden Betrieb hohe Kosten zur Folge und stören den Betriebsablauf empfindlich dadurch haben Arbeitsunfälle und Erkrankungen hohe volkswirtschaftliche Kosten zur Folge Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit können neben Rechtssicherheit zu einem besseren Image als Arbeitgeber führen.
Für den Aufbau eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems gibt es sowohl internationale als auch nationale Leitfäden und Normen sowie Standards der jeweiligen Berufsgenossenschaften (vgl. (vgl . Tab. Tab. 1.1 1.1). ). In diesem essential werden die Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach der ISO 45001 erläutert. Diese Norm ist ein internationaler und zertifizierungsfähiger Standard. Sie enthält Anforderungen an ein Managementsystem, die in niederschwelliger Form auch für die in Tab. 1.1 dargestellten Leitfäden/Normen charakteristisch sind. Somit ist das Verständnis der ISO 45001 eine sehr gute Voraussetzung auch für die Anwendung anderer Standards oder Leitfäden aus dem Arbeitsschutzmanagement.
2
Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018
Die ISO 45001 wurde nach einem mehrjährigen Entwicklungsprozess gemäß den Anforderungen der High Level Structure (HLS) im Frühjahr 2018 als internationale Norm (ISO) veröffentlicht und ist im Juni 2018 als deutsche Norm DIN ISO 45001:2018 erschienen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung verwenden wir in diesem essential in der Regel die Kurzform ISO 45001. Die HLS ist eine seit dem Jahr 2012 geltende Struktur für Managementsysteme. Sie gliedert die Anforderungen an ein Managementsystem in 10 Abschnitte. Während die Kap. 1–3 einführende Informationen zu Ziel, Anwendungsbereich und Begriffen der jeweiligen Normen enthalten, werden die inhaltlichen Anforderungen an ein Managementsystem in den Kap. 4–10 beschrieben. Die HLS stellt aber nicht nur eine übergeordnete Struktur für alle Managementsysteme dar, sie ist auch ein Leitfaden zur Erstellung neuer bzw. für die Revision vorhandener Managementsystem-Standards. Denn sie beinhaltet für jedes Element eines Managementsystems einen Basistext zu grundsätzlich zu berücksichtigenden Anforderungen, der normspezifisch ergänzt wird. Die ISO 45001 löst den bisherigen internationalen Arbeitsschutzmanagementsystemstandard, die OHSAS 18001, ersatzlos ab. In einer dreijährigen Übergangsphase haben bisher nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen nun bis März 2021 die Pflicht, ihr Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem auf die Anforderungen der ISO 45001 umzustellen (vgl. Kap. 11). Wichtig ist die Veränderung in der Terminologie: die bisherige Bezeichnung „Arbeits- und Gesundheitsmanagementsystem“ wird zu „Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SGA-MS). Diese Bezeichnung wird in diesem essential entsprechend angewendet. Die ISO 45001 umfasst, bedingt durch die HLS, einige völlig neue Anforderungen an ein SGA-MS, aber auch als notwendig erachtete geschärfte
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_2 58-24409-5_2
5
6
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Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018
Anforderungen aus der OHSAS 18001. Zu den neuen Anforderungen zählen eine Betrachtung der: • • •
internen und externen Themen (Abschn. 4.1 4.1)) interessierten Parteien (Abschn. 4.2 4.2)) Risiken und Chancen (Abschn. 6.1.1 6.1.1). ).
Zu den geschärften Anforderungen gehören: • •
•
die Aufgaben der Führung (Kap. 5) die Betonung der Beschaffung mit Betrachtung der Prozesse der Auftragnehmer und ausgegliederten Prozesse (Abschn. 8.1.4 8.1.4)) der Fokus auf die fortlaufende Verbesserung der Leistung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-Leistung) (Kap. 10 10). ).
Weiterhin werden Begriffe definiert und auch sprachliche Vereinfachung vorgenommen: Es erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen Dokumenten und Aufzeichnungen, sondern es wird von „dokumentierten Informationen“ gesprochen. Der Terminus „Rechtliche und andere Anforderungen“ wird beibehalten. Das Managementsystem wird, wie oben erläutert, als SGA-MS definiert.
•
• •
Abb. 2.1 2.1 zeigt zeigt den Aufbau eines SGA-MS gemäß ISO 45001 nach HLS und die zugrunde liegende prozessbezogene Managementphilosophie des plan-do-checkact-Zyklusses. Die ISO 45001 enthält, wie jede andere Managementsystemnorm auch, ausschließlich Mindestanforderungen für Aufbau und Gestaltung eines SGA-MS. Es werden keine konkreten Anforderungen bzgl. konkreter SGA-Ziele, die erforderliche SGA-Organisationsstruktur, Prozessabläufe bzw. der tatsächlich zu erzielenden SGA-Leistung der Organisation festgelegt.1 Auch spezifiziert sie keine Instrumente oder Methoden für die Umsetzung der Normanforderungen in der Praxis. Die Effektivität Effektivität und Effizienz des SGA-MS hängt immer immer von der konkreten Ausgestaltung der Anforderungen durch die Organisation ab. In diesem essential geben wir Ihnen durch die enthaltenden Formblätter Hilfestellungen dazu.
1Vgl.
ISO 45001:2018, S. 15.
2
7
Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001:2018
d - n u ß t h t a c ä i t m r N i u n , m t l l r k e o e m a f f r 1 . r n r h 0 o o o a 1 V k K n
T C A
g n u r e s s e b r 0 e 1 V
s e n i e m e 1 . g l 0 l 1 A
K C E H C
r e d g n u g t r n e u t w s i e e 9 B L
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b e i r t e 8 B
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s e n i e m 1 . e g l 1 . l 9 A
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r e n d d e n g t u n g i g u g ä n l i i u r e h c h t s ü e e 5 F B B
d g n n t u u g h i n c fl u r p h r 1 . ü e 5 F V
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r e d n o n s s e a e e h s i r t e h x e t n a i t s r d n g 1 . e r n o 4 V O u K
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n o a k i n e u n m r 2 . e m 4 . t o n 7 I K
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h c i n l i t r d e i n o n s s a i w u g , t r n n n n n O e a t e g u l l r i f r o 3 . o e e e e a 5 R V k B d s
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s e n i e m 1 . e g l 2 . l 9 A
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g n u ff a h 4 . c s 1 . e 8 B
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g n n u o n a k l p a l e l a R d 2 . o n 8 N u
n o a k i n e u n r m 3 . e t m 4 . x o 7 E K
n n o e v m g h n a u n 4 . n ß 1 a a . l 6 P M
g n n n u e g t i o l g i i e a t t l ä e u s B h n d r c s 4 . o n e e 5 K u d B
s s s e e d g n d n u s e d h S S g n c M e e i M l e A t w r A s n 4 3 e . . e G G 4 F A b S 4 S
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g n u g n n a u l P h c d i n e r u r e E l n e i e r Z - e A d 2 . G u 6 S z
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n n e o m a u k m o r o d f n g I n r u e 3 t . k n r 5 . e e 7 L
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S L H r e d s i s a B f u a 8 1 0 2 : 1 0 0 5 4 O S I r e d r u t k u r t S 1 . 2 . b b A
3
So führen wir Sie durch das essential
Die Normanforderungen der ISO 45001 werden wie folgt erläutert. Anforderungen der Norm
Die Aussagen der ISO-Normen sind nicht immer gleich nachzuvollziehen. Deshalb werden in diesem Abschnitt die Anforderungen der ISO 45001 prägnant und in möglichst verständlicher Sprache wiedergegeben. Es wird erläutert, worin die Anforderung konkret besteht und ob die Erfüllung der Anforderung in Form einer „dokumentierten Information“ bzw bzw.. „internen und/oder externen Kommunikation“ nachgewiesen werden muss. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Hier interpretieren wir den Zweck der Normanforderung und machen diese verständlich. Wir stützen uns neben eigenen Erfahrungswissen im Schwerpunkt auf die Erläuterungen des Anhangs der ISO 45001 sowie einer Interpretation der Normanforderungen von Ecker und Köchling.1 Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Hier finden Sie Tipps für die Umsetzung der Normanforderung in der Praxis. Die erforderlichen Umsetzungsschritte und Lösungsansätze werden anhand von Formblättern und Beispielen aufgezeigt. Sofern nicht anders angegeben basieren diese auf eigenen Quellen.
1(vgl. Ecker und Köchling 2018).
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_3 58-24409-5_3
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10
3
So führen wir Sie durch das essential
Die nachfolgenden Kapitelüberschriften dieses essentials entsprechen denen der DIN ISO 45001, um Ihnen eine leichtere Orientierung zu ermöglichen. Aus Gründen der Komplexitätsreduzierung fokussiert das essential in erster Linie auf die Einführung bzw. Weiterentwicklung eines SGA-MS, ohne dabei explizit zu berücksichtigen, dass in den Organisationen vermutlich schon ein Qualitäts-, Umwelt- oder anderes Managementsystem vorhanden ist. Auf Integrationspotenziale oder Zielkonflikte zu anderen Managementsystemen wird in der Regel nicht eingegangen.
4
Den Kontext der Organisation bestimmen
Die Anforderungen aus Kap. 4 zur Kontextbestimmung sind durch die HLS neu aufgenommen worden und die Voraussetzung für die Festlegung des Anwendungsbereiches und die Ausgestaltung des SGA-MS.
4.1
Verstehen Verst ehen des Kontextes
Anforderungen der Norm
Die Organisation muss die internen und externen Themen bestimmen, die für das SGA-MS relevant sind. Dies umfasst politisch-rechtliche, ökologische, sozial-kulturelle, technologische und ökonomische Themen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Durch das Einbringen der Analyse der internen und externen Themen (und der Analyse der interessierten Partien in Abschn. 4.2 4.2)) soll in den Organisationen ein verstärktes Bewusstsein zum Umfeld in dem sie agieren und wie dieses im Rahmen des Managementsystems zu berücksichtigen ist, entwickelt werden. Es geht hier um das „große Ganze“ in das eine Organisation oder eine Branche eingebettet ist und um inerne Faktoren, die eine Organisation zusammenhalten (vgl. Abb. 4.1 4.1). ). Das „Verstehen des Kontextes“ kann mit unterschiedlichen Perspektiven interpretiert werden: 1. Auswirkungen des Umfeldes auf die Organisation: Organisation: – Unternehmerisches Handeln Handeln muss in Zeiten eines zunehmend komplexekomplexeren Marktgeschehens gleichermaßen reaktionsschnell und vorausschauend sein. Strategische Managemententscheidungen werden besser nicht ohne
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_4 58-24409-5_4
11
12
4
Den Kontext der Organisation bestimmen
Wertschöpfung
Umwelt global
regional
lokal
Organisaon
Wirtscha
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Abb. 4.1 Die Organisation und ihr Kontext. Kontext. (Quelle: Ecker und Köchling 2018, S. 25)
eine genaue Analyse des Marktumfeldes und unter aktueller und zukünftiger Beachtung technologischer Tre Trends, nds, politisch-rechtlicher Rahmenbedingungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen. In Bezug auf ein SGA-MS geht es hier um Themen wie neue Stoff- oder Produktbewertungen, Auswirkungen der Globalisierung auf die Gestaltung der Lieferkette oder (sich verändernde) Wahrnehmungen und Werte externer interessierter Parteien, z. B. zu den Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette. Oftmals äußern sich Trends dieser externen Themen mittelfristig ganz konkret in Form von Gesetzesänderungen (z. B. BetrSichV, ArbStättV, REACH) oder Selbstverpflichtungen. 2. Auswirkungen der Tätigkeiten der Organisation auf das Umfeld: – Organisationen sind in globale Wertschöpfungsketten eingebunden. Die Art und Weise, mit welchem Arbeitsschutzstandard Organisationen in dieser Kette wirtschaften und ihre humanen Ressourcen beanspruchen, hat Auswirkungen auf das Umfeld und die Gesellschaft. Seit Jahrzehnten lagern z. B. deutsche Textilunternehmen arbeitsintensive Prozesse in asiatische Billiglohnländer aus. Selbstverpflichtungen Auftrag gebender Unternehmen
4.1 Verstehen des Kontextes
13
und damit verbundene ernsthafte Entwicklungen zur Gewährleistung des erforderlichen Arbeits- und Arbeitsschutzstandards werden in der Regel erst durch den öffentlichen Druck von Verbrauchern oder Nichtregierungsorganisationen auf Basis tragischer Arbeitsunfälle realisiert. 3. Auswirkungen interne Merkmale und Bedingungen einer Organisation: – Mindestens genauso wichtig ist der Blick in die Organisation hinein. Es gibt bestimmte Routinen und Tätigkeiten in Organisationen die verhindern, dass eine Anpassung an externe Faktoren stattfindet oder dass externe Auswirkungen vermindert werden. Weiterhin müssen für die Etablierung und Weiterentwicklung eines Managementsystems bestimmte interne Bedingungen gegeben sein, dazu gehören z. B. Führungsstil, Organisationsstruktur, Rollen, Wissen und Kompetenzen, Entscheidungsprozesse, Informationsflüsse, Arbeitszeitvereinbarungen oder Arbeitsbedingungen. A.4.1 der ISO 45001 gibt weitere Beispiele für relevante externe und interne Themen eines SGA-MS. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Organisationen müssen eine für sie passende Methodik entwickeln, wie sie regelmäßig die externen und internen Themen erfassen und bewerten und daraus Ableitungen für ihr SAG-MS treffen. Bei der Bewertung der Themen sollte gemäß der Anforderungen aus dem noch folgenden Abschn. 6.1.1 6.1.1 auch eine Risiko- und Chancenbetrachtung vorgenommen werden. Abb. 4.2 4.2 stellt stellt eine einfache Analyseform, gegliedert nach technischen, ökonomischen, sozialen und politisch/rechtlichen Faktoren dar. Eine reine Themensammlung ist allerdings nicht ausreichend, aussagekräftig und praktikabel im SGA-MS wird diese erst, wenn eine Bewertung der Relevanz der Themen für das Managementsystem vorgenommen wird (vgl. Abb. 4.2 4.2). ). Hilfreich sind dabei folgende Fragestellungen: •
•
•
Wirken sich die Änderungen positiv oder negativ auf die SGA-Leistung der Wirken Organisation aus? Welche Welche Risiken und Chancen sind damit verbunden? Womit kann das SGA-Management SGA-Management reagieren? Wie Wie stark sind die Einflussmöglichkeiten? Welche Entwicklungen im Umfeld der Organisation Organisation können das Arbeitsschutzmanagement beeinflussen?
14
4
Themenbereich Politischrechtlich
Externe Themen Gesetzes- oder Vorschriftenänderungen (z. B. DGUV-Vorschri DGUV-Vorschriften) ften) Einhaltung genehmigungsrechtlicher Anforderungen im Bereich Lärmschutz
Ökologisch
Sozial-kulturell -kulturell Trend zur verstärkt verstärkten en Wahrnehmung Wahrnehmung arbeits- und gesundheitsschutzrelevanter Arbeitsbedingungen Technolo Tech nologisc gischh Sich Sicherst erstellu ellung ng des aktuellen aktuellen Standes Standes der Technik Ökonomisch Hoher Konkurrenzdruck, schnellere und preisgünstigere preisgünsti gere Wettbewerber Themenbereich
Internes Thema
Politischrechtlich
Vorbildwirkung der Obersten Leitung und der Führungskräfte zum Thema Arbeitsund Gesundheitsschutz
Ökologisch
Gefahrstoffe im Einsatz, die ggf. mittelfristig nicht mehr zugelassen sind
Sozial-kulturell -kulturell Unterschiedliche Unterschiedliche Bildungsni Bildungsniveaus veaus und ggf. nationale Herkunft der Beschäftigten Technologisch Alt lteer de derr Mas asch chin ineen und An Anla lage genn Ökonomisch
Ausfallzeiten durch Arbeits- und Wegeunfälle
Den Kontext der Organisation bestimmen
Risiko (R)/Chance (C) Ggf. Investitionen, Produkt-, Prozessänderungen erforderlich (R) Rechtskonformität (C)
Auswirkungen auf da das SGA-MS/erforderliche Regelungen • Anpassung Anpa ssung Rechtskataste Rechtskataster, r, Handlungspfli Handlungspflichten chten neu bewerten, Schulungen/Unterwe Schulu ngen/Unterweisungen isungen durchführen • Externe Kommunikation: Berichtspflicht gegenüber • Genehmigungsbehörde
Organisa Orga nisation tionsent sentwick wicklung lung (C)
• Inte Interne rne und und externe externe Kommunik Kommunikatio ationn über über • Arbeitsschutzstandards
Rech Re chts tsko konf nfor ormi mitä tätt (C (C))
• Re Rege gelm lmäß äßig igee Gef Gefäh ährd rdun ungs gsbe beur urte teil ilun unge genn
• Externe Kommunikation: Bestehenden Attraktivität als Arbeitgeber (C) • Arbeitsschutzniv Ar beitsschutzniveau eau als Wettbewerbsvor Wettbewerbsvorteil teil kommunizieren Risiko (R)/Chance (C) Attraktivität als Arbeitgeber (C)
Auswirkungen auf das SGA-MS/erforderliche Regelungen • Verpflichtun Verpflichtungserklärun gserklärungg der Obersten Leitung • Pfli Pflichte chtenn- und Rechtedele Rechtedelegati gation on
Ggf. Investitionen, Produkt-, Prozessänderungen erforderlich • Rege Regelmä lmäßige ßige Subs Substitu titution tionsprüf sprüfung ung (R) Heterogenität Heterogenit ät nicht • Zielgruppenangepas Zielgruppenangepasste ste Unterweisun Unterweisungen gen im ausreichend berücksichtig (R) SGA Inv nveesti tittio ions nsssta tau( u(R) R)
• Subst Substitut itutions ionsprüf prüfung ung durc durchführ hführen en • Wart Wartung ung und Kontr Kontrolle olle
Hohe Kosten (R)
• Unfallanalysen und Ableitung von Vorbeugemaßnahmen
Abb. 4.2 Formblatt Analyse der externen und internen Themen
4.2
Verstehen der Beschäftigten und anderen Verstehen interessierten Parteien
Interne und externe Themen werden in der Regel durch interessierte Parteien artikuliert, diese zu erfassen ist eine weitere Anforderung Anforderung der ISO 45001. Anforderungen der Norm
Die Organisation muss neben den Beschäftigten die für das SGA-MS relevanten interessierten Parteien (synonym: Stakeholder, Interessensgruppen) bestimmen. Definition Beschäftigte sind Personen, die Arbeit oder arbeitsbezogene Tätig-
keiten ausführen, die im Einflussbereich der Organisation stehen, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. (vg l. genauer Tab. 4.1 4.1). ).1 1Vgl. ISO 45001, Begriffe 3.3.
4.2 Verstehen der Beschäftigten und anderen interessierten Parteien
15
Tab.. 4.1 Beschäftigte einer Organisati Tab Organisation on Beschäftigungsformen
Beispiele
Bei der Organisation angestellte Beschäftigte
• die oberste Leitung • leitendes Personal und • nicht leitendes Personal
Nicht bei der Organisation angestellte Beschäftigte, soweit die Organisation Anteil am Einfluss auf ihre Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten hat
• Beschäftigte von externen Anbietern • Auftragnehmer • Einzelpersonen • Leiharbeitnehm Leiharbeitnehmer er
Nach Bestimmung der Beschäftigten, sind darüber hinaus existierende interessierte Parteien zu identifizieren. Definition Interessierte Parteien sind Personen oder Organisationen, intern
oder extern (vgl. Tab. 4.2 4.2), ), die eine Entscheidung oder Tätigkeit beeinflussen, davon beeinflusst sein oder sich beeinflusst fühlen können.2 Nach der Identifikation der Beschäftigten und der interessierten Parteien, müssen deren Anforderungen (d. h. die Erfordernisse, Erwartungen) bestimmt werden, um zu prüfen, ob die Organisation daraus eine rechtliche oder andere Anforderung ableiten muss/kann. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Es ist wichtig, die Anforderungen der Beschäftigten und interessierten Parteien zu kennen, da sie zwei mögliche Verpflichtungen Verpflichtungen widerspiegeln: a) rechtliche Verpflichtungen, die die Organisation erfüllen muss (z. B. die Einhaltung genehmigungsrechtlicher Anforderungen im Immissionsschutz) b) andere, also nicht-rechtliche, nicht-rechtlic he, Anforderungen, die die Organisation erfüllen muss (z. B. der Nachweis einer ISO 45001-Zertifizierung gegenüber dem Kunden) oder zu deren Erfüllung sie sich entschließt (z. B. freiwillige Selbstverpflichtungen). Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Für die Analyse der Beschäftigten und anderen interessierten Parteien (im Weiteren: Stakeholderanalyse) gibt es unterschiedliche methodische Ansätze. In Anlehnung an die interne und externe Themenanalyse kann auch hier eine Kategorisierung
2Vgl. ISO 45001, Begriffe 3.2.
16
4
Den Kontext der Organisation bestimmen
Tab.. 4.2 Interne und externe interessierte Parteien. (Quelle: ISO 45001, A.4.2, S. 58 f.) Tab Art der der inter interess essier ierten ten Part Partei ei Bei Beispi spiele ele Intern
• Vertreter und Beauftragte aus anderen Unternehmensteilen, Mutter-/Dachorganisationen • Vertreter der Beschäftigten • Beauftragte Berater
Extern
• Gesetzliche und regelsetzende Behörden • Unfallver Unfallversicherungsträ sicherungsträger ger • Lieferanten • Unterauftragne Unterauftragnehmer hmer • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen • Auftraggeber • Besucher • Die allgemeine Öffentlichkeit • Kunden • Medizinische und andere kommunale Dienstleister Dienstleister (z. B. Feuerwehr) • Hochschulen • Nichtregierungsorganisationen • Anwohner • Grundstückseige Grundstückseigentümer ntümer • Wettbewerber • Regionale und überregiona überregionale le Medien
nach technischen, ökonomischen, sozialen und politisch/rechtlichen interessierten Parteien vorgenommen und dabei die Themenanalyse ergänzt werden. Auch hier ist eine reine Stakeholderliste nicht ausreichend. Um festlegen zu können, ob aus ihren Anforderungen rechtliche oder nicht-rechtliche Verpflichtungen resultieren, müssen die Anforderungen bewertet werden. Recht pragmatisch kann dies über eine Punktbewertung von Einfluss/Macht und Konfliktpotenzial des Stakeholders abgeleitet werden. Über eine Summenbildung der Punktbewertungen und der Definition von Schwellenwerten kann eine Priorisierung der Stakeholder, z. B. in A-, B- oder C-Stakeholder vorgenommen werden. Die Priorisierung spiegelt wider, ob aus den Anforderungen des Stakeholders eine rechtliche oder andere Verpflichtung resultiert und unterstützt die Organisation dabei, die erforderlichen Maßnahmen für das SGA-MS abzuleiten, wie z. B. Maßnahmen zur regelmäßigen externen Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde. Auch hier macht es aufgrund der noch folgenden Anforderungen aus Abschn. 6.1.1 6.1.1 Sinn, eine Risiko- und Chancenbetrachtung zu integrieren (vgl. Abb. 4.3 4.3). ).
4.3 Anwendungsbereich des SGA-MS festlegen
Externe
Thema
Stakeholder
Aufsichts-
Erfüllung der genehmigungs-
•
behörde
Kunden
l a i z n e t o p t k i l f n o K
* * g n u t u e d e B
3
3
A (6)
erforderliche Regelungen
•
Aufnahme der Informationspflichten in das Kataster der
zum Lärmschutz
bindenden Verpflichtungen 2
2
B (4)
g ) e n u ) C d t R ( n h ( c o e e i c d l k f n i n s a i p i h B r e R C V
Auswirkungen Auswirkunge n auf das SGA-MS/
rechtlichen Anforderungen Anforderungen z. B. Sich Si che ere un und d gesun unde de Prod odu ukt kte e
•
* t h c a M / s s u l f n i E
17
•
Produktinformationen Produktinform ationen an
ja
Bußgeld (R)
ja
Wettbewerbs-
Kunden Anwohner
Beschwerden über
•
1
1
C (2 (2))
•
Geruchsemissionen Interne
Thema
Stakeholder
Mitarbeiter
Führungskräfte
•
•
Flexibilisierung de d er Ar A rbeitszeiten
Personelle und sachliche
Investition in weitere
nein
Negativimagee Negativimag
Absauganlagen l a * i t z h n c e a t M o p / t s k s i l u f l f n n o i E K
3
3
2
2
A (5)
A (5)
(R) g e n ) ) C d u t R ( n h ( e c i o e c d l k n i n f s p a i i r B e R h C V
Auswirkungen Auswirkunge n auf das SGA-
* * g n u t u e d e B
Ressourcen für das SGA-MS
* Punktbewert Punktbewertung: ung: 3 = hoch 2 = mittel 1 = niedrig
vorteil (C)
MS/erforderliche Regelung Regelungen en
•
•
Einführung neuer Arbeits-
ja
Motivatio Moti vation n der
zeitmodelle mit Betriebsrat Betriebsrat
Mitarbeiter
prüfen
(C)
Verpflichtungserklärung
der ja
Zu geringe
Obersten Leitung zur SGA-
Ausstattung
Organisation
(R)
** Summe aus Einfluss/Macht + Konfliktpotenzial Konfliktpotenzial A –Stakeholder (6-5) B – Stakeholder (4-3) C – Stakeholde Stakeholderr (2-1)
Abb. 4.3 Formblatt Analyse der interessierten Parteien
Die Kontext- und Stakeholderanalysen liefern, wenn sie über eine reine Themen- und Stakeholderliste hinausgehen, Inputs für die Ausgestaltung des SGA-MS. So wirken sich Ergebnisse aus der Kontext- und Stakeholderanalyse direkt auf die Formulierung der SGA-Politik und indirekt auch auf die Festlegung der SGA-Ziele und -maßnahmen aus (vgl. Abb. Abb. 4.4 4.4). ).
4.3
Anwendungsbereich Anwend ungsbereich des SGA-MS festlegen
Anforderungen der Norm
Unter Berücksichtigung der: • • • •
externen und internen Themen Anforderungen der interessierten Parteien geplanten oder durchgeführten arbeitsbezogenen Tätigkeiten und Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, die der Zuständigkeit und dem Einfluss der Organisation unterliegen und die sich auf die SGA-Leistung der Organisation auswirken können.
18
4
d - n u ß t a h t c m i ä t r N i u n , m t e l r k l o e m a f f 1 r h . r n r 0 o o o a 1 V k K n
T C A
g n u r e s s e b r 0 e 1 V
s e n i e m e 1 g . l 0 l 1 A
K C E H C
r e d g n u t g r n e u t s w i e e 9 B L
, g n d u g h , n c g u n u a n e t r u s w y e r s l s e e a w 1 n e . b 9 Ü M A B
b e i r t e 8 B
e d h n g c i u n l b g r n u e u e i r u t n 1 a . e l e t 8 B P S
s e n i e m 1 . e g l 1 . l 9 A
O D
N A L P
g n u z t ü t s r e t n 7 U
n e c r u o s s 1 . e 7 R
g n u n a l 6 P
d n u n e k m i s u i z R n t e i m m h g n a n e n a c ß g n a 1 h . a m 6 M U C
r e n d d e n g t g u n i g u g n l i ä h u r i e c h t s ü e e 5 F B B
d g n n u u t h g c n i fl u r p r h 1 . ü e 5 F V
r n e o d t a i x s n e t a n g o r 1 K O
r e d n o n s s e a e e s r t h i x e n h e t a i t s r g d n 1 . e r n o 4 V O u K
s g n u d h n c e i w e r n e 1 A b
n e g e n v u s a i e m w r r o e 2 N V
z n e t e p m 2 . o 7 K
n i e s t s s u w 3 . e 7 B
s e n i e m 1 . e g l 1 . l 6 A
k i l o P A 2 . G 5 S
e ff i r g e 3 B
e g d n r n u e e f s u s a e l b 3 . t r r 0 o e 1 F V
r e d g e n c n u a i t r l p e 2 . w m 1 . e o 9 B C
t i d u A s e n r e 2 . t n 9 I
d n u n e n k n n i r e e s e g i r g h i R n - i 2 a e A r . f s r 1 . e e G e 8 G b S v
s e n i e m 1 . e g l 1 . l 8 A
Den Kontext der Organisation bestimmen
n o a k i n u m m 4 . o 7 K
t - n e s g m n e u r g e a 3 . d n 1 . n a 8 Ä m
s e n i e m 1 . e g l 4 l . 7 A
n e k i s d i n R u n n n o e o v g v n e c g n g n n u n u a d u t l r r h h C e 2 ä d . i f w 1 . m r e e n 6 E G B u
n o a k i n e u n m 2 . r e m 4 . t n o 7 I K
r n e e h g c i d n l t n u h u r c n e e d r e g r o g n f n u n u t A h r m c i e m fl r 3 e . s p r d 1 . e e n 6 B V a
h c i n l i t r d e i n o n s s i a , w t u n g n n n g r n e a e o u O l t f l r i r 3 . o e e e e 5 R V k B d a s
r r e e n e d s e t s r i g n n n e i e r s n u h e e t s i e r d e t r a r e s o d w e t r f r 2 t . e r n r n a 4 V E u E i P
s e n i e m 1 . e g l 2 . l 9 A
t i d u A m s m e a n r 2 . r e g o 2 . t n r 9 I p
g n u ff a h 4 . c s 1 . e 8 B
n e g s d n n f u s s u u u r s fl e u - a d n t fl e x s r n i o i E e y f t l r E n a n r e t o n a e k K a t m r k e r r r i e o e d e d d l N r i n s o e d i s h r u e e fl k d a n n t i E S A
t n e g m n u e t g r a e n w 3 . a e 9 M b
g n n u o n a k l p a l l e a R d 2 . o n 8 N u
n o a k i n e u n r m 3 . e t m 4 . x o 7 E K
n n o e v m g h n a u n 4 . n ß 1 a a . l 6 P M
g n n n u e g t i o l g i i e a t t l e ä u B h s c n d s r 4 . o n e e 5 K u d B
s s s e e d g n d n u s S e d h S g n c M e e i M l t w e A s n r A 4 3 . G e G 4 . e S 4 F A b S
e t r e n o n e a m m u r k f o 5 . o n 7 D I
g n u g n n a u l P h c d i n e r u r e E l n e i e r Z - e d A 2 . G u 6 S z
s e n i e m 1 . e g l 5 l . 7 A
e l e i Z 1 . A 2 . G 6 S
d n n e u r e n i s i e l l l a e 2 u . t t s 5 k . r 7 E A
n n e o m a u k m o r o d f n g I n r u e 3 k . n t r 5 . e e 7 L
g n u h c i e r r E l e r e u i z Z g A n G u 2 . n S 2 a r e . l 6 P d
S M A G S s a d f u a e s y l a n a r e d l o h e k a t S d n u t x e t n o K r e d n e g n u k r i w s u A 4 . 4 . b b A
4.3 Anwendungsbereich des SGA-MS festlegen
19
muss die Organisation den Anwendungsbereich ihres SGA-MS festlegen. Der Anwendungsbereich muss als dokumentierte Information vorliegen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Der Anwendungsbereich informiert über den Geltungsbereich und die Grenzen des SGA-MS, d. h. die einbezogene Prozesse, Proze sse, Unternehmensteile und Standorte sowie Ausschlüsse. Ausschlüsse von Standorten, Unternehmensteilen oder Prozessen müssen begründet werden. Die Norm stellt es den Organisationen frei, welche Grenzen für das SGA-MS definiert werden. Die Erkenntnisse aus der Analyse der externen und internen Themen sowie der interessierten Parteien sollen dabei ausdrücklich einfließen. Weiterhin müssen standort- und prozessbezogene Steuerungsbefugnisse der obersten Leitung berücksichtigt werden. Ausdrücklich nicht erlaubt ist es, besonders SGA-relevante Prozesse oder Bereiche auszuschließen, denn der „… Anwendungsbereich ist eine sachliche und repräsentative Erklärung der Betriebsabläufe der Organisation innerhalb der Grenzen ihres SGA-MS, die interessierte Parteien nicht irreführen sollte.“3 Eine plausibel nachvollziehbare Festlegung der Ein- und Ausschlüsse des Anwendungsbereiches befördert die Glaubwürdigkeit des SGA-MS für die Beschäftigten und die anderen interessierten Parteien. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Für die Festlegung des Anwendungsbereiches ist es hilfreich, sich einen Überblick über die internen sowie vor- und nachgelagerten Prozesse zu schaffen (siehe Abb. 4.4 4.4). ). Unter Beachtung: • • •
relevanter externer und interner Themen/Anforderungen interessierten Parteien Parteien Steuerungsmöglichkeiten durch die oberste Leitung und Relevanz für die SGA-Leistung.
kann definiert werden, welche Standorte, Betriebsteile und Prozesse in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Es ist zu überlegen, ob und für welche vor- und nachgelagerten SGA-relevanten Prozesse die Organisation Verantwortung übernehmen kann. Wenn sich wichtige Anspruchsgruppen wegen der Abbaubedingungen verwendeter Rohstoffe oder den Arbeitssicherheitsbedingungen bei Lieferanten Sorgen machen, warum sollte dies aus dem
3ISO 45001, A.4.3, S. 59.
20
n e m e h T e n r e t x E
4
r e d l o h e k a t S e n r e t x E
g n u g i e s e B / g n u l d n a h e B
Den Kontext der Organisation bestimmen
e s s e z o r P e t r e g a l e g h c a N
g n u z t u N
n e m e h T e n r e t n I
n e m e h T e n r e t x E
r e d l o h e k a t S e n r e t n I
r e d l o h e k a t S e n r e t x E
, g n t u r l l o e p t s s r n e a H r , T , g g n n u u l k k c i c a w t p r n e E V , , g g n n u u ff r a e h g c a s L e B
g n u n n i w e g ff o t s h o R
s u l k y z s n e b e l t k u d o r P
n e m h e n r e t n U m i e s s e z o r P
e s s e z o r P e t r e g a l e g r o V
r t a h b c i s s n u . fl R n . i d . e i e b
r a b s s . f u g fl g n i e e b
r a b r e u e t s . R . d . i
r a b s s . f u g fl g n i e e b r t a h b c s i s n u . fl R . n i d . e i e b
n e d r n e u n K e r e g d i e i s n n o t v n t i n e e k K g i d g n n u ä t h h b c A a m n t i k r a M
e s s e z r r o e P d r e t i d e t k i g i e g h n t ä m h m b A s n e i b t s b l e S
r r e e d n s e i g i n t e n n n n o e e v K t t d n i a e n r e k u f g t e i i g h L n c ä a h m t b k A r n a i M
s h c i e r e b s g n u d n e w n A s e d g n u g e l t s e F i e b t ä t i l i b i x e l F
e s s ü l h c s s u A e n h o l e i p s i e B
e s l l E . “ . a H r b n e ü f m t G m l i - m g y o 1 x n 0 r e 0 e g 5 d r 4 c o v O b e S a I s s s e ü N t I r l h D o c s h d s c n u a a t n S A S s e n e i M - d e A e k n G s S s e d s e z a o r D r e „ P w
s e d l e a . r “ f s s t n u e a z e z k o n r s i P e E d n e l l e e a m t r h e r ü a t f o t n l s w i u t g n 1 A t a r 0 i 0 m e v 5 4 H u z b O n S I m r G s - e z N s I y n u x l D o h h r k c e r c d s e a s c n u u A S b a M t i M - s n m A e t e l G r e o d i S d p s n h s r i a a c e D t u B „ S d
n e l e i p s i e b s g n u r e i l u m r o F t i m s e h c i e r e b s g n u d n e w n A n e d n e g e l u z t s e f s e d e t i e r b n n a p S r e d g n u r e i s i l a u s i V 5 . 4 . b b A
4.4 SGA-Managementsystem
21
Geltungsbereich ausgeschlossen werden? Anderseits müssen offensichtlich Grenzen gezogen werden. Trotz möglicher Verantwortungszuschreibungen können die Einflussmöglichkeiten beschränkt sein. Oftmals sind die Lieferantenbeziehungen nicht bis zur Ressourcenextraktion und die Zuliefer-Kundenbeziehungen nicht bis zum letzten Glied in der Kette zurück verfolgbar. Direkte Kontakte bestehen i. d. R. nur bis zur nächsten vor- bzw. nachgelagerten Ebene. Des Weiteren sind die Steuerungsmöglichkeiten stark abhängig von der Marktmacht der Organisation (vgl. Abb. Abb. 4.5 4.5). ).
4.4
SGA-Managementsystem
Kap. 4 schließt schli eßt mit der Forderung, dass die Organisation entsprechend der Anforderungen der ISO 45001 Prozesse für ein SGA-MS aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und verbessern muss. Einzelanforderungen werden in Kap. 4–10 4–10 spezifiziert. spezifiziert. Wir verweisen also auf dieses Kapitel für weiterführende Informationen.
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
In Kap. 5 werden durch die HLS die Anforderungen an die oberste Leitung (synonym für Geschäftsführung, also Personen oder Personengruppe, die eine Organisation auf der obersten Ebene führt und steuert) und an die Beteiligung der Beschäftigten zusammengefasst.
5.1
Führung und Verpflichtung
Anforderungen der Norm
Es wird gefordert, dass die oberste Leitung in Bezug auf das SGA-MS Führungsverantwortung übernimmt und verpflichtend Engagement zeigt, ganz konkret in Bezug auf festgelegte Aufgaben (vgl. Tab. Tab. 5.1 5.1). ). Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Die Aufgaben der obersten Leitung und der Führungskräfte im Rahmen eines SGA-MS sind nicht neu. Neu ist, dass durch die Norm die Aufgaben so konkret ausformuliert und in einem extra Kapitel zusammengefasst werden. Damit wird die besondere Bedeutung der Verantwortung der obersten Leitung im Rahmen des SGA-MS unterstrichen und ihre Führungsfunktion bei der Aufgabenerfüllung eingefordert. Die ISO 45001 fordert also eine Erweiterung des notwendigen „managen“ durch vorgelebtes „führen“. Ein „wegdelegieren“ an den SGA-MSBeauftragten soll verhindert und Wert auf die die aktive und vertrauensvolle Beteiligung der Beschäftigten, insbesondere auch in nicht arbeits- und gesundheitsschutzgerechten Situationen gelegt werden.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_5 58-24409-5_5
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24
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
Tab.. 5.1 Aufgaben der obersten Leitung im SGA-MS. (Quelle: ISO 45001, Kap. 5.1 Tab 5.1)) • Gesamtverantwortung und Rechenschaftspflicht für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zur Prävention arbeitsbezogener Verletzungen und Erkrankungen • Festlegung der SGA-Politik und – Ziele im Kontext der strategischen Ausrichtung der Organisation • Förderung und Sicherstellung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses • Integration der Anforderungen Anforderungen des SGA-MS in die Geschäftsproze Geschäftsprozesse sse • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für das SGA-MS • Vermittlung der Bedeutung eines wirksamen SGA-MS und seiner Umsetzung • Etablierung und Förderung einer SGA-Kultur in der Organisa Organisation tion • Sicherstellung der Erreichung der beabsichtigten Ergebnisse Ergebnisse des SGA-MS • Anleitung der Mitarbeiter und Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung des SGA-MS • Schutz der Beschäftigten vor Repressalien, wenn sie Vorfälle, Gefahren, Risiken und Chancen melden • Etablierung von Prozessen zur Konsultation und Beteiligung von Beschäftigten • Unterstützung von Aufbau und Arbeit SGA-rele SGA-relevanter vanter Gremien
Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die oberste Leitung und die Führungskräfte sollen das SGA-MS nicht nur initiieren, planen, steuern und prüfen (also managen), sondern bei der Wahrnehmung der o. g. Aufgaben Engagement (Führung) zeigen: • • •
eine Vision und Strategie schaffen diese offensiv kommunizieren und vorleben ihre Umsetzung durch geeignete Instrumente wie ein betriebliches Vorschlagswesen, Konsultations-, Beteiligungs- und Meldeprozesse oder die Arbeit von SGA-Gremien fördern.
Es geht darum, als Ergebnis der Werte, Einstellungen, Führungspraktiken, Kompetenzen und Tätigkeitsmustern jedes Einzelnen, aber insbesondere der obersten Leitung und der Führungskräfte, auf allen Organisationsebenen eine SGA-Kultur zu etablieren. Ein erster wichtiger Schritt ist ein schriftlich formuliertes Bekenntnis der Obersten Leitung zum SGA-MS (vgl. Abb. Abb. 5.1 5.1). ).
5.2 SGA-Politik
25
Durch die verabschiedete sowie intern und extern bekannt gemachte SGA-Polik verpflichtet sich die xy-GmbH zu einer Unternehmensentwicklung auf der Basis sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Ihre Umsetzung wird durch die von der Geschäsführung regelmäßig festgelegten SGA-Ziele und -Maßnahmen gewährleistet. Die Verantwortung für das SGA-MS obliegt der Geschäsführung. Sie gibt alle Festlegungen und Regelungen zum SGA-MS frei und setzt sie in Kra. Um sicherzustellen, dass das SGA-MS in Übereinsmmung mit den Anforderungen der DIN ISO 45001 eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten wird, hat die Geschäsführung einen SGA-Beauragten der obersten Leitung bestellt und als Stabsstelle implemenert. Dieser berichtet regelmäßig der Geschäsführung über den aktuellen Stand des SGA-MS und gibt Empfehlung Empfehlungen en für dessen konnuierlic konnuierliche he Verbesserung Verbesserung.. Die Ges Geschä chäsf sführ ührung ung ste stellt llt all alle e er erfor forder derlic lichen hen per person sonell ellen, en, sac sachli hliche chen n und fina finanzi nziell ellen en Mi Miel el zur Ein Einfüh führun rung, g, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des SGA-MS auf allen Ebenen zur Verfügung und unterstützt die Arbeit von SGAGremien. Durch eine regelmäßige Überwachung und Messung wird die Eignung und Wirksamkeit des SGA-MS bewertet. Großer Wert wird auf die soforge Meldung von Vorfällen, Gefahren, Risiken und Chancen an die jeweiligen Vorgesetzten und die Weiterleitung durch diese an die Geschäsführung gelegt. Die Durchführung sich daraus ergebender Korrekturoder Vor Vorbeuge beugemaßnah maßnahmen men wird durch die Gesch Geschäsfüh äsführung rung angeordnet. angeordnet. Im Rahmen von mindestens einmal jährlich staindenden internen SGA-Audits sowie Management-Reviews werden die Angemessenheit, der Umsetzungsstand, die Konformität und die Potenziale für die konnuierliche Verbesserung des SGAMS auf Ini Inia ave ve und unt unter er Mit Mitwir wirkun kungg der Gesc Geschä häsf sführ ührung ung sys system temasc asch h ana analys lysier iertt und Fes Festle tlegun gunge gen n für die konnuierliche Weiterentwicklung des SGA-MS getroffen.
Ort, Datum Datum,, Unter Unterschri schri
Abb. 5.1 Beispiel Verpflichtungserklärung der Obersten Leitung zum SGA-MS
Im Rahmen von internen und externen Audits ist anhand konkreter Beispiele und Maßnahmen wie: • • •
Mitwirkung der obersten Leitung an SGA-T SGA-Teamsitzungen eamsitzungen Statements in Geschäftsberichten zum SGA-MS bereitgestellte finanzielle und personelle Ressourcen im SGA-MS.
das tatsächliche Engagement zu überprüfen.
5.2
SGA-Politik
Anforderungen der Norm
Die oberste Leitung muss eine dem Zweck, der Größe, dem Kontext und den spezifischen Risiken und Chancen einer Organisation angemessene SGA-Politik formulieren und umsetzen, umsetze n, die folgende Verpflichtungen Verpflichtungen enthält: enthält : •
•
Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen zur Prävention von arbeitsbedingten arbeitsbedi ngten Verletzungen Verletzungen und Erkrankungen Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen
26 • • •
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
Beseitigung von von Gefahren und Minimierung von SGA-Risiken Fortlaufende Verbesserung des SGA-MS Konsultation und Beteiligung von Beschäftigten und, sofern vorhanden, vorhanden, von deren Vertretern.
Die SGA-Politik muss als dokumentierte Information verfügbar sein, auch – sofern angemessen – für interessierte Parteien. Darüber hinaus muss sie intern bekannt gemacht werden. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Die SGA-Politik fungiert als Leitbild der Organisation und grenzt sich in den Zielstellungen von der intern relevanten Verpflichtungserklärung der Obersten Leitung aus Abb. Abb. 5.1 5.1 deutlich deutlich ab. Sie ist eine Selbstverpflichtung gegenüber internen und externen interessierten Parteien. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Aus der SGA-Politik soll für die interessierten Parteien deutlich werden, warum und wie sich die Organisation im SGA-MS engagiert. Es hat sich bewährt, den Aufbau der SGA-Politik zu untergliedern in eine: •
•
Präambel, in der die Organisation beschreibt, warum, das heißt in welchem Selbstverständnis und aus welchen Beweggründen SGA betrieben wird und in Leitlinien, die zeigen, wie und durch welche Handlungsgrundsätze und -praktiken SGA umgesetzt wird.
Sowohl die Präambel als auch die Leitlinien sollten so konkret wie möglich und nicht nur als allgemeine Statements oder Interessensbekundungen formuliert werden. Die Spezifik der Organisation hinsichtlich ihres Kontextes, der Prozesse und Produkte muss erkennbar sein (vgl. Abb. 5.2 5.2). ). Die genaue Benennung von Zielen und Maßnahmen ist nicht notwendig und zweckmäßig, da die SGA-Politik einen langfristigen Charakter hat. Allerdings gibt sie den Rahmen für die SGA-Ziele vor, die im Einklang mit der SGA-Politik zu formulieren sind. Die interne Bekanntmachung sollte nicht nur über Rundmail oder Aushang erfolgen, sondern über eine Informations- oder Schulungsveranstaltung, in der die oberste Leitung ihr Bekenntnis zum SGA-MS glaubwürdig der Belegschaft vermittelt und die Schwerpunktsetzungen in den Leitlinien erläutert. Erst danach sollte ein Aushang der Politik erfolgen.
5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
27
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns ein wertvolles Gut mit höchster Priorität, auch zum Wohle unserer Kunden. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist daher selbstverständlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und wird getragen durch folgende Grundsätze: •
• •
•
•
•
•
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe der Geschäsführung, Vorgesetzen und Mitarbeiter. Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungsbewu verantwortungsbewusst sst bei der täglichen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Einhaltung der arbeitsrecht arbeitsrechtlichen lichen und anderen Anforderungen ist für uns verpflichtend Wir ermieln systemasch systemasch bestehende Gefährdungen und Risiken, aber auch Chancen und leiten auf dieser Basis Arbeits- und Gesundheitssch Gesundheitsschutzziele utzziele ab und legen Schutzmaßnahmen fest. Dadurch verbessern wir konnuierlich unsere Arbeits- und Gesundheitssc Gesundheitsschutzleistung hutzleistung und beseigen Gefahren und Risiken. Bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen orieneren wir uns an den neuesten Erkenntnissen und dem Stand der Technik zur Gestaltung möglichst sicherer, gesundheitsfördernder und risikoarmerr Arbeitsbedingu risikoarme Arbeitsbedingungen. ngen. Der Schwerpunk Schwerpunktt unseres Engagements liegt auf Präv Prävenon enon von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen Wir kommunizieren unsere Akvitäten im Arbeits- und Gesundheitsschu Gesundheitsschutz tz offensiv unseren Mitarbeitern und anderen interessierten interessierten Anspruchsgruppen. Wir haben Prozesse installiert, durch die unsere Mitarbeiter an Analysen und Entscheidungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz regelmäßig regelmäßig konsulert und beteiligt werden Im Rahmen von Schulungen werden werden unsere Mitarbeiter Mitarbeiter für die Themak des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Gesundheitssc hutzes regelmäßig sensibilisiert und weitergeb weitergebildet ildet Mit Behörden, der gesetzlichen Unfallversicherung, Unfallversicherung, unseren Vertragspartnern Vertragspartnern und Kunden pflegen wir einen regelmäßigen Dialog zur gemeinsamen verantwortungsvollen verantwortungsvollen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzz auf allen Prozessstufen Gesundheitsschut Prozessstufen und in allen Bereichen unseres Unternehmens.
Abb. 5.2 Beispiel SGA-Politik
Die externe Bekanntmachung kann ebenfalls offensiv gehandhabt werden, z. B. durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite, durch die alle relevanten Stakeholder informiert werden. Es ist wichtig, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die SGA-Politik aktuell ist oder ob durch strategische Weiterentwicklungen der Organisation, erfolgte Prozess-, Produktmodifikationen, Änderungen des Kontextes der Organisation oder des Anwendungsbereiches Änderungsnotwendigkeiten bestehen.
5.3
Rollen, Ver Verantwortlichkeiten antwortlichkeiten und Befugnisse
Anforderungen der Norm
Die oberste Leitung muss Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen im SGA-MS zuweisen, um die Erfüllung der Anforderungen der ISO 45001 und die Berichterstattung SGA-Leistung an die oberste Leitung sicherzustellen. Dokumentierte Informationen sind darüber zu führen und die relevanten Rollen auf allen Ebenen innerhalb der Organisation bekannt zu machen. Weiterhin müssen alle Beschäftigten der Organisation für ihren Tätigkeitsbereich Verantwortung Verantwortung innerhalb des SGA-MS übernehmen. Die Rechenschaftspflicht für das SGA-MS verbleibt unabhängig davon bei der obersten Leitung.
28
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
In Abhängigkeit der organisatorischen und prozessualen Struktur einer Organisation, aber auch der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, muss die oberste Leitung festlegen, welche Rollen für das SGA-MS in der Organisation erforderlich sind. Dahinter steht die Idee, die Verantwortung für das SGA-MS nicht nur auf eine Person, den SGA-Beauftragen, zu delegieren, sondern Verantwortlichkeiten und Befugnisse auf die unterschiedlichen Hierarchieebenen und Abteilungen zu verteilen. Dies erfordert, dass die verantwortlichen Personen durch Schulungen und interne Kommunikation ein klares Verständnis über ihre Rolle, Verantwortlichkeiten und Befugnisse erlangen. Dies betrifft auch jeden einzelnen Beschäftigten, der in seinem Aufgabenbereich verantwortlich für die Erfüllung des SGA-MS ist und dafür sensibilisiert und befähigt sein muss. Auch wenn die oberste Leitung Verantwortlichkeiten und Befugnisse delegieren darf, so verbleibt bei ihr die juristische Gesamtverantwortung für alle Entscheidungen und Tätigkeiten im SGA-MS und den damit verbundenen Rechenschaftspflichten gegenüber den interessierten internen (Leitungsorganen) und externen (Behörden, Justiz) Parteien. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die Anforderungen der ISO 45001 korrespondieren hier schon zum großen Teil mit dem deutschen Arbeitsschutzrecht. § 7 und § 15 ArbSchG definieren, dass der Arbeitgeber Aufgaben im Arbeitsschutz auf befähigte bzw. zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann (z. B. Abteilungsleiter) bzw. muss. Denn kraft Gesetz sind folgende Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeiten zu bestellen: • • • • • •
Betriebsarzt (§ 2 ASiG) Fachkraft für Arbeitsschutz (SiFa) (SiFa) (§ 5 ASiG) Arbeitsschutzausschuss (ASA) (§ 11 ASiG) Sicherheitsbeauftragter (SiB) (§ 22, SGB VII) Ersthelfer (DGUV (DGUV 1, § 26 und § 28) und andere mehr mehr..
Beschäftigte haben nach § 15 und § 16 ArbSchG die Pflicht und das Recht im Arbeitsschutz mitzuwirken, einschließlich einer Meldepflicht von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, eines Vorschlagsrechts für Verbesserungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie eines Beschwerderechts bei der zuständigen Behörde bei Nichtreaktion des Arbeitgebers auf diese Beschwerden. Bei Einführung eines SGA-MS muss auf diesen Strukturen aufgebaut werden. Ergänzend zu der rein gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzorganisation ist
5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
29
zu überlegen, welche weiteren Rollen und Befugnisse für das SGA-MS zu definieren sind. Hier geht es auch darum, einen Bewusstseinswandel in den Organisationen weg vom Einzelkämpfer SGA-MS-Beauftragten und den gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten, hin zur SGA-Verantwortung jedes Einzelnen zu erreichen. Wer kann in den Unternehmensbereichen und -ebenen Verantwortung z. B. für die Einhaltung der rechtlichen und anderen Verpflichtungen, für Schulungen/Unterweisungen, die Dokumentation, die Überwachung/Messung, die interne Auditierung oder die Berichterstattung gegenüber der obersten Leitung übernehmen? Der SGA-MS-Beauftragte fungiert dann als Koordinator des Systems und der Verantwortlichkeiten, der das große Ganze im Blick hat, aber nicht mehr jede operative Tätigkeit selber durchführt. Diese Vorgehensweise hätte in vielen Organisationen auch den positiven Effekt, dass ein Managementsystem nicht als lästiges und zusätzliches Übel, sondern als Bestandteil der eigenen Tätigkeit angesehen wird. Es ist zweckmäßig, die relevanten Rollen im SGA-MS in einem Formblatt wie in Abb. 5.3 5.3 dargestellt, dargestellt, zusammenzutragen und dabei gleich weitere relevante Informationen, wie z. B. die gesetzliche Grundlage für die Berufung, die Kontaktdaten und den Qualifikationsnachweis mit zu erfassen. Um die relevanten Rollen und ihre Verantwortlichkeiten und Befugnisse als dokumentierte Informationen zu führen, ist eine formale Berufung mittels einer Bezeichnung
Rechtsgrundlage
Aufgaben und Befugnisse Name
Gesc Ge sch häs sfü führ hrun ungg Ar ArbS bSch chG G
Gesa Ge sam mtv tve eran antw twor ortu tung ng für für da das SGASGA-MS MS im Detail siehe § 3-15 ArbSchG Wei eisu sung ngen en im SG SGA A dur durch chse setz tzen en SGA gewährleisten Umsetzung SGA kontrollieren Besmmungsgerechte Verwendung Transportmiel, Maschinen, Werkzeuge Werkzeuge,, PSA sicherstellen ASiG, § 6
Abte Ab teil ilun ungs gsle leit iter er
§ 7 Arb ArbSc SchG hG
Fachkra für Arbeitssicherheit (SiFa) Sicherheitsbeau ragte (SiB)
ASiG, § 5 DGUV Vorschri 2, § 2 SGB VII, § 22 Siehe Bestellungsurkunde DGUV Vorschri 1, § 20
Brandschutzbeauragter
Vfdb Richtlinie 12-09/01
Siehe Bestellungsurkunde
Betr Be trie iebsa bsarz rztt
ASiG AS iG,, § 2, 4
ASiG, ASi G, § 3
Kontakt Erreichbarkeit
Nachweis
Ausbildungsnachweis vom … Auffrischung der Qualifikation Auffrischung vom …
Ausbildungsnachweis vom … Auffrischung der Qualifikation Auffrischung vom …
Ausbildungsnachweis vom … Auffrischung der Qualifikation Auffrischung vom …
Ausb Au sbil ildu dung ngsn snac achw hwei eiss vo vom m… Auffrischung der Qualifikation Auffrischung vom …
Ersthelfer
DGUV 1, § 26 und Bei Vorfall/No Vorfall/Noall all (lebens-)reende § 28 Maßnahmen einleiten Ärztliche Versorgung vorbereiten Betreuung von Verletzten bis Fachpersonal eintri
Abb. 5.3 Formblatt Besondere Beauftragte im SGA-MS
Ausbildungsnachweis vom … Auffrischung der Qualifikation Auffrischung vom …
30
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
Berufungs- oder Bestellungsurkunde erforderlich. Hier ist darauf zu achten, dass in dieser nicht nur die Pflichten (z. B. Verantwortlicher für das Gefahrstoffmanagement), sondern insbesondere auch die Befugnisse (z. B. eigenes Budget, Durchführungsrecht von Sofortmaßnahmen) definiert werden. Die Dokumentation der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnissen ist ebenfalls im Rahmen der Stellenbeschreibung durchzuführen. Eine Visualisierung der in der Organisation vorhandenen Rollen im SGA-MS erfolgt über das Organigramm (vgl. Abb. 5.4 5.4). ). Dieses eignet sich auch sehr gut für die interne und externe Kommunikation.
5.4
Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten
Anforderungen der Norm
Die oberste Leitung muss Beschäftigte sämtlicher zutreffender Ebenen und Funktionen (sowie sofern vorhanden deren Vertreter) bei der Entwicklung, Planung, Verwirklichung, Verwirklichung, Leistungsbewertung und bei der Umsetzung von VerbesseVerbesserungsmaßnahmen des SGA-MS konsultieren und beteiligen. Dafür sind folgende Bedingungen zu schaffen: • •
•
erforderliche Instrumente, Instrumente, Zeit, Schulung und Ressourcen zur zur Verfügung stellen rechtzeitigen Zugang zu eindeutigen, verständlichen und relevanten Informationen des SGA-MS bereitstellen Hindernisse oder Barrieren für die Beteiligung bestimmen und beseitigen oder auf ein Mindestmaß beschränken.
Beschäftigte, die nicht der Leitungsebene angehören, müssen zu bestimmten Themen konsultiert bzw. ihnen die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden (vgl. Tab. 5.2 5.2). ). Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Der Einbezug aller Beschäftigten im SGA-MS ist ein ganz zentraler Erfolgsfaktor. SGA lebt von dem Engagement, den Ideen, der Verantwortung und der Mitarbeit jedes Einzelnen. Deshalb sollen nicht nur Führungskräfte, sondern v. a. auch Beschäftigte die nicht der Leitungsebene angehören, zu konkreten Themen konsultiert und beteiligt werden. Wenn die Organisation glaubwürdige und kontinuierlich funktionierende Kommunikations- und Beteiligungsprozesse aufbaut, hat dies einen positiven Effekt auf das SGA-Bewusstsein und die Motivation der Beschäftigten sich tagtäglich für das SGA-MS zu engagieren.
5.4 Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten
31
n e s e w l … a n u o a r s F r e / P r r h e c H i e r e B
… u a r F / a r r F i e S H
… t z r u a a s r b F e / i r r t r e e B H
g n u … r h u a ü f r s F / ä r h r e c s H e G
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m i n e l l o R e t S n a M v e A l e G R S
S A G S s a d r ü f … r e t u a g r a r F / r u r a e e H B
g n u t l a w r e V . m f K h c i e r e B
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g n u t l a h h c u B h c i e r e B
k i n h c e T h c i e r e B
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g n u t l a h d n a t s n I h c i e r e B
b e i r t r e V h c i e r e B
… u a r F / r r e H
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… u a r F / r r e H
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… u a r F / r r e H
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… A u a h r c i F e r / e r r B e H
g n u n a l p l a i r e t a M h c i e r e B
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… u a r F / r r e H
… u a r F / r r e H
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m m a r g i n a g r O s a d r e b ü t r e i s i l a u s i v , S M A G S m i n e l l o R e t n a v e l e R 4 . 5 . b b A
32
5
Die Führung im SGA-MS übernehmen
Tab. 5.2 Anforderungen der ISO 45001 zur Konsultation und Beteiligung von Beschäftigten Zu konsultieren bei:
Zu beteiligen bei:
• Bestimmung der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien (Abschn. 4.2 4.2)) • Festlegen der SGA-Politik (Abschn. 5.2 5.2)) • Zuweisung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen (Abschn. 5.3 5.3)) • Festlegung von Maßnahmen zur Erfüllung der rechtlichen und anderen Anforderungen Anforderungen (Abschn. 6.1.3 6.1.3)) • Festlegung der SGA-Ziele und – Maßnahmen (Abschn. 6.2 6.2)) • Bestimmung von Steuerungsmaßnahmen bei ausgegliederten Prozessen, der Beschaffung Beschaff ung und der Auftragnehmer (Abschn. 8.1.4 8.1.4)) • Bestimmung von Schwerpunkten der Überwachung, Messung und Bewertung (Abschn. 9.1 9.1)) • Auditprogramm (Abschn. 9.2.2 9.2.2)) • Fortlaufenden Verbesserung (Abschn. 10.3 der ISO 45001)
• Bestimmung von Instrumenten zur Konsultation und Beteiligung • Ermittlung von Gefährdungen, Bewertung von Risiken und Chancen (Abschn. 6.1.1 6.1.1,, 6.1.2)) 6.1.2 • Bestimmung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen und Verringern von SGA-Risiken (Abschn. 6.1.4 6.1.4)) • Bestimmen von Kompetenzanforderungen, Schulungsbedarf Schulungsbedarf,, Schulungen und deren Bewertung (Abschn. 7.2 7.2)) • Bestimmung der Kommunikationsinhalte und –instrumente (Abschn. 7.2 7.2)) • Bestimmung von Steuerungsmaßnahmen und deren Durchführung und Anwendung (Abschn. 8.1 8.1,, 8.1.3 8.1.3,, 8.2 8.2)) • Untersuchung von Vorfällen, Nichtkonformitäten, Bestimmung von Korrekturmaßnahmen Korrekt urmaßnahmen (Abschn. 10.2 der ISO 45001)
Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Bei der Konsultation liegt der Schwerpunkt auf einer beiderseitigen Kommunikation, also auf Dialog und Austausch, um vor einer Entscheidungsfindung die Ansichten der Beschäftigten einzuholen. Beteiligung zielt auf den Einbezug der Beschäftigten in wichtige Entscheidungsprozesse zum SGA-MS. In der Praxis kann beides sicher nicht immer deutlich voneinander getrennt werden und sollte es auch nicht. Die Etablierung von Kommunikations- und Beteiligungsprozessen erfordert die Bereitstellung von personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen und eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften und den Beschäftigten. Wichtig ist, dass die Beschäftigten dabei keinerlei Repressalien oder Disziplinarmaßnahmen aufgrund ihrer Meinungsäußerungen zu befürchten haben sowie ein offensiver Zugang zu SGA-Informationen gelebt wird. Die Themen, bei denen die Beschäftigten zu konsultieren sind (vgl. Tab. 5.2 5.2)) lassen sich auf Normanforderungen zurückführen, die sowieso sinnvollerweise gemeinsam mit den Prozesseignern oder -beteiligten zu bearbeiten sind (z. B. die prozessbezogene Festlegung der SGA-Ziele und -Maßnahmen).
5.4 Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten
33
Viele Erfordernisse zur Beteiligung (vgl. Tab. 5.2 5.2)) ergeben sich aus dem Arbeitsschutzrecht (z. B. die Ermittlung von Gefährdungen, die Bestimmung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen, oder die Untersuchung von Vorfällen). Vorfällen). Organisationen sollten schon gelebte Kommunikations- und Beteiligungsprozesse nutzen, um Strukturen gemäß den Anforderungen der ISO 45001 aufzubauen und keine Doppelstrukturen errichten. Ansatzpunkte sind z. B.: regelmäßige Dienstberatungen ASA-Sitzungen Safety Walks (SGA-bezogene Betriebsrundgänge) Schulungen betriebliches Vorschlagswesen SGA-Wettbewerbe SGA-Informationsecke mit schwarzem Brett.
• • • • • • •
Gelebte Konsultation und Beteiligung erfordert eine durch die oberste Leitung etablierte und von den Führungskräften/Beschäftigten gelebte SGA-Kultur (vgl. Abschn. 5.1 5.1). ).
6
Die Planung durchführ durchführen en
Planungsaktivitäten für das SGA-MS werden in Kap. 6 zusammengefasst, dazu gehören die Risiko- und Chancenbetrachtung, die Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von SGA-Zielen und -Maßnahmen.
6.1
Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
6.1.1 Allgemeines In diesem essential versuchen wir den risiko- und chancenbasierten Ansatz normübergreifend und in Unterscheidung von strategischen und operativen Risiken und Chancen zu erläutern. Aus diesem Grund werden die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit Risiken Ri siken und Chancen aus dem Abschn. 6.1.1 6.1.1 im im Zusammenhang mit Abschn. 6.1.2 6.1.2 betrachtet. betrachtet.
6.1.2
Ermittlung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken und Chancen
Anforderungen der Norm
Es sollen Risiken und Chancen identifiziert und bewertet werden, die sich u. a. aus der Kontextanalyse, den arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und den rechtlichen Verpflichtungen Verpflichtungen ergeben. e rgeben. Dazu gehören also (vgl. Abb. Abb. 6.1 6.1): ):
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_6 58-24409-5_6
35
36
6
Die Planung durchführen
Strategische Risiken und Chancen
Externe Exter ne Theme Themen n
Externe Stakeholder
Vorgelagerte Prozesse
Interne Themen
Externe Themen
Interne Stakeholder
Externe Stakeholder
Beschaffung, Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Verpackung, Transport
Ausgelagerte Prozesse
Nachgelagerte Prozesse
Auragnehmer
Gefährdungen Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen
Operave Risiken und Chancen
Abb. 6.1 Strategisches und operatives Risiko- und Chancenverständnis der ISO 45001
Gemäß Abschn. 6.1.1 6.1.1:: strategische Risiken, die aus den internen und externen Themen, Abschn. 4.1 4.1,, der Analyse der interessierten Parteien, Abschn. 4.2 4.2 und und des Anwendungsbereiches, Abschn. 4.3 4.3 sowie sowie den de n rechtlichen rechtli chen Verpflichtungen Verpflichtungen und anderen Anforderungen, Abschn. 6.1.3 6.1.3,, resultieren. Dies sind z. B. Risiken infolge wirtschaftlichen Wandels oder technologischen Fortschritts. Gemäß Abschn. 6.1.2 6.1.2:: operative Risiken: die sich aus den arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen ergeben, z. B. gefährliche Tätigkeiten oder Umgang mit Gefahrstoffen (auf die damit verbundenen Anforderungen der ISO 45001 zur Ermittlung der Gefährdungen, also der Gefährdungsbeurteilung sowie der Bewertung der SGA-Risiken und SGA-Chancen gehen wir unter dem Abschnitt „Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis“ ein.)
•
•
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
37
Die ermittelten Risiken und Chancen müssen bewertet und bei der Planung des SGA-MS berücksichtigt werden. Wenn durch die Bewertung der SGA-Risiken und der anderen Risiken Handlungsbedarf festgestellt wird, so muss sich dies in den weiteren Planungsaktivitäten widerspiegeln und dargestellt werden, wie diese im Betrieb umgesetzt werden. Sowohl zu den Risiken und Chancen, als auch zu den Prozessen ihrer Ermittlung und Behandlung müssen dokumentierte Informationen geführt werden. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Der risiko- und chancenbasierte Ansatz soll einen Beitrag dazu leisten, vorausschauend und vorbeugend im SGA-MS zu handeln. Für den Bereich der arbeitsplatzbezogenen Risiken ist er in Form der Gefährdungsbeurteilung gesetzliche Pflicht. Die Beschäftigung mit Risiken und Chancen ermöglicht eine gedankliche Vorbereitung von Reaktionen. Sie schärft das Verständnis für interne Prozesse und Strukturen und die äußeren Einflüsse der Organisation. Die Organisation muss Chancen und Risiken identifizieren und entsprechende Förder- bzw. Gegenmaßnahmen einleiten. Dadurch sollen Risiken beherrschbar und Chancen ausgebaut werden. Auch wenn nicht alle Risiken durch konkrete Maßnahmen beeinflusst, sollte mindestens ein Bewusstsein im Sinne einer Sicherheitskultur entwickelt werden. Eine Systematik, wie bei der Identifikation, Bewertung und Beeinflussung vorgegangen werden könnte, ist in der Norm (und auch den anderen Normen) nicht enthalten. Fest steht lediglich, dass kein eigenes Risikomanagement etwa nach ISO 31000 oder ONR 49000 aufgebaut werden muss. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Der Begriff des Risikos und spezifischer des SGA-Risikos wird in der ISO 45001 folgendermaßen definiert: Definition Ein Risiko ist eine Auswirkung von Ungewissheit. Risiken stehen
in Verbindung mit einem Ereignis und dessen Folgen bzw. Auswirkungen. Die Folgen und Auswirkungen Auswirkungen können positiv oder negativ sein, dann wird von Chancen oder Risiken1 gesprochen. Die Ungewissheit bezieht sich auf das Fehlen von belastbaren Informationen im Hinblick auf das Verständnis und das Wissen über
1Um
einen definitorischen Zirkelschluss zu vermeiden, sollte hier von Schäden oder nachteiligen Auswirkungen gesprochen werden. In der Alltagssprache ist der Begriff des Risikos häufig bereits negativ konnotiert.
38
6
Die Planung durchführen
ein Ereignis selbst, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses und die Folgen bzw.. Auswirkungen des Ereignisses. bzw Häufig werden Risiken charakterisiert als Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensaumaß. Dementsprechend werden SGA-Risiken in der Norm auch verstanden: Definition Ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-Ri-
siko) ergibt sich aus der a) Eintrittswahrscheinlichkeit Gefahr bringender Ereignisse und Bedingungen, b) der Exposition von Beschäftigten und c) der Schwere der Verletzung oder Erkrankung, die durch die gefahrbringenden Ereignisse oder die Exposition hervorgerufen werden kann.2 In der Norm wird auch die Betrachtung von SGA-Chancen gefordert, welche verstanden werden als: Definition Eine Chance für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(SGA-Chancen) ist ein Umstand oder eine Reihe von Umständen, die zur Verbesserung der SGA-Leistung führen.3 Davon abzugrenzen sind die Begriffe Gefahren und Gefährdungen, die in den einschlägigen Normen nicht streng voneinander getrennt sind: Definition Eine Gefahr („hazard“) ist eine potenzielle Quelle des Risikos, d. h.
eine oder mehrere Ursachen, die zu einem plötzlich eintretenden Schadensereignis führen kann.4 Gefahrenquellen umfassen verletzungs- oder krankheitsbewirkende Faktoren. Ein SGA-Risiko entsteht aus dem Zusammenwirken von Gefahrenquellen bzw. Gefährdungen, dem Beschäftigten und der Exposition in einer Gefahr bringenden Bedingung (vgl. Abb. 6.2 6.2). ). Die Norm enthält keine Vorgaben, mit welchem methodischen Vorgehen die Risiko- und Chancenanalyse durchzuführen ist. Das Methodenspektrum ist vielfältig, von einem tabellarischen Risikokataster bis hin zu einem systematischen
2ISO 45001, 3.21. 3ISO
45001, 3.21. 4Vgl. ONR 49000.
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
Gefahrenquellen
Beschäigter
Verletzungs-- und Verletzungs krankheitsbewirkende Gefährdungsfaktoren (Arbeitsumgebung, -miel, -organisaon, -aufgaben,…)
Gefahrbringende Bedingungen (z.B. ungenügende Qualifikaon, fehlende Unterweisung, schlechte Wierung, Zeitdruck, Hekk, Lichtverhältnisse)
39
Leistungsvoraussetzungen (Einstellung, Movaon, Qualifikaon, Bewälgungsstrategien, Alter, Geschlecht)
Möglichkeit des Zusammentreffens (Exposion)
Unfall- oder GesundheitsGefährdung
Mögliche außerberufliche Umstände (z.B. persönliche Probleme, Sucht, Unwohlsein, Krankheit)
Wirksamwerden der Gefährdung
Gesundheitsschaden Verletzung (Unfall) arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten
Abb. 6.2 Erklärungsmodell zur Entstehung von Unfällen und Erkrankungen. (Quelle: BAuA/DGUV (Hrsg.) o. J., S. 11)
Risikomanagement nach ISO 31000 oder ÖNR 49001 ff. Die Organisation muss für sich selbst definieren, wie weitreichend der Ansatz sein muss. Es ist sinnvoll zwischen den beiden Ebenen, den strategischen und den operativen Risiken zu differenzieren. Dennoch sollten prinzipiell die folgenden Schritte durchgeführt werden: 1. Identifizierung und Analyse der Risiken Risiken und Chancen 2. Bewertung und Priorisierung der Risiken und Chancen 3. Ableitung von Maßnahmen im SGA-MS. Zu 1. Identifizierung der Risiken
Die strategischen Risiken und Chancen ergeben sich aus möglichen zukünftigen Entwicklungen im Unternehmensumfeld und können sich aus der Analyse der internen und externen Themen und der interessierten Parteien ergeben. Zur methodischen Unterstützung bei der Risiko- und Chancenidentifizierung können Workshops oder Brainstorming in Management-Reviews durchgeführt und systematische Trendanalysen herangezogen werden.
40
6
Die Planung durchführen
Tab.. 6.1 Risiko- und Chancenquellen im SGA-MS Tab Risikobe Risi kobeding dingungen ungen • Standortbe Standortbedingu dingungen ngen (z. B. Altla Altlasten stenstan standorte dorte,, Nähe zu NaturNaturund Landschaftsschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, durchlässige Böden und Grundwasserleiter, die im Havariefall aufwendigere Rettungstechnik erfordern, Tallage mit Inversionswetterbedingungen und zeitweise mangelndem Luftaustausch, lärm- oder erschütterun erschütterungssensible gssensible Nachbarschaft) • Technische Ausstattung (z. B. mögliche Konstruktionsfehler bei Maschinen, Alter Alter und Zustand von Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen) • Einsatz von Gefahrstoffen • Organisationsversagen Organisationsversagen (z. B. unzureichende oder nicht durchgeführte Wartungsarbeiten, Probleme in der Aufbau- und Ablauforganisation Ablauforga nisation durch unklare Zuständigkeiten, mangelnde Qualifikation, inadäquate Fertigungs- oder Entsorgungsprozesse, nicht vorhandene oder unzureichende Sicherheitsei Sicherheitseinrichtungen) nrichtungen) Bedingungen für Chancen
• Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen • Einsatz neuer Produktionstechnologien Produktionstechnologien oder Stoffen • Produktvar Produktvariationen iationen • Eingehen neuer Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette • arbeitsschutzrechtliche Veränderungen • Etablierung SGA-Kultur in der Organisat Organisation ion
Risikoquellen für die operativen Risiken sind verbunden mit Gefahrenfaktoren am Arbeitsplatz selbst. Diese werden durch arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen auf Basis von Gefährdungskatalogen erhoben. Für weitere Risikound Chancenquelle Chance nquelle vgl. Tab. Tab. 6.1 6.1.. Zu 2. Analyse, Bewertung und Priorisierung der Risiken
Die identifizierten strategischen und operativen Risiken sind nun zu analysieren und zu bewerten. Bei der quantitativen Risikobewertung sollen die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß bestimmt werden. Häufig ist aber die Unsicherheit insbesondere bei strategischen Risiken sehr hoch und eine Grundlage aus historischen Daten, die plausibel extrapoliert werden können, liegt nicht vor. Eine pragmatische Vorgehensweise, die an dieser Stelle für strategische Risiken empfohlen werden kann, ist qualitativ angelegt. Sie beruht auf einer Einschätzung der Relevanz für die Organisation und des Grades, inwieweit die Organisation auf das Eintreten des Risikos vorbereitet ist. Letzteres wird behandelt als Unfähigkeitslevel (vgl. Abb. Abb. 6.3 6.3). ).
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
41
hoch
Unfähigkeitslevel Wie schlecht sind wir vorbereitet?
gering gering
Relevanz
hoch
Wie stark sind wir betroffen? Wie hoch ist die strategische und operave Bedeutung?
Abb. 6.3 Unfähigkeits-Relevanz-Diagramm (U-R-Diagramm)
Wird ein Thema als relevant für die Organisation betrachtet, z. B. weil es eine hohe strategische und operative Bedeutung hat, so wird es in die rechten Quadranten der Abbildung eingeordnet. Es kann z. B. erwartet werden, dass es auch künftig zu Verschärfung des EU-Chemikalienrechtes mit Stoffbeschränkungen und -verboten kommen kann. Wird in der Organisation mit Gefahrstoffen agiert, ergibt sich eine hohe Relevanz. Das Unfähigkeitslevel kann bestimmt werden, in man sich die einfache Frage stellt: Wie gut sind wir darauf vorbereitet (z. B. bzgl. Maßnahmen zur Überwachung der Stoffverwendung, Lieferantenmanagement, Berücksichtigung in der Produktplanung)? Wird der Grad der Vorbereitung als gering eingeschätzt, wird das Risiko in den oberen Quadranten eingefügt. Für alle Risiken im oberen rechten Quadranten besteht Handlungsbedarf. Die beschriebene Vorgehensweise eignet sich als pragmatischer Weg im Umgang mit eher unsicheren, nicht streng quantitativ einzuschätzenden Themen. Für die operativen Risiken kann vorausgesetzt werden, dass mehr belastbare Informationen bzgl. Gefahrenquellen und möglichen Auswirkungen vorliegen. Denn die Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage für die Bewertung von SGA-Risiken. SGA-Risik en. Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorschrieb vorschrieben en und müssen in jeder Organisation vorgehalten werden. Diese Anforderung ergibt sich z. B.: • • • •
als grundsätzliche Anforderung an den Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG) vor Inbetriebnahme von von Arbeitsstätten (§ 3 ArbStV) vor Inbetriebnahme von von Arbeitsmitteln (§ 3 BetrSiV) vor Einsatz eines Stoffes (§ 6 GefStoffV).
42
6
Die Planung durchführen
Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass Gefährdungsbeurteilungen in jeder Organisation vorliegen und das methodische Vorgehen bekannt ist. Die ISO 45001 umfasst in Kap. 6.1.2.1 umfängliche Anforderungen an die bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigenden Situationen und Prozesse, die im methodischen Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind (vgl. Abb. 6.4 6.4). ). Die Entwicklung eines SGA-MS nach ISO 45001 gibt Organisationen die Chance, den bisher in der Organisation definierten und realisierten Prozess zur Gefährdungsbeurteilung kritisch daraufhin zu analysieren, ob alle Anforderungen der ISO 45001 4 5001 berücksichtigt wurden (vgl. Tab. Tab. 6.2 6.2). ). Die Bewertung der SGA-Risiken kann semi-quantitativ erfolgen, indem die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß abgeschätzt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich auf die sogenannte Exposition, also dem Zusammentreffen eines Gefahrenfaktors mit einem Beschäftigten. Hierfür kann, auch auf Basis von Erfahrungen in der Organisation der letzten Jahre, eine Abschätzung vorgenommen werden, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind5: Aufgabenstellung:: 1. Festlegen der Aufgabenstellung -
Festgelegen von: Untersuchungseinheit: Arbeitsbereich, Tägkeit, Personengruppe etc.); Mitwirkende (Führungskra, Spezialisten etc.)
-
Informaon über Ziele und Vorgehensweise
2. Gefährdungen ermieln (Ist-Zustand) arbeitsstäenbezogen
Arbeitsplatz-, tägkeits- bzw. berufsbezogen
personenbezogen
Überprüfen der Arbeitsstäe
Beleuchtung, Klima, Verkehrswege, Fluchtwege, Brandschutz, etc.
Arbeitsabläufe/ Tägkeiten, Stoffe, Arbeitsmiel und Arbeitsbereiche und deren Gefährdungsfaktoren ermieln
mechanische, elektrische, biologische, physikalische, organisatorische, psychische u.a.m. Gefährdungen
Ermieln betroffener Personengruppen bzw. Einzelpersonen und Berücksichgung besonders besonders schutzbedürigere schutzbedürig ere Personen/-gruppen
Kinder- und Jugendliche, Jugendliche, werdende Müer etc.
Gefährdungen en beurteilen 3. Gefährdung Vergleich mit normierten Schutzzielen
in Gesetzen, Verordnungen, Technischen Technischen Regeln, in berufsgenossenschalichen Vorschrien- und Regelwerk, in Normen etc.
Vergleiche von Lösungen, Maßnahmen und Erkenntnissen
bewährten sichere und gesundheitsgerechte Lösungen/Maßnahmen bzw. gesicherte arbeitswissenschaliche Erkenntnis
Bewertungsverfahren anwenden/Risikobewertung
SGA-RisikenSGA-Risik en- und Chancenanalys Chancenanalyse e
4. Maßnahmen festlegen und 5. Maßnahmendurchführen -
Maßnahmen nach der Rangfolge (§ 4 ArbSchG) auswählen und durchführen
6. Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen -
Durchführungskontrolle, Wirkungskontrolle, Erhaltungskontrolle, Anpassung der Maßnahmen bei unzureichender Wirksamkeit etc.
Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsb eurteilung fortschreibe fortschreiben n
Abb. 6.4 Methodisches Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung nach ISO 45001 3 5(vgl. Barth et al. 2008).
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
43
Tab. 6.2 Checkliste zur Überprüfung der Passfähigkeit der Gefährdungsbeurteilung mit Tab. den Anforderungen Anforderungen der ISO 45001 Ja
Nein Ne in Wur urde denn folg folgen ende de Sit Situa uati tion onen en ber berüc ücks ksic icht htig igtt Routinemäßige (alltäglich Routinemäßige (alltägliche, e, übliche), nicht routinemäßige (gelegentliche, (gelegentliche, ungeplante) Tätigkeiten Tätigkeiten/Situationen /Situationen Zurückliegende relevante Vorfälle (Unfälle, Erkrankungen) innerhalb oder außerhalb der Organisation, einschließlich Notfällen und ihrer Ursachen Potenzielle Notfallsituationen Notfallsituationen (z. B. Maschinenbra Maschinenbrand) nd) Tatsächliche oder vorgeschlagene Änderungen in der Organisation, den Betriebsabläufen, Betriebsablä ufen, Prozessen, Tätigkeiten, dem SGA-MS Umgebung des Arbeitsplatzes, als Folge von arbeitsbedingten Tätigkeiten im Einflussbereichh der Organisation Einflussbereic Umgebung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzes, die dazu führen können, dass Personen am Arbeitsplatz Verletzungen oder Erkrankungen erleiden (z. B. Naturkatastrophen in der Umgebung) Änderungen von Wissen oder Informationen über Gefährdungen (neue Forschungsergebnisse)
Ja
Nein Ne in Wur urde denn fol folge gend ndee Fak Fakto tore renn ber berüc ücks ksic icht htig igtt Arbeitsorganisation und soziale Faktoren (z. B. Arbeitsbelastung, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation Arbeitszeit, Belästigungen, Führung, Kultur), Infrastruktur, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, physische Bedingungen Produkt- und Dienstleistung Dienstleistungsgestaltung, sgestaltung, Forschung, Entwicklung, Prüfung, Produktion, Montage, Konstruktion, Dienstleistungserbringung, Wartung, Entsorgung Menschliche Faktoren Art der Arbeitsausführung Personen mit Zugang zum Arbeitsplatz Arbeitsplatz und deren Tätigkeiten, einschließlich einschließlich Beschäftigten, Beschäftigte n, Auftragnehmer Auftragnehmern, n, Besuchern Personen in der Umgebung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzes, die durch Tätigkeiten der Organisation betroffen sein könnten (z. B. Anwohner, Passanten, Auftragnehmer) Beschäftigte an einem Ort, der nicht dem direkten Einfluss der Organisa Organisation tion untersteht (z. B. Kundendienstpersonal, Fahrer, Heimarbeiter) Arbeitsbereichsgestaltung, Prozesse, Anlagen, Maschinen, Arbeitsmittel, Arbeitsbereichsgestaltung, Arbeitsmittel, Betriebsverfahren, Arbeitsorganisation
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6
Die Planung durchführen
Häufigkeit und Dauer, die der gefährdete Mitarbeiter der Gefährdung Gefährdung ausgesetzt ist Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefahr Gefahr und deren Intensität Möglichkeiten zur rechtzeitigen Wahrnehmung der wirksam werdenden Gefährdung und Möglichkeiten zur Bewältigung der Einwirkungen.
• • •
Das Schadensausmaß bezieht sich auf die möglichen Gesundheitsschäden, die von Bagatellfolgen bis hin zu schweren irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß werden anhand einer einfachen Ordinalskala von 1–5 bewertet. Um zu sinnvollen Bewertungen zu gelangen, muss vorab organisationsspezifisch geklärt gekl ärt werden, worin der Unterschied liegt zwischen einem geringen und einem sehr hohen Schaden bzw. einer hohen bzw. geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Abb. 6.5 6.5 gibt ein Beispiel, die Bewertungskriterien sollten aber stets unternehmens- und risikospezifisch ausformuliert werden. Diese Form der Risikobewertung wird immer durch subjektive Interpretationen und Risikopräferenzen beeinflusst und sollte in einem Konsensverfahren unter Beteiligung möglichst vieler (heterogener) Personen erfolgen, wie es die ISO 45001 auch in Abschn. 5.4 5.4 vorsieht. vorsieht. Risiko
Bewertung
Maßnahme
EW*
SH**
Risiko-zahl
Priorität***
Erhöhte Körperbeanspruchung beim Heben, Tragen und Absetzen von Lasten
5
3
15
A
Analyse des Arbeitssystems, Ergonomieschulung, Einsatz unterstützender Technik (Kran)
Arbeitsunfall während Bauarbeiten auf Gelände (Stolper- und Sturzunfall)
4
3
12
A
Arbeitsumfeld verhaltensgerecht gestalten, Schulung zu Arbeitsumfeld sicherem Gehen und richger Blickführung
* Ein Eintr tri isw swah ahrs rsch chei einl nlic ichk hkei eitt 1 unwahrscheinlich
2
selten
3
gelegentlich
4
möglich
5
häufig
**Scha **Sc hade dens nshö höhe he 1 Keine Folgen 2 Bagatellfolgen 3 4 5
Mäßig schwere Folgen (ohne Dauerschäden) Schwere Folgen (Dauerschäden mgl.) Schwere bleibende Schäden, tödliche tödliche Folgen
Möglic Mögl iche he In Inte terp rpre reta tao on n Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, Eintritt kann bei Einhaltung der dem Stand der Technik entsprechenden Verhütungsmaßnahmen Verhütungsmaßn ahmen und den vorgeschriebenen Kontrollen als unwahrscheinlich beurteilt werden (einmal in 100 Jahren/ 1 %). Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, Schäden im Branchen- oder Produktvergleich bekannt, können durch wirksame Verhütungsmaßnahmen Verhütungsm aßnahmen praktisch ausgeschlossen werden (einmal in 33 Jahren /3 %). Risiko ist realistisch und im Branchen- oder Produktvergleich bekannt, vorliegende Verhütungsmaßnahmen werden als geeignet zur Vermeidung eingeschätzt (einmal in 10 Jahren / 10 %). Risiko muss muss als möglich angenommen werden, aus Branchenvergleichen ist bekannt, dass sich derartige Schäden relativ häufig ergeben (einmal in 5 Jahren / 20 %) Risiko kann innerhalb des Zeitraums mehrfach auftreten, gehört zum normalen Geschäftsablauf (Frequenzschaden, einmal in 2 Jahren / 50 %). Mögl Mö glic iche he In Inte terp rpre reta tao on n (be (bezo zoge gen n au auff ver verle letz tzun ungs gs-- un und d kra krank nkhe heit itsb sbew ewir irke kend nde e Ge Gefa fahr hren enfa fakt ktor oren en)) Keine gesundheitlichen Folgen, keine Verletzung, keine Erkrankung Bagatellfolgen, aber die Arbeit kann fortgesetzt fortgesetzt werden, kleinere Unfallfolgen (kleine Schnittverletzungen, Schnittverletzungen, lokale Verbrennungen ersten Grades), leichte Erkrankungen (leichte Erkältung, Kopfschmerzen) Arbeitsausfall, Arbeitsausf all, aber keine Dauerschäden, mäßige Unfallfolgen (Platzwunde, einfache Brüche), mäßige Erkrankungen
Schwere Folgen mit (irreparablen) (irreparablen) Dauerschäden, z.B. Verlust von Gliedmaßen oder Organschäden und posttraumatische Belastungsstörungen Todesfälle und bleibende Gesundheitsschäden, Gesundheitsschäden, Vergiftungen und Verletzungen von Anwohnern und Passanten, InfrastrukturInfrastru ktur- und Produktionsunterbrechungen Produktionsunterbrechungen mit Auswirkungen auch auf angrenzende Grundstücke, behördliche Maßnahmen und Strafuntersuchungen, Strafuntersuchungen, negative Berichterstattung in den Medien (mehr als 3.000.000 € Schaden).
*** Priorität A = 10-25 B = 4-9 C = 1-3
Abb. 6.5 Formblatt Risikoanalyse. (In Anlehnung an ONR 49002:2014, S. 26 f.; Barth et al. 2008)
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
45
Für die Ermittlung von Chancen gibt es kaum erprobte Vorgehensweisen. Häufig behilft man sich in der Praxis, indem aus einem Risiko und den entsprechenden risikomindernden Maßnahmen durch positive Formulierung eine Chance gemacht wird. Als Beispiel für ein solches Reframing: Die Tätigkeiten von Beschäftigten umfassen das Hantieren mit schweren Lasten infolgedessen es zu Überbeanspruchungen des Bewegungsapparates kommen kann. Als risikomindernde Maßnahmen werden die Prüfung auf technische Unterstützung durch einen Hebekran und die Durchführung von Ergonomieschulungen zum rückenschonenden Heben, Tragen und Absetzen von schweren Lasten veranlasst. Dadurch ergeben sich Chancen für das Unternehmen zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten. Zu 3. Ableitung von Maßnahmen im SGA-MS
Für das Ableiten von Maßnahmen ist eine Priorisierung nötig, die den Handlungsbedarf charakterisiert. Für strategische Risiken ist er hoch, wenn ein Thema als sehr relevant und das Unfähigkeitslevel als hoch eingeschätzt wird (vgl. oberer rechter Quadrant in Abb. Abb. 6.3 6.3). ). Bei den operativen Risiken werden zur Priorisierung der Risiken die vergebenen Bewertungszahlen der Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert (vgl. Abb. 6.5 6.5). ). Anschließend müssen Schwellenwerte definiert werden, um die Risiken, z. B. in Risikoklassen A, B und C einzuordnen. Aus der Risikoklasse ergeben sich Handlungsbedarf und Dringlichkeit der Maßnahmenplanung und -durchführung: •
•
•
Risikoklasse A: Risiken nicht akzeptabel, nicht vertretbar, sofortige Risikominderungsmaßnahmen erforderlich Risikoklasse B: bedingt vertretbare vertretbare Risiken, kurzfristige Risikominderungsmaßnahmen erforderlich Risikoklasse Risikokla sse C: vertretba vertretbare re Risiken, i. d. R wirksame Verhütungsma erhütungsmaßnahmen ßnahmen etabliert.
Die Bewertungsergebnisse und Risikoklassen lassen sich sehr gut über ein Risikoportfolio visualisieren (vgl. Abb. Abb. 6.6 6.6). ). Für den Umgang mit Risiken aus Kategorie A und B können grundsätzlich folgende Risikobewältigungsstrategien unterschieden werden:6
6Vgl.
ONR 49001:2014, Kap. 5.5 der ISO 45001.
46
6
t i e k h c i l n i e h c s r h a w s i r t n i E
5
10
15
20
Die Planung durchführen
25
4
8
12
16
20
3
6
9
12
15
2
2
6
8
10
1
2
3
4
5
Risikoklasse A: nicht akzeptabel, nicht vertretbar, soforge Risikominderungsmaßmen Risikoklasse B: bedingt vertretbare Risiken, kurzfrisge Risikominderungsmaßmen Risikoklasse C: vertretbare Risiken, i.d.R wirksame Verhütungsmaßnahmen
Schadenshöhe
Abb. 6.6 Beispiel für ein Risikoportfolio. (Quelle In Anlehnung an ONR 49001:2014)
• •
•
•
Risikoakzeptanz (keine Maßnahmen, Risiko wird eingegangen) Risikominderung (Maßnahmen entwickeln zur Senkung des Schadensausmaßes oder der Eintrittswahrscheinlichkeit) Risikotransfer (Überwälzung des Risikos auf Dritte, z. B. durch vertragliche Bedingungen oder Versicherungen) Versicherungen) Risiko Vermeidung (Risiko wird nicht eingegangen, z. B. Geschäftsfeld wird verlassen, Investition wird nicht getätigt).
6.1.3
Umgang mit rechtlichen Ve Verpflichtungen rpflichtungen und anderen Anforderungen
Anforderungen der Norm
Die Organisation muss: •
•
aktuelle arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen in Bezug auf ihre Gefährdungen, SGA-Risiken und das -MS ermitteln und auf diese zugreifen können die daraus resultierenden unternehmerischen Handlungspflichten und VerVerantwortlichkeiten ableiten und in der Organisation im Rahmen des SGA-MS kontinuierlich umsetzen
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen •
• •
47
diese Informationen an relevante relevante Stellen kommunizieren kommunizieren und regelmäßig aktualisieren verantwortliche Personen schulen und unterweisen dokumentierte Informationen über diesen Prozess führen.
Ergänzend regelt Kap. 9.1.2 der ISO 45001 im Rahmen der Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, dass die Konformität mit den gesetzlichen und sonstigen bindenden Verpflichtungen zu bewerten ist. Dazu muss die Organisation: Häufigkeit und Methoden zur Bewertung festlegen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen Verpflichtungen bewerten und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen ihren Status hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtu erpflichtungen ngen kennen und einschätzen Ergebnisse der Bewertung der rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen als dokumentierte Informationen führen.
• •
•
•
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen, Vertragsbeziehungen und Vereinbarungen mit Stakeholdergruppen geben den Rahmen vor, innerhalb dessen eine Organisation ihre Tätigkeiten ausüben kann. Dieser Rahmen muss bekannt sein und die sich daraus ergebenen Anforderungen umgesetzt werden. Hier kann die Organisation auf Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung zurückgreifen, da Gefährdungen im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden rechtlichen Anforderungen zu ermitteln, bewerten und abzustellen sind. Die Einhaltung der rechtlichen und anderen Anforderungen muss regelmäßig überprüft werden. Ziel ist die stete Gewährleistung von Rechtskonformität der Organisationen. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Auch wenn diese Normanforderung sehr kurz gehalten ist, so ist sie aufgrund der Komplexität des Arbeitsschutzrechts sehr umfassend und bezogen auf mögliche juristischer Folgen von großer Bedeutung. Verstöße gegen das Arbeitsschutzrecht können neben Auflagen und Bußgeldern auch zu Haftungsund Schadensers Schadensersatzpflichten atzpflichten der Obersten Leitung bzw. verantwortlichen Personen führen. So kann z. B. eine Ordnungswidrigkeit auf Grund vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln gegenüber den Anforderungen nach ArbSchG, mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR (Beschäftigte) oder sogar bis zu 25.000 EUR
48
6
Europäische Union
Die Planung durchführen
Deutschland Duales System
EU-Recht
Europäischer Rat
Umsetzung in naonales Recht
Staatliches Recht
Unfallverhütungsrecht
Privater Bereich
Gesetzgebung Bund/Länder
Unfallversicherungsträger
Verbände Unternehmen
EU-Richtlinien
Gesetze
DGUV Vorschrien
Regeln (z. B. VDI)
EU-Leitlinien
Verordnungen
DGUV-Regeln
Normen (z. B. DIN)
EU-Verordnungen
Techn. Regeln
DGUV-Informaonen
DGUV-Grundsätze
branchenspezifische Spezifikaon
Überwachung Prüfung Beratung Normung
Abb. 6.7 Das duale System des deutschen Arbeitsschutzrechts Arbeitsschutzrechts
(Arbeitgeber, Führungskräfte) erhoben werden.7 Bei beharrlicher Wiederholung oder Gefährdung von Leben und Gesundheit eines Beschäftigten kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.8 Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist als duales Arbeitsschutzrecht aufgebaut, welches neben staatlichen Regelungen auch ein umfangreiches Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet (vgl. Abb. 6.7 6.7). ). Des Weiteren deckt es verschiedenste Themenbereiche ab a b (vgl. Tab. Tab. 6.3 6.3). ).9 Rechtliche Verpflichtungen können aber noch aus weiteren Quellen, z. B. aus Genehmigungsbescheiden sowie aus den sog. anderen Anforderungen resultieren (vgl. Tab. 6.4 6.4). ). Organisationen benötigen zur Umsetzung der Normanforderung der ISO 45001 ein methodisches Hilfsmittel, wodurch die rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen erfasst, die unternehmerischen Handlungspflichten abgeleitet und ihre Umsetzung geprüft werden kann. Dazu hat es sich in der Praxis bewährt, ein sogenanntes Rechtskataster zu führen.
7Vgl. ArbSchG, § 25. 8Vgl. ArbSchG, § 26. 9Vgl.
für einen Einblick in das deutsche Arbeitsschutzrecht Brauweiler et al. 2018 oder Einhaus et al. 2018.
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
49
Tab.. 6.3 Regelungsber Tab Regelungsbereiche eiche des deutschen Arbeitsschutzrechts Arbeitsschutzrechts Themenfeld
Regelungsbereich
Beispiele
Rechtliche Grundpflichten der AG + AN
Festlegung von Anforderungen an Unternehmer, Beschäftigte und Beauftragte
• ArbSchG • ASiG
Anlagen und Betriebssicherheit
Anforderungen an Beschaffenheit und Betrieb von Maschinen, Geräten, Anlagen bei deren Verwendung
• BetrSichV • TRBS
Produktsicherheit
Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit, Produktsicherh eit, zur Marktüberwa Marktüberwachung, chung, Informations-- und Meldepflichten Informations für einzelne Produktsektor Produktsektoren en durch VO konkretisiert
ProdSG ProdSV 1–11
Arbeitsstättenrecht
Anforderungen an an Ei Einrichtung, Un Unterhaltung • ArbStättV und Gestaltung von Arbeitsräumen, Arbeitsräumen, -plätzen, • ASR Transport- und Verkehrswegen, Pausen-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
Chemikalienrecht
Anforderungen an Hersteller und Anwender zur Beherrschung von Stoffen mit gesundheitsschädigenden gesundheitssch ädigenden Eigenschaften
• ChemG • GefStoffV
Soziales Sozi ales Arbei Arbeitssc tsschutzr hutzrecht echt Regelunge Regelungenn für schut schutzbedü zbedürfti rftige ge Personengruppen wie z. B. Jugendliche, werdende Mütter oder behinderte Menschen Arbeitszeitrecht
• JArbSchG • MuSchG • SGB IX • ArbZG
Tab. 6.4 Herkunft rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen. (Quelle: ISO 45001, A 6.1.3, S. 69) Rechtliche Verpflichtungen resultieren z. B. aus:
Andere Anforderungen Anforderungen resultieren z. B. aus:
• Geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien • Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen • Technische Regeln • Anordnungen/Auflagen von Behörden • Genehmigungen, Lizenzen oder anderen Erlaubnissen • Gerichtsurteile oder Verwaltungserlasse • Abkommen, Konventionen, Protokolle • Tarifverträge.
• Anforderungen der Organisat Organisation ion • Vertragsbedi Vertragsbedingungen ngungen • Betriebs- und Dienstverei Dienstvereinbarungen, nbarungen, arbeitsvertragliche Regelungen • Vereinbarungen mit interessierten Parteien • Vereinbarungen mit Gesundheitsbehörden • Nicht behördliche Standards/Normen, Standards/Normen, vereinbarte vereinbar te Standards/Norm Standards/Normen, en, Leitlinien • Freiwillige Grundsätze, Leitlinien, allgemeine Verfahrensregeln, technische Spezifikationen, Selbstverpflichtungen, Statuten • Öffentliche Verpflichtungen der Organisation oder ihrer Mutter-/Dachorganisation.
50
6
Die Planung durchführen
Das Rechtskataster ist eine tabellarische kriteriengestützte Zusammenstellung der für die Organisation geltenden rechtlichen Verpflichtungen sowie anderen Anforderungen. Kriterien sind z. B. Name, relevante relevante Paragrafen unternehmerische Handlungspflichten, Verantwortlichkeiten, Termin, Erfüllungsstand. Gegliedert werden kann es nach Rechtsbereichen, wie z. B. Allgemeines Arbeitsschutzrecht, Arbeitsstättenrecht, Gefahrstoffrecht oder auch nach Arbeitsbereichen, in Anlehnung an die abgegrenzten Bereiche der Gefährdungsbeurteilungen. Denn schon im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen müssen die geltenden rechtlichen und anderen Verpflichtungen erfasst und Maßnahmen für ihre Einhaltung geplant werden. Dann kann die Organisation wie folgt vorgehen (vgl. Abb. Abb. 6.8 6.8): ): Pro Bereich werden die relevan relevanten ten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf EU-, Bundes-, Länder- und ggf. kommunaler Ebene, die technischen Richtlinien/ Regeln und die Vorschriften des Unfallversicherungsträgers erfasst und aus diesen die für die Organisation relevanten relevanten Anforderungen (Paragrafen) extrahiert. In einem weiteren weiteren Schritt sind daraus die für die die Organisation Organisation relevanten relevanten Handlungspflichten, Verantwortlichkeiten und Termine festzulegen. Die Benennung von von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ermittelten Handlungspflichten erfordert, dass diese über ihren Verantwortlichkeitsbereich informiert und vor allem geschult werden. Wichtige Erkenntnisse, Handlungspflic Handlungspflichten hten und Maßnahmen müssen außerdem kommuniziert werden. Nicht vergessen werden darf, die Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden entweder bei den jeweiligen Rechtsgebieten oder in einem separaten Blatt nach den o. g. Kriterien zu integrieren. Gleichermaßen werden die für die Organisation relevanten sonstigen Anforderungen in dem Kataster erfasst, diese können z. B. aus der Analyse der Anforderungen der interessierten Parteien abgeleitet werden.
•
•
•
•
•
•
Aufgrund der Komplexität sowie der regelmäßigen Überarbeitung und Erweiterung des dualen Arbeitsschutzrechts ist die systematische und vor allem vollständige Erfassung der rechtlichen Verpflichtungen und sonstigen Anforderungen für die Organisationen eine schwierige Aufgabe: in kleinen Organisationen aufgrund ihrer beschränkten fachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen, in großen Organisationen infolge ihrer differenzierten Produktionsprozesse und gegebenenfalls gegebenenf alls ihrer Produktpalette. Oftmals werden externe auf dieses Fachgebiet spezialisierte Berater hinzugezogen oder eigene Rechtsabteilungen beauftragt.
6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
51
g - g n n t u s u t l e g F l a e h n i E - g * ) r t n u e e s l n d e l / e g F e t s ( n u t r m e u t w a e D B n i m r e T
. d f l r e - t l l g a a r f b A u a e b . l l l r g n o h ä u k l j h o t e t e o g r r P e i e v B
- h t c i n l t a r r e o V w n e t h c i fl p s g n u l d n a H
z n a v e l e R
e s i e w h c a N
- e g - l - h i - e i c ß f e n g b s h l c i ä u e ö m a t s M l m g l e n . e g h u A B z a l l r t e g n u g n n e e i b e f r u ß t t m ü , z r r r g t a s t t p e n i o e r M e d e u t r b e s r n l r b m e o ä e e B s h d v Ü U g n n e u r t i e e d n r e e n a g u n t z i u u r A m r e e r l d d d ö n n n e r t u n e e l a h o d l f A n n ö i c n g l t t l e s A n o l e r i a A r b ä e r n r f t m o o e b n r e V v V A u v § n i e n a j
g n e m t u r u t z t e a e d D L n Ä l e k r g e e w R
e . k m a b N A
2
4
x 0 0 2 2 . . 4 0 2 2 0 0 . . 1 6 4 1 2 d V r l o g l ö n ö r t t l e u l A v n A
t l l ü f r t e l l t ü h f i r c e n e e n *
s r e t s a t a k s t h c e R t t a l b m r o F 8 . 6 . b b A
52
6
Die Planung durchführen
Weiterhin können online-Dienste wie z. B. das kostenpflichtige Portal „www. „www. umwelt-online.de““ genutzt werden. Diese bieten nicht nur eine Sammlung der umwelt-online.de aktuell geltenden Versionen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bis auf Landesebene, sondern auch die Möglichkeit der Führung eines Rechtskatasters und der Einstellung eines Aktualisierungsdienstes. Weitere Informationsquellen über rechtliche Anforderungen sind staatliche und behördliche Institutionen, die Berufsgenossenschaften Berufsgenosse nschaften oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Arbeitssicherheit. Es ist besonders wichtig, den Bereich der rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen regelmäßig zu betrachten. So empfiehlt sich eine vierteloder halbjährliche Überprüfung der Aktualität des Rechtskatasters. Weiterhin muss gemäß Kap. 9.1.2 der ISO 45001 die Einhaltung der rechtlichen und anderen Anforderungen durch die Organisation geprüft werden. Dazu kann sie selber festlegen, wie häufig und in welcher Form sie das tut. Die Überprüfung der Einhaltung der SGA-Vorschriften kann z. B. im Rahmen regelmäßiger Begehungen, durch Gespräche mit verantwortlichen Personen, Stichproben oder Compliance-Audits erfolgen. Wichtig ist, die Ergebnisse dieser Überprüfung zu dokumentieren, aus Gründen der Dokumentenreduzierung kann dies mithilfe des Formblattes 6–8 erledigt werden (siehe rechte Spalten in dem Formblatt).
6.1.4
Planung von Maßnahmen
Die Anforderungen dieses Normkapitels werden im Rahmen des Abschn. 6.2 mitbetrachtet.
6.2
Entwicklung von SGA-Zielen und -Maßnahmen
Anforderungen der Norm
Für relevante Funktionen und Ebenen muss die Organisation SGA-Ziele festlegen, durch die das SGA-MS und die SGA-Leistung erhalten und kontinuierlich verbessert werden. Dazu müssen die Ziele die Ergebnisse aus der Bewertung der Risiken und Chancen, der Konsultation der Beschäftigten und der Analyse der anwendbaren rechtlichen und anderen Anforderungen berücksichtigen. Die Ziele müssen weiterhin: • •
im Einklang mit der SGA-Politik stehen sofern machbar, messbar oder zur Leistungsbewertung tauglich sein.
6.2 Entwicklung von SGA-Zielen und -Maßnahmen
53
Die SGA-Ziele müssen unterlegt werden mit: • • • • •
•
Maßnahmen (was wird getan?) erforderlichen Ressourcen (welche Ressourcen werden benötigt?) verantwortliche Person (wer ist verantwortlich?) Termin (wann ist es abgeschlossen?) und einer Erfolgskontrolle anhand von Bewertungskriterien/Kennzahlen (wie werden die Ergebnisse bewertet?) relevanten Prozessen (wie werden die Maßnahmen in die Geschäftsprozesse integriert?).
Die Ziele sind intern zu kommunizieren, in regelmäßigen Abständen zu überwachen und bei Bedarf zu aktualisieren. Diese Anforderungen sind durch dokumentierte Informationen nachzuweisen. Abschn. 6.1.4 6.1.4 spezifiziert ergänzend, dass Maßnahmen für die Vorbereitung und Reaktion auf Notfallsituationen zu planen sind (vgl. Abschn. 8.2 8.2). ). Weiterhin sollen bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden, die: • •
Maßnahmenhierarchie sowie technologischen Möglichkeiten, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Anforderungen der Organisation.
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
SGA-Ziele und -Maßnahmen sollen genau dort ansetzen, wo durch die Risikound Chancenanalyse, die Gefährdungsbeurteilung oder die rechtlichen/nichtrechtlichen Rahmenbedingungen der größte Handlungsbedarf erkannt wurde. Da die vorangegangenen Analysen i. d. R. prozessbezogen durchgeführt wurden, sollen auch die SGA-Ziele und -Maßnahmen möglichst bereichs- oder prozessbezogen definiert werden. Dies entspricht auch einer Anforderung aus dem Arbeitsschutzrecht, da laut § 3 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen, mit denen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessert wird. Mit der HLS erfolgte eine stärkere Fokussierung auf den kennzahlenorientierten Nachweis der Entwicklung und Verbesserung der SGA-Leistung, um die kontinuierliche Verbesserung messbar zu machen und eine höhere Transparenz über diese Entwicklung für interne und externe Stakeholder zu erreichen. Die Überwachung der Umsetzung der SGA-Ziele mittels Kennzahlen ermöglicht einen objektiven Nachweis über die erzielte SGA-Leistung. Weiterhin zwingt sie
54
6
Die Planung durchführen
die Organisationen dazu, Ziele und Maßnahmen zu konkretisieren und sich darüber Gedanken zu machen, mittels welcher Kennzahlen sie ihre kontinuierliche Verbesserung nachweisen na chweisen wollen. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
SGA-Ziele und -Maßnahmen können sehr übersichtlich in einem SGA-Zielund -Maßnahmenkatalog systematisiert werden (vgl. Abb. 6.9 6.9). ). Zweckmäßigerweise umfasst er auch die nach der ISO 45001 festzulegenden Anforderungen an die Ziele, wie Verantwortlichkeiten, Termine, erforderliche Ressourcen und Bewertungskennzahlen. Die Maßnahmen sollen der sog. Maßnahmenhierarchie gerecht werden, die oftmals auch mit dem STOP-P STOP-Prinzip rinzip beschrieben wird und in § 4 ArbSchG festgelegt festgelegt ist. Dabei geht es darum, Gefährdungen möglichst an der Quelle zu beseitigen und Substitutionsmaßnahmen vor technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Abschn. 8.1.1 8.1.1). ). Bei der Festlegung von Zielen müssen die Beschäftigen beteiligt werden (vgl. Abschn. 5.4 5.4). ). Dies ermöglicht eine bereichs- oder prozessbezogene Ziel- und Maßnahmendefinition. Gleichermaßen müssen festgelegte SGA-Ziele und -Maßnahmen in den Bereichen oder bei den Prozessverantwortlichen vermittelt werden, damit sie bekannt sind und jeder seinen eigenen Beitrag zur Zielerfüllung leisten kann.
SGA-Ziel SGA-Maßnahme Bereich Gefährdungsvermeidung Reduzierung der Durc Du rchf hfüh ühru rung ng ei eine ness Ide Ideen enwe weArbeitsunfälle bewerbs „Unfallfrei „Unfallfreie e Abteilung“ um 3 % Vierteljährliche Arbeitsstäenbegehung durchführen
Ressourcen
Verantwortlich
Werbungskosten in Höhe von …€ Zeit Ze itei eins nsat atzz … mi min n
SGA-MSBeauragter Abte Ab teil ilun ungs gs-leiter
Arbeitsunfälle intern IST/Arbeitsunfälle intern Vorjahr
Reduzierung des Krankenstandes um 1 %
-
Ini In iie ieru rung ng vo von n bet betri rieb ebli lich chen en Angeboten zur Gesundheitsvorsorge (Sportkurse, Impage)
Zuschusskosten für die Ange Angebote bote in Höhe von … €
Personalverwaltung
Krankenstand IST/Krankenstand Vorjahr
Verringerung der Staubbelastunge n um 10 %
-
Ertü Er tüch chg gun ung g ra raum umlu lut tec echn hnis isch che e Anlage Arbe Ar beit itsp spla latz tzab absa saug ugun ung g an Emissionsquelle
Planungs- und PlanungsInvesonskosten in Höhe von … €
Instandhaltung
Staubkonzentraon (mg/m3)
Ver ere ee e Un Unte terw rwei eisu sung ng de derr Fremdfirmen
Zeiteinsatz Zeiteins atz … min/Fremdfirma
Fremdfirmenkoordinator
Enttwi En wick ckllung ei ein nes A&G &G-Kennzahlenkatalogs
Zeiteinsatz Zeiteinsa tz … Manntage
Controlling
Arbeitsunfälle Fremdfirmen IST/Arbeitsunfälle Fremdfirmen Vorjahr -
-
Bereich Management Senkung Arbeits- unfälle Fremdfirmen um 5 %
Verbesserte Abbildung der A&G-Leistung
-
Abb. 6.9 Formblatt SGA-Ziel– und -Maßnahmenka -Maßnahmenkatalog talog
Termin
Kennzahl
7
Unterstützung sicherstellen
Im Kapitel „Unterstützung“ befinden sich Regelungen zu Ressourcen, Schulung, Kommunikation und Dokumentation.
7.1
Ressourcen
Anforderungen der Norm
Alle erforderlichen Ressourcen für Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung Verbesserung des SGA-MS sind zu bestimmen und bereitstellen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Das Abschn. 7.1 7.1 ist ist im Prinzip eine Weiterführung der in Abschn. 5.1 5.1 und und 5.3 5.3 defi definierten Normanforderungen an die oberste Leitung. Sie trägt die Verantwortung zur Schaffung der materiellen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des SGA-MS. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die oberste Leitung muss die für das SGA-MS erforderlichen Ressourcen bestimmen und freigeben. Das Ressourcenverständnis ist umfänglich und bezieht sich auf: • • • • •
Personal (Kenntnisse und Fähigkeiten) Materielle Ressourcen (Inputs) Infrastruktur (Gebäude, Ausrüstungen) Technologie (Maschinen, Anlagen, EDV) Finanzielle Mittel (Investitionsb (Investitionsbudgets). udgets).
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_7 58-24409-5_7
55
56
7
Unterstützung sicherstellen
Es wird gefordert, dass sowohl die Ressourcen für die Einführung des SGA-MS zur Verfügung gestellt werden (z. B. Freigabe erforderlicher Schulungen, Einstellung von Praktikanten oder Finanzierung von Beratungsdienstleistungen), als auch Ressourcen für Daueraufgaben im SGA-MS zu bestimmen und bereit zu stellen sind. Dazu gehören Investitionsbudgets genauso wie Stellenpläne oder Schulungsbudgets. Ein Punkt, der in der ISO 45001 (noch) keine Rolle spielt, sind formalisierte Anforderungen zum Umgang mit der Ressource Wissen. Gerade aber mit Blick auf die Bedeutung dieser Ressourcen zur Aufrechterhaltung aller Prozesse sowie im Zuge der Integration von Managementsystemen (Qualität, Energie, IT-Sicherheit etc.) können Organisationen sich auch im Rahmen ihres SGA-MS mit diesem Thema auseinandersetzen. D. h. das erforderliche interne und externe Wissen ist zu identifizieren sowie Prozesse zur Entwicklung und Übergabe des Wissens (z. B. bei neuen Produktionsprozessen oder im Zuge von Personalwechsel) zu etablieren.
7.2
Kompetenz
Aufgrund des Zusammenhanges dieser Normanforde Normanforderung rung mit der Anforderung Anforderung 7.3 „Bewusstsein“ „Bewuss tsein“ werden beide Normanforderungen gemeinsam betrachtet. Anforderungen der Norm
Die Organisation muss (Abschn. 7.2 7.2): ): 1. die erforderliche Kompetenz Kompetenz der Beschäftigten Beschäftigten bestimmen, die Einfluss auf ihre ihre SGA-Leistungg haben SGA-Leistun 2. sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind und Gefährdungen erkennen können 3. einen Schulungsplan erstellen, der Maßnahmen zum Erwerb Erwerb und zur Aufrechterhaltung der Kompetenz umfasst 4. Schulungen durchführen und die Wirksamk Wirksamkeit eit der Schulungen bewerten. bewerten. Es sind dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz zu führen. Prinzipiell muss Bewusstsein aller Beschäftigten entwickelt werden zu (Abschn. 7.3 7.3): ): SGA-Politik und -Zielen Ansatzpunkten für SGA-gerechtes Verhalten in ihrem Tätigkeitsbereich (Beitrag für die Wirksamkeit des SGA-MS und der Vorteile einer verbesserten SGA-Leistung)
• •
7.2 Kompetenz •
•
•
57
Folgen und möglichen möglichen Auswirkungen einer Nichterfüllung der Anforderungen des SGA-MS Gefährdungen, SGA-Risiken und Maßnahmen, die dafür bestimmt wurden und für sie relevant sind Befugnis, sich aus einer Arbeitssituation zurückzuziehen, wenn sie eine unmittelbare und ernste Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit ist und dass dieses Handeln ohne negative Folgen bleibt.
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Während Abschn. 7.2 7.2 die Anforderungen an die Kompetenz der Beschäftigten definiert, umfasst Abschn. 7.3 7.3 zu zu vermittelnde Mindestinhalte zum SGA-MS für alle Beschäftigten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Personen, die für eine Organisation tätig sind, das erforderliche Wissen und das notwendige Bewusstsein haben, um Gefährdungen in ihrem Aufgabenbereich angemessen zu bestimmen und mit SGA-Risiken umzugehen. Damit sind explizit nicht nur Personen gemeint, die operative Tätigkeiten ausüben von denen SGA-Gefährdungen oder -Risiken ausgehen, sondern auch Personen, die eine Funktion oder Rolle einnehmen, die für das SGA-MS wichtig ist (wie z. B. die oberste Leitung oder die Führungskräfte). Weiterhin betrifft die Bewusstseinsbildung auch Auftragnehmer (siehe Fremdfirmenkoordination in Abschn. 8.1 8.1)) oder Besucher (siehe Regelungen zur Notfallvorsorge in Abschn. 8.2 8.2). ). Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die Organisation muss die Beschäftigten bestimmen, die Einfluss auf ihre SGA-Leistung haben. In Abschn. 4.2 4.2 haben haben wir den Begriff der „Beschäftigten“ definiert und festgestellt, dass dazu nicht nur die in der Organisation angestellten Beschäftigten gehören (oberste Leitung, leitendes Personal und nicht leitendes Personal), sondern auch nicht bei der Organisation angestellte Beschäftigte, soweit die Organisation Anteil am Einfluss auf ihre Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten hat (z. B. Beschäftigte von externen Anbietern, Auftragnehmer, Leiharbeitnehmer). Für die in der Organisation angestellten Beschäftigten sind in einem sich kontinuierlich wiederholenden Prozess folgende 3 Schritte abzuarbeiten. 1. Die erforderlichen Kompetenzen bestimmen
Die notwendigen Kompetenzen einer Stelle ergeben sich aus: • • •
Arbeitsaufgaben (Maschinen, Prozesse, Stoffe) Anforderungen neuer Prozesse, Anlagen, Stoffe Rechtliche Anforderungen
58
7
Unterstützung sicherstellen
Rolle (z. B. bei Ernennung zum Brandschutzbeauftragten) hierarchische Einordnung im Unternehmen (z. B. Vorgesetzten- oder Mitarbeiterpflichten) Unfällen/Vorfällen Eigeninitiativen des Mitarbeiters z. B. im Rahmen von Mitarbeitergesprächen Auditfeststellungen.
• •
• • •
Kompetenz im Verständnis der ISO 45001 umfasst die Fähigkeit, SGA-Wissen und -Fertigkeiten im Arbeitskontext sicher anzuwenden,1 um sowohl mit den unter normalen Arbeitsbedingungen herrschenden Gefährdungen und Risiken richtig umzugehen, als auch in Notfallsituationen angemessen zu reagieren. Aus Sicht des SGA-MS muss hier genau festgehalten werden, welches Wissen und welche Fertigkeiten der Einzelne für ein SGA-gerechtes Arbeiten haben muss. Sehr übersichtlich werden die erforderlichen Kompetenzen in einer Kompetenzmatrix zusammengestellt (vgl. Abb. 7.1 7.1), ), wie sie z. T. aufgrund der Anforderungen an die Ressource Wissen der ISO 9001:2015 verstärkt im Qualitätsmanagementsystem von Organisationen zu finden sind. Hier kann aufgesetzt werden. 2. Schulungsplan erstellen
Kompetenzen sind, z. B. durch einen Soll-Ist-Abgleich von Stellenanforderung und -inhaber, zu entwickeln oder aufrechtzuerhalten. Dementsprechend kann auf Basis der Kompetenzmatrix der Schulungsbedarf für die Beschäftigten abgeleitet und die Kompetenzmatrix um den Schulungsplan erweitert werden (natürlich können Kompetenzmatrix und Schulungsplan auch als separate Dokumente geführt werden). Für Schulungen oder Unterweisungen sind Termine und Verantwortlichkeiten sowie die Nachweisführung festzulegen (vgl. Abb. 7.1 7.1). ). Oftmals ist es zweckmäßig, die Erfassung der Kompetenzen und die Planung der Schulungen abteilungsspezifisch durchzuführen. Gerade im Bereich des SGA gibt es strenge rechtliche Vorgaben für Unterweisungen und Schulungen, die auch in den Schulungsplan gehören. So die generelle Pflicht des Arbeitgebers Beschäftigte über SGA bezüglich ihres Arbeitsplatzes oder Aufgabenbereiches Aufgabenbereiche s zu unterweisen nach § 12 ArbSchG oder die UnterUnt erweisung der Beschäftigten über Methoden und Verfahren bei der Verwendung von Gefahrstoffen nach § 14 GefStoffV. Bei der Entwicklung des Schulungsplanes ist
1Vgl. ISO 45001, Begriffe 3.23.
7.2 Kompetenz
59
Kompetenzmatrix Gruppe
Beschä igte
Oberste Leitung
SGABeauragter
Verwaltung
Labor
Lager Logisik
Alle Mitarbeiter
Tägkeit
Erforderliche Kompetenzen
Schulungsplan
Schulung
Termin
Dozent/ Ausrichter
Bewertung Wiederholung Bewertung sschulung Schulungserfolg durchgeführt am:
SGA-Recht und Neuerungen Geschäsführung unternehmerische aus dem SGAHandlungspflichten Recht SGA-Management Anforderungen Pflege, SGA- Recht ISO 45001 Koordinaon des Teamführung SGA-MS Kommunikaon, Dokumentaon Verhalten am Infos auf BildschirmarbBildschirm bei Anschalten Bü ro rotägkeiten eitsplatz Ordnung am Arbeitsplatz Einstufung, Gemäß § 14 Anwendung, GefStoffV Umgang mit Lagerung, Entsorgung Gefahrstoffen von Gefahrstoffen Gefährdungen Gefährdung en und Schutzmaßnahmen Umgang mit Demonstraon sversuche Lagerarbeiten Transportgeräten Ordnungsgemäßes Digitales Fahren mit Lagern Unterweisungst Transportgeräten ool SGA-Polik,- Ziele Ziele,, -- SGAMaßnahmen Informaonsve SGAVerantwortlichkeiten ranstaltung Risiken, Stasken Noallmaßnahmen
Abb. 7.1 Formblatt Kompetenzmatrix und Schulungsplan
auch zu beachten, dass Kompetenzen (insbesondere die von Beauftragten, wie z. B. Ersthelfern) aufrechterhalten werden und Schulungen wiederkehrend geplant werden müssen (z. B. Auffrischungsschulungen für Ersthelfer alle 2 Jahre gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 (3)). Neben den erforderlichen stellenbezogenen Schulungen sind bei der Schulungsplanung die Normanforderung aus Abschn. 7.3 7.3 zu beachten, d. h. alle Mitarbeiter müssen mindestens geschult werden über die SGA-Politik und -Ziele, Ansatzpunkte für SGA-gerechtes Verhalten in ihrem Tätigkeitsbereich, Folgen und möglichen Auswirkungen einer Nichterfüllung der Anforderungen des SGA-MS sowie für sie relevante Gefährdungen, SGA-Risiken und Maßnahmen. Einzelne Punkte wie die SGA-Politik und -Ziele können allen Mitarbeitern gleichermaßen, z. B. im Rahmen einer jährlich wiederkehrenden Informationsveranstaltung zum SGA-MS, vermittelt werden. Die Bewusstseinsbildung über die für den Tätigkeitsbereich relevanten Gefährdungen und Handlungsansätze müssen i. d. R. zielgruppenspezifisch (z. B. nach Produktionsbereich oder nach Maschinen/Anlagen, Stoffen) und im Zusammenhang z. B. zu Unterweisungen nach § 14 GefStoffV geplant werden. Schulungen oder Unterweisungen sind aber nicht der einzige
60
7
Unterstützung sicherstellen
Ansatzpunkt für die Bewusstseinsbildung der Beschäftigten, sondern auch die in Abschn. 5.4 5.4 schon schon angesprochenen Formate der Mitwirkung und Beteiligung. 3. Schulungen durchführen und die Wirksamkeit bewerten
Für im Schulungsplan enthaltene Schulungen sind Nachweise zu führen, entweder über Teilnehmerlisten oder entsprechende Zertifikate. Die Wirksamkeit der Schulungen kann zum Abschluss der Schulung oder über andere Instrumente, wie z. B. online-T onl ine-Tests, ests, bewertet werden. Für die nicht in der Organisation angestellten Beschäftigten, wie Beschäftigte von externen Anbietern, Auftragnehmer, Leiharbeitnehmer müssen angemessene Formen der Ausbildung, Schulung oder Erfahrung vorhanden sein, wenn ihre Tätigkeiten für die SGA-Leistung der Organisation relevant sind. Leiharbeitnehmer können z. B. als separate Zielgruppe in den Schulungsplan aufgenommen und bei Arbeitsantritt geschult werden. Für externe Anbieter und Auftragnehmer kann das Thema über die Fremdfirmenkoordination geregelt werden (vgl. Abschn. 8.1 8.1). ).
7.3
Bewusstsein
Diese Normanforderung wurde im Zusammenhang mit Abschn. 7.2 7.2 betrachtet. betrachtet.
7.4
Interne und externe Kommunikatio Kommunikation n
Anforderungen der Norm
Die Organisation muss für die interne und externe Kommunikation einen Prozess festlegen, der enthält: worüber wann mit wem wie.
• • • •
kommuniziert wird. Dabei müssen Diversitätsaspekte wie Sprache, Kultur, Lese-, Schreibfähigkeit, Behinderung beachtet werden. Ansichten externer interessierter Parteien (z. B. Beschwerden), Anforderungen aus rechtlichen Verpflichtungen Verpflichtungen und anderen Anforderungen (z. B. Berichtspflichten gegenüber Behörden) müssen
7.4 Interne und externe Kommunikation
61
berücksichtigt werden. Die kommunizierten Informationen müssen mit den im SGA-MS erzeugten Informationen übereinstimmen (z. B. Aktualität). Ergänzend dazu muss auf relevante Äußerungen zum SGA-MS reagiert und, soweit angemessen, dokumentierte Informationen als Nachweis für ihre Kommunikation geführt werden. Speziell für die interne Kommunikation wird geregelt, dass: •
•
für das SGA-MS relevante Informatione Informationenn und Änderungen intern zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionen der Organisation zu kommunizieren sind und Kommunikationsprozess Komm unikationsprozessee es Beschäftigten ermöglichen sollen, zur fortlaufenden fortlaufenden Verbesserung beizutragen.
Hinsichtlich der externen Kommunikation wird gefordert, dass relevante Informationen des SGA-MS, insbesondere wenn sie sich aus rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen ergeben, kommuniziert werden müssen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Über die HLS wurden die Anforderungen an die Kommunikation im Rahmen von Managementsystemen konkretisiert. Es wird die Festlegung eines Kommunikationsprozesses gefordert, der definiert, wer, wann, wie, welche Informationen zum SGA-MS erhält. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Bei der Festlegung der Kommunikationsinhalte, -instrumente, -zielgruppen und -termine muss berücksichtigt werden, dass die Norm selber schon Vorgaben macht, welche Informationen intern bzw. extern zu kommunizieren sind. So ist die SGA-Politik gemäß Abschn. 5.2 5.2 allen Mitarbeitern bekannt zu machen und den anderen interessierten Parteien zur Verfügung zu stellen. Die Organisation muss festlegen, wie die SGA-Politik intern und extern kommuniziert wird. Einen Überblick über weitere nach ISO 45001 geforderte Kommunikationsinhalte gibt Tab. 7.1 7.1.. Die Organisation muss festlegen, wie, an wen und wann diese Inhalte kommunizieren werden und welche weiteren Informationen sie kommunizieren muss (z. B. Grenzwertmessungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder das ISO 45001-Zertifikat an die Kunden infolge anderen Anforderungen) bzw. möchte (z. B. SGA-Bericht).
62
7
Unterstützung sicherstellen
Tab.. 7.1 Geforderte Kommunikationsinhalte Tab Kommunikationsinhalte nach ISO 45001 Normkap. Geforderte Kommunikations-/Informationsinhalte
Int.
5.11 5.
Verm rmiittl tlun ungg de derr Be Bede deut utuung ei eine ness wi wirk rkssam ameen SG SGAA-M Man anaage geme ment ntss x sowie der Erfüllung der Anforderungen des SGA-MS
5.2
SGA-Politik allen Mitarbeitern bekannt machen
5.22 5.
SGA-Po SGAPoli liti tikk für für int nter eres esssie iert rtee Pa Part rtei eien en verf rfüg ügba barr mac mache hen, n, sowe weit it angemessen
5.3
Bekannt ma machen vo von Ve Verantwortlichkeiten un und Be Befugnisse relevanter Rollen auf allen Ebenen
x
5.4
Bestimmen, wa was un und wi wie zu zur Be Beteiligung de der Be Beschäftigten kommuniziert wird
x
6.1. 6. 1.33
Betrie Betr iebl blic iche he Hand Handlu lung ngsp spfli flich chte tenn aus rech rechtl tlic iche henn Ver Verpfl pflic icht htun unge genn x und anderen Anforderungen Anforderungen
6.2.1
Vermittlung der SGA-Ziele
x
7.3
Vermittlung des SGA-MS gemäß den Schwerpunkten aus Abschn. 7.3
x
7.4.1
Reaktion auf relevante Äußerungen
x
7.4 .4.2 .2
Kom omm mun uniika kati tion on SG SGAA-rrel eleevant nter er In Info form rmaati tion oneen auf auf verschiedenen verschied enen Ebenen und Funktionen
x
7.4.3
Kommunikation relevanter Informationen zum SGA-MS
8.2
Kom omm mun uniika kati tion on un undd Be Berrei eits tsttel ellu lunng rel eleevant nter er In Info forrmat atiion oneen des Notfallmanagements Notfallmanagements an alle Beschäftigten bezüglich ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten
8.2
Kommunikation relevanter Informationen des Notfallmanagements an Auftragnehmer, Besucher, Notfalldienste, Behörden und, soweit angemessen, die Ortsgemeinde
9.1.1
Ergebnisse der Überwachung
9.2. 9. 2.22
Kom ommu muni nika kati tion on de derr Er Erge gebn bnis isse se in inte tern rner er Au Audi dits ts an zu zust stän ändi dige ge x Führungskräfte sowie relevanter Auditergebnisse an Beschäftigte und, wo vorhanden, deren Vertretern sowie den anderen relevanten interessierten Parteien berichten
9.3
Kom omm mun unik ikaati tion on de derr Inp npuuts für di diee Man anag ageemen enttbe bewe wert rtun ungg an di diee x Oberste Leitung
9.3
Kommunikation relevanter Ergebnisse der Managementbewertungenn den Beschäftigten und, wo vorhanden, deren bewertunge Vertretern durch die Oberste Leitung
Ext.
x x
x
x x
x
x
x
x
(Fortsetzung)
7.4 Interne und externe Kommunikation
63
Tab.. 7.1 (Fortsetzung) Tab Normkap. Geforderte Kommunikations-/Informationsinhalte
Int.
Ext.
10.2
Berichterstattung von Vorfällen und Nichtkonformitäten
x
x
10.2 10 .2
Übermi Über mitt ttlu lung ng von do doku kume ment ntie iert rten en In Info form rmat atio ione nenn üb über er Ni Nich chtk tkon on-- x formitäten und Korrekturmaßnahmen an betroffene Beschäftigte und, wo vorhanden, deren Vertreter
x
10.3 10 .3
Ver ermi mitt ttlu lung ng rel releevan ante terr Erge Ergebn bnis isse se der der for fortl tlau aufe fend nden en Ver erbe bess sser erun ungg x an die Beschäftigten und, wo vorhanden, deren Vertreter
Zur Systematisierung der Kommunikationsinhalte, -instrumente, -zielgruppen und -termine empfiehlt es sich, eine Kommunikationsmatrix anzulegen (vgl. Abb. 7.2 7.2), ), differenziert nach: interner Kommunikation, also zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen der Organisation und externer Kommunikation zu den externen interessierten Parteien (z. B. Behörden, Kunden, Zulieferer, Nachbarn).
•
•
Hier sollte auch gleich die Nachweisführung festgelegt werden. Um die Anfragen der interessierten Parteien und die Reaktion darauf transparent nachweisen zu können, ist es zweckmäßig, diese ebenfalls in einem Formblatt zu dokumentieren (vgl. Abb. 7.3 7.3). ).
Worüber
Wann
Mit wem
Wie
Verantwortlich Nachweis
SGA-Polik, -Ziele, Verantwortlichkeiten, Verantwo rtlichkeiten, -Leistung, Entwicklung
Jäh Jä hrl rlic ich h
alle al le Mit itaarb rbei eite terr
SGASGAJahresinformaon sveranstaltung
Geschäsführer
Einladungen nach Jahr
Betriebliche Handlungsp Handlungspflichten flichten im SGA-MS
mona mo natl tlic ich h
Führ Fü hrun ungs gskr krä äe e
Monats Mona tsme mee eng ng mit der GF
SGABeauragter
Meengprotokolle
SGA-Polik, grundsätzliche Informaonen zum SGA-MS und seiner Weiterentwicklu Weiterentwicklung ng
Jäh Jä hrl rlic ich h
Intere Inte ress ssie iert rte e Kreis
Internet
Öffentlichkeitsarbeit
Internetseite
Ergebnisse aus Vorfalluntersuchungen
Bei Aure Aureten ten
Berufsgen Beruf sgenosse osse nscha
Formbla Vorfallmeldung
SGABeauragter
Formblanummer und – revisionsstand
Interne Kommunik Kommunikaon aon
Externe Kommunik Kommunikaon aon
Abb. 7.2 Formblatt Kommunikationsmatrix
64
7
Relevante Äußerung Wann
Unterstützung sicherstellen
Reakon
Wer
Form
Nachba Nac hbarr xy Umweltam Umw eltamtt
Wann
Wer
Form
Beschw Bes chwerd erde e näc nächtl htliche icherr Produkonslärm
SGABeauragter
Persönliches Gespräch mit Gesprächsprotokoll
Anfrage Abwas Anfrage Abwasserme sermesserge ssergebnisse bnisse wegen festgestellter Flussverunreinigung
SGABeauragter
Übersendung monatlicher Abwasserprüerichte Außerplanmäßige Messung und Übersendung Prüericht
Abb. 7.3 Formblatt Dokumentation relevanter Äußerungen interessierter Parteien
7.5
Dokumentierte Informationen
Anforderungen der Norm
Im SGA-MS sind zu dokumentieren, die: a) von der Norm geforderten Informationen (vgl. Tab. Tab. 7.2 7.2)) und b) Informationen, die die Organisation als notwendig für die Wirksamkeit des SGA-MS bestimmt (z. B. Lage- oder Medienpläne). Es müssen Regelungen für die Erstellung und Aktualisierung der dokumentierten Informationen festgelegt werden, dazu gehören: •
•
•
Kennzeichnung und Beschreibung (z. B. Titel, Datum, Autor oder Referenznummer) Format (z. B. Sprache, Softwareversion, Grafiken) und Medium (z. B. Papier, Papier, elektronisch) Überprüfung und Genehmigung vor Freigabe.
Sowohl interne als auch externe dokumentierte Informationen müssen gelenkt werden, d. h. es müssen Regelungen festgelegt werden für: • • • • •
Verfügb erfügbarkei arkeit,t, Vertei erteilung, lung, Zugriff, Auffind Auffindung, ung, Verwend erwendung ung Ablage, Speicherung, Erhaltung Informationssicherheit, Datenschutz Aktualisierung, Überwachung von Änderungen Kennzeichnung, Lenkung externer oder veralteter dokumentierter Informationen.
7.5 Dokumentierte Informationen
65
Tab.. 7.2 Geforderte dokumentierte Informationen Tab Informationen nach ISO 45001 Normkap.
Art de der do dokumentierten In Information
4.3
Anwendungsbereich des SGA-MS
5.2
SGA-Politik
5.3
Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
6.1.1
Ermittelte Ri Risiken un und Ch Chancen, Abgeleitete Ma Maßnahmen
6.1.2.1/6 6.1.2 .1/6.1.2. .1.2.22 Ermi Ermittel ttelte te Risiken Risiken aus Gefährdun Gefährdungen gen und Methodik Methodik zur Bewert Bewertung ung 6.1.3
Bindende Verpflichtungen und unternehmerische Handlungspflichten
6.2.2
SGA-Ziele und -Pläne
7.2
Kompetenznachweise
7.4.1
Nachweise zur internen und externen Kommunikation
8.1.1
Regelungen zu SGA-relevanten Prozessen
8.2
Regelungen zum Notfallmanagement und Notfallpläne
9.1.2
Ergebnisse der Compliance-Bewertung
9.2.2
Verwirklichung de des Auditprogramms un und Er Ergebnisse de der Audits
9.3
Ergebnisse der Managementbewertung
10.2
Vorfälle, Nichtkonformitäten, getroffene Maßnahmen, Ergebnisse der Maßnahmen, Korrekturmaßnahme, Wirksamkeit
10.3
Informationen über die fortlaufende Verbesserung des SGA-MS
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Wichtige Regelungen im SGA-MS müssen dokumentiert werden, um Aufbau, Funktionsweise und Umsetzungsstand des Managementsystems objektiv nachvollziehen zu können. Es gilt die Regel, nur was dokumentiert ist, ist nachprüfbar. Damit kommt der Dokumentation im Rahmen von internen und externen Audits eine wichtige Rolle zu. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Mit Einführung der HLS wird nicht mehr zwischen Dokumenten und Aufzeichnungen unterschieden, sondern dafür der Begriff „Dokumentierte Informationen“ genutzt.2
2vgl. auch ISO 45001,
Begriffe Begrif fe 3.24.
66
7
Unterstützung sicherstellen
Die ISO 45001 gibt an verschiedenen Punkten vor, welche dokumentierten Informationen mindestens vorzuhalten sind (siehe oben Punkt a) und Tab. Tab. 7.2 7.2). ). Diese dokumentierten Informationen werden i. d. R. ergänzt um Informationen, die die Organisation als notwendig für die Wirksamkeit des SGA-MS bestimmt (siehe oben Punkt b). Das kann reichen von: •
• •
korrespondierenden Dokumenten Dokumenten aus dem Qualitätsmanagementsystem (z. B. Kunden-, Zulieferlisten) internen SGA-relevanten SGA-relevanten Dokumenten (z. B. Lagepläne, Medienpläne) und externen SGA-relevanten Dokumenten (z. B. Prüfberichte).
Die oben in Punkt a) und b) genannten Dokumente können also sein: Vorgabedokumente (Prozessbeschreibungen/V (Prozessbeschreibungen/Verfahrensanweisungen, erfahrensanweisungen, z. B. zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) Nachweisdokumente (Aufzeichnungen wie ausgefüllte Formblätter oder Checklisten, z. B. die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung) Betriebsdokumente (z. B. Organigramm, Lagepläne) und andere interne Dokumente (z. B. Messprotokoll über Arbeitsplatzgrenzwerte) externe Dokumente Dokumente (Informationen von Vertragspartnern, externen externen Beauftragten, Normen).
•
•
•
•
Für interne und externe dokumentierte Informationen müssen Regeln für deren Erstellung und Lenkung definiert werden. Diese werden i. d. R. ebenfalls in Verfahrensanweisungen festgelegt und sind zum großen Teil auf den Dokumenten selber in deren Kopf- und Fußzeile erkennbar (siehe Abb. 7.4 7.4). ). Um die Vielzahl der anfallenden dokumentierten Informationen zu systematisieren, empfiehlt es sich, eine Dokumentenmatrix anzulegen. Aus dieser wird der Aufbau der gesamten SGA-Dokumentation, die pro Gliederungspunkt mitgeltenden Dokumente sowie Regelungen zur Lenkung der Dokumente deutlich. Das Formblatt in Abb. 7.5 7.5 gibt ein (nicht vollständiges) Beispiel für den Abschn. 5.3 5.3 der ISO 45001. Die Oberpunkte der Gliederung (also Kap. 4, 5, 6, etc.) können für kurze Beschreibungen in Form von Handbuchkapiteln genutzt werden, um zu erläutern, was in dem jeweiligen Kapiteln aus Sicht des SGA-MS geregelt wird. Dies ist eine recht pragmatische Lösung, um den Aufbau der SGA-MS-Dokumentation für alle Nutzer zu erläutern und auf ein Handbuch (welches von der Norm auch nicht gefordert wird) zu verzichten. Alternativ sind auch webbasierte Anwendungen üblich. Grundsätzlich gilt, dass die Dokumentation so gering wie nötig, aber so aussagefähig wie möglich zu halten ist.
7.5 Dokumentierte Informationen
Firmenlogo
67
Titel des Dokuments
Datum … Rev. Nr. … Seite ... von ...
1. Zweck des Dokuments 2. Verantw Verantwortungen ortungen 3. Beschreibung (z. B. des Verfahrens) 4. Mitgeltende Dokumente 5. Verteiler 6. Anhang
Verfasser: Erstelldatum:
Prüfer: Prüfdatum:
Angemessene Kennzeichnung und Beschreibung
Freigabe: Freigabedatum:
Abb. 7.4 Normgerechte Kennzeichnung dokumentier dokumentierter ter Information Informationen en
IInhalt Dokumentation
Typ Nr. Titel Dokume Dokum Dokument nt ent
F G
n / n / n r e e e e n b l r n l e i v e e B e f i g i t d h M s c r e r n ü r U e ä p f r a
5.3 Rollen, Verantwortlichkeit Verantwortlichkeiten en und Befugnisse Die Gesamtverantwortung Gesamtverantwortung für das SGA-MS obliegt der Geschäsführung. Diese weist relevanten Rollen (z. B. Führungskrä Führungskräen, en, Beschäigten) Beschäigten) Verantwortlic Vera ntwortlichkeiten hkeiten und Befugnissen zur Aufrechterhaltung des SGA-MS zu. Ergänzend dazu werden gesetzlich vorgeschriebene Beauragte Beauragte berufen (z. B. Sifa, SiB, Betriebsarzt) Beauragung von Verantwortlichkeiten 5.3-1 VA und Befugnissen Befugnissen im SGA-MS Beauragte Beaurag te und besondere 5.3.-1 FB Funkonsträger Funkonsträ ger im SGA-MS FB
6.3.-1
* r e u a D
Angemessene Lenkung dokumenerter Informaonen
Bestellungsurkunde Bestellungsurk unde SGA Vorlag Vorlage e
IND
Stellenbeschreibung Stellenbeschre ibung Vorlage
IND
Bestellungsurkunde Bestellungsur kunde SGA-Beaura SGA-Beauragter gter
IND
Bestellungsurkunde Brandschutzbeauragter
EXD
Vertrag SiFa
EXD
Vertrag Betriebsarzt
VA = Verfahrensanweisu ng FB = Formbla IND = Internes Dokument EXD = Externes Dokument
Abb. 7.5 Formblatt Aufbau einer Dokumentenmatrix
Abschließend wollen wir noch erwähnen, dass Organisationen bei der Dokumentation des SGA-MS i. d. R. nicht bei „Null“ beginnt, sondern auf vorhandenen Strukturen und Dokumenten aufbauen kann. Aufgrund der HLS werden sowohl für das Managementsystem, als auch für die erforderlichen dokumentierten Informationen ähnliche Anforderungen in der ISO 9001 für Qualitäts-, in der ISO
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7
Unterstützung sicherstellen
14001 für Umwelt- und in der ISO 50001 für Energiemanagementsysteme gelegt. Diese Synergien gilt es zu nutzen, indem geprüft wird, für welche Bereiche des Managementsystems schon Verfahrensanweisungen oder Formblätter vorliegen, die ergänzt/modifiziert werden können (z. B. interne, externe Kommunikation) und welche Bereiche aus Sicht des SGA-MS neu/separat werden müssen (z. B. Gefährdungsbeurteilung).
8
Den Betrieb gewährleisten
Kap. 8 beinhaltet Anforderungen für die Planung und Steuerung der für das SGA-MS erforderlichen betrieblichen Prozesse und das Notfallmanagement.
8.1
Betriebliche Planung und Steuerung
Abschn. 8.1.1 8.1.1––8.1.3 8.1.3 werden werden in diesem essential im Zusammenhang besprochen.
8.1.1
Anforderungen an die betriebliche Planung und Steuerung
Anforderungen der Norm
Es müssen Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen des SGA-MS und zur Durchführung der aus Kap. 6 geplanten Maßnahmen etabliert werden. Dies umfasst, die (Abschn. 8.1.1 8.1.1 der der ISO 45001): a) b) c) d)
Festlegung von Kriterien, nach denen die Prozesse ablaufen sollen Umsetzung der Prozesse in Übereinstimmung mit den Kriterien Dokumentierte Nachweisführung über a) und b) Anpassung der Prozesse an die Arbeit der Beschäftigten.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_8 58-24409-5_8
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8
Den Betrieb gewährleisten
Abschn. 8.1.2 8.1.2 ergänzt, dass Prozesse zur Beseitigung von Gefahren und Verringerung der SGA-Risiken folgender Maßnahmenhierarchie folgen müssen:1 a) Beseitigen Beseitige n der Gefahr (Verzicht (Verzicht auf bestimmte Anlagen, Stoffe, Prozessschritte) b) Substitution durch gefahrenfreie/weniger gefährliche Arbeitsprozesse, Betriebsabläufe, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel (z. B. Anwendung alternativer gesundheitsfreundlicher Stoffe St offe bzw. bzw. sicherer Maschinen, Anlagen) c) Anwendung technischer Maßnahmen (z. B. zusätzliche Luftabsaugung, Lärmreduzierung durch Schalldämmung) und Veränderung der Organisation der Arbeit (z. B. Rotationsprinzip) d) Anwendung administrativer Maßnahmen, einschließlich Schulungen (z. B. regelmäßige Überprüfung und Wartung, Bereitstellung von Anweisungen für Abweichungsmeldungen) e) Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Arbeitskleidung wie Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe). Abschn. 8.1.3 8.1.3 fügt hinzu, dass auch Prozesse für geplante vorübergehende und dauerhafte Änderungen geplant werden müssen. Solche Änderungen können sein: neue oder geänderte Produkte, Dienstleistungen, Arbeitsprozesse, -orte, -umgebungen, -organisation, -bedingungen, -mittel, -kräfte rechtliche Änderungen oder Veränderungen bei anderen Anforderungen Wissens-, Informationsveränderungen bzw. -weiterentwicklungen über Gefährdungen und SGA-Risiken Fortentwicklung der Technologie.
•
• •
•
In diesem Zusammenhang sind die Folgen unbeabsichtigter Änderungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen zu treffen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Das SGA-MS kann nur dann den gewünschten Effekt erzielen, wenn zum einen die in der Organisation ablaufenden Management-, Kern- und unterstützenden Prozesse SGA-gerecht ablaufen (z. B. Fertigung) und zum anderen Prozesse, die für die Umsetzung des SGA-MS erforderlich sind, etabliert werden und die
1Vgl. ISO 45001, Anhang, A.8.1.2, S. 75 f.
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
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Abb. 8.1 Prozesslandkar Prozesslandkarte te aus Sicht des SGA-MS
Management-, Kern- und unterstützenden Prozesse ergänzen (z. B. Auditierung). Hierbei soll erreicht werden, dass die Prozesse nach definierten, dokumentierten und kontrollierbaren Bedingungen ablaufen, um zu gewährleisten, dass Gefahren und Risiken vermieden, reduziert oder zumindest kontrolliert werden. Die dabei anzuwendende Maßnahmenhierarchie folgt dem Prinzip, zuerst die Ursachen von Gefahren und Risiken abzustellen, bevor additive Schutzmaßnahmen zum Tragen kommen. Um neue Gefährdungen und Risiken, die durch Änderungen auftreten können dabei zu berücksichtigen, soll auch eine Regelung zum Änderungsmanagement getroffen werden, die z. B. in andere Prozessregelungen integriert werden kann. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Um die Prozesse planen und steuern zu können ist es erforderlich, sich einen Überblick über die betrieblichen Prozesse zu verschaffen. Hierzu wird im Rahmen von Managementsystemen das Instrument der Prozesslandkarte (PLK) benutzt, bei der die betrieblichen Prozesse nach Management-, Wertschöpfungs- und unterstützenden
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8
Den Betrieb gewährleisten
Prozessen differenziert und visualisiert werden (vgl. Abb. 8.1 8.1). ). Oftmals ist eine PLK schon in Organisationen vorhanden. Es ist dann zu überlegen: a) Welche dieser in der Organisation stattfindenden Prozesse SGA-relevant sind und geregelt werden müssen (z. B. Fertigung) und b) Welche sich aus dem SGA-MS ergebenen Prozesse in der PLK zu ergänzen sind (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Konsultation und Beteiligung, Rechtskonformität). Die Regelung der Prozesse erfolgt üblicherweise über Verfahrensanweisungen (VA) oder Arbeitsanweisungen (AA). Hier werden Kriterien für den SGA-gerechten Ablauf des Prozesses (z. B. der Kernprozesse) bzw. zur Gewährleistung der Konformität mit den Anforderungen der ISO 45001 (z. B. interne Auditierung) definiert und über Formblätter dokumentiert. So können z. B. für den Betrieb einer Fertigungsmaschine Reinigungs- und Wartungsintervalle in der VA definiert sein, deren Umsetzung über entsprechende Aufzeichnungen dokumentiert wird. Sofern möglich, können Regelungen des Änderungsmanagements in die Anweisungen integriert werden, z. B. kann in eine VA zur Beschaffung (von Arbeitsmitteln, Anlagen, Stoffen) bei Neuanschaffung die Prüfung auf Gefahren und Risiken als Prozessschritt eingebaut werden. Bei der Festlegung der Prozesskriterien muss die Maßnahmenhierarchie aus Abschn. 8.1.2 8.1.2 berücksichtigt werden. In der Arbeitsschutzpraxis ist diese unter dem „STOP“-Prinzip bekannt (Substitution/Beseitigung vor technischen vor organisatorischen/administrativen vor persönlichen Maßnahmen).
8.1.2
Gefahren beseitigen und SGA-Risiken verringern
Die Anforderungen dieses Normkapitels wurden unter Abschn.8.1.1 Abschn. 8.1.1 mitbetrachtet. mitbetrachtet.
8.1.3 Änderungsmanagement Die Anforderungen dieses Normkapitels wurden unter Abschn. 8.1.1 8.1.1 mitbetrachtet. mitbetrachtet.
8.1.4
Beschaffung
Zur Beschaffung regelt die Norm nicht nur den eigentlichen Beschaffungsprozess, sondern gibt auch Vorgaben für den Umgang mit Auftragnehmern und ausgegliederten Prozessen.
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
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Anforderungen der Norm
Es muss ein Prozess zur Steuerung der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen etabliert werden, damit dieser konform zum SGA-MS abläuft. Dabei sind Beschaffungsprozesse mit den Auftragnehmern zu koordinieren, um Gefährdungen zu ermitteln und die SGA-Risiken zu bewerten und zu kontrollieren, die resultieren aus Tätigkeiten und Betriebsabläufen der: •
•
•
Auftragnehmer, die sich auf die eigene Organisation auswirken (z. B. bei Lieferung) der Organisation, Organisation, die sich auf die Beschäftigten der Auftragnehmer auswirken (z. B. Notfallmanagement) Auftragnehmer, die sich auf andere interessierte Parteien am Arbeitsplatz auswirken (z. B. Veranstaltungsmanagement Veranstaltungsmanagement oder Instandhaltungsmaßnahmen).
Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen des SGA-MS auch von den Auftragnehmern und deren Beschäftigten erfüllt werden. Außerdem müssen in den Beschaffungsprozess Kriterien aufgenommen werden, mittels derer Auftragnehmer nach SGA-Kriterien bewertet und ausgewählt werden. Die Kriterien können in Vertragsdokumente Vertragsdokumente aufgenommen a ufgenommen werden. Ausgegliederte Funktionen und Prozesse müssen gesteuert werden. Art und Grad der Steuerung ist durch das SGA-MS festzulegen. Dabei muss die Organisation sicherstellen, dass die rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen eingehalten werden. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Von den in der PLK genannten Prozessen (vgl. Abb. 8.1 8.1)) wird die Beschaffung als explizit unter SGA-Gesichtspunkten zu regelnder Prozess betont. Denn gemäß der „STOP“-Philosophie sollen die Beschaffungsprozesse genutzt werden, um Gefahren und Risiken, die im Zusammenhang mit Produkten, Stoffen, Arbeitsmitteln und Dienstleistungen stehen, vorbeugend zu reduzieren. Bei der Entwicklung des Prozesses müssen die Beschäftigten konsultiert werden (vgl. Abschn. 5.4 5.4). ). Auch die Beauftragung von Auftragnehmern (z. B. für die Durchführung von Bautätigkeiten auf dem eigenen Werksgelände) oder die Ausgliederung von Prozessen (z. B. zur Oberflächenbeschichtung) entbindet die Organisation nicht von ihrer Verantwortung für SGA ihrer Beschäftigten sowie der Beschäftigten der Auftragnehmer bei der Ausführung dieser Prozesse zu sorgen. Deshalb hat die Organisation entsprechende Instrumente zur SGA-gerechten Auswahl ihrer Auftragnehmer zu entwickeln, bis hin zur Überprüfung, ob der Auftragnehmer oder der Prozesseigner für den ausgegliederten Prozess die für die beauftragten Aufgaben erforderliche Kompetenz besitzt.
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8
Den Betrieb gewährleisten
Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis Beschaffung
Der Beschaffungsprozess ist in einer Organisation i. d. R. schon über das Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagementsystem oder anderweitig mittels einer VA geregelt. Diese Regelung muss um SGA-Kriterien ergänzt werden. Waren bisher z. B. Qualität, Preis und Liefertreue Auswahlkriterien für die Lieferanteneinstufung, sind diese um ein oder mehrere SGA-Kriterien zu ergänzen und eine Gewichtung zwischen den Kriterien festzulegen. Zur Unterlegung der Bewertung des SGA-Kriteriums des Vertragspartners ist ein objektiver Nachweis über dessen operatives SGA-Engagement notwendig. Dies kann z. B. durch eine Zertifizierungsabfrage (z. B. SCC, SCP, ISO 45001, Berufsgenossenschaftlicher Standard) oder durch SGA-Audits erfolgen. Je nach Marktmacht der Organisation und der Konkurrenzsituation der entsprechenden Auftragnehmer können aber die Möglichkeiten der Organisation, hier Bedingungen zu stellen, auch sehr gering sein. Auftragnehmer
Um Regelungen für Auftragnehmer und ausgegliederte Prozesse treffen zu können ist es hilfreich, die bestehende PLK, die bisher nur die internen Prozesse der Organisation abdeckt, um die Prozesse der Auftragnehmer und die ausgegliederten Prozesse zu erweitern (vgl. Abb. 8.2 8.2). ). Alternativ kann zur internen PLK auch eine weitere PLK angefertigt werden. Der Umgang mit Auftragnehmern wird üblicherweise mittels der sog. Fremdfirmenkoordination geregelt. Zu solchen Fremdfirmen zählen Prüf-, Wartungsund Baumfirmen, Sicherheits- und Reinigungsdienste, aber auch Berater oder Spezialisten. Hier wird Fremdfirmen im Rahmen des Vertragsabschlusses ein Sicherheitsmerkblatt ausgehändigt, in dem die SGA-Richtlinien für ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers beschrieben sind, die die Fremdfirma mit Vertragsabschluss Vertragsabschluss durch Unterschrift bestätigt b estätigt (vgl. (vgl . Abb. Abb. 8.3 8.3). ). Bei Aufnahme der Tätigkeit der Fremdfirma auf dem Betriebsgelände sollte eine verantwortliche Person (z. B. der SGA-Beauftragte oder auch ein sog. Fremdfirmenkoordinator) die Zugangskontrolle haben, die Kenntnisnahme des Sicherheitsmerkblattes der Fremdfirma überprüfen, eine Vor-Ort-Unterweisung der Mitarbeiter der Fremdfirma durchführen und dokumentieren. Ergänzend dazu sollte vom Auftragnehmer ein entsprechender Qualifikationsnachweis (z. B. über die Kompetenz zur Prüfung bestimmter Geräte, Anlagen und Hilfsmittel, wie z. B. Regale) und auch ein Nachweis über den SGA-Standard des eingesetzten Arbeitsmittels (z. B. Maschinen, aber auch Stoffe) gefordert werden.
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
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Abb. 8.2 Erweiterte PLK um Auftragnehmer und ausgegliede ausgegliederte rte Prozesse
Sicherheitsmerkbla für Fremdfirmen Wir legen höchsten Wert auf die Ein haltung von SGA auf unserem Betriebsgelände. Hiermit informieren wir Sie über die für Ihre Tägkeiten relevanten SGA-Abläufe und –Regelungen. Bie bestägen Sie uns die Kenntnisnahme dieser Regelungen auf der letzten Seite dieses Dokuments. Diese Bestägung ist Bestandteil der Auragsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und der Fremdfirma und ist mit Vertragsunterzeichnung vorzulegen. Richtlinien für Fremdfirmen: Anmeldung/Aufenthalt: Fremdfirmen melden sich beim Ein treffen auf dem Betriebsgelände an der Pforte an Fremdfirmen dürfen sich nur in den ihnen zugewiesenen Arbeitsbereichen aualten. Arbeitsschutz: Allgemeine Regelungen für Ordnung un d Sauberkeit am Arbeitsplatz, einschlägige Arbeits- und Unfallverhütungsvorschrien sowie die für die d urchzuführende Tägkeit Tägkeit über die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen sind einzuhalten Die eigenmächge Bedienung betrieblicher Maschinen und Anlagen unseres Unternehmens ist nicht gestaet. Ist die Benutzung für die Ausübung der Tägkeiten der Fremdfirma erforderlich, muss betriebseigenes Personal angefordert werden. Sicherheitseinrichtun gen an Maschinen und Anlagen dürfen nicht beseigt oder unwirksam gemacht werden Unfälle auf dem Betriebsgelände oder festgestellte oder drohende Schäden bzw. Unfälle sind dem SGA-Beaurag SGA-Beauragten ten sofort zu melden. Umweltschutz: Die einschlägigen Besmmungen des Umweltrechts b ezüglich Lu-, Wasser, Wasser, und Bodenreinhaltu ng, Abfallbeseigung, Gefahrstoffmanagement Gefahrstoff management und Lärmschutz sind einzuhalten Die Fremdfirma ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der bei ihren Arbeiten anfallenden Abfällen selbständig verantwortlich, es sei denn, es wurde mit uns etwas anderes vereinbart Verwendete Gefahrstoffe Gefahrstoffe müssen ausreichend und eindeug gekennzeichnet sein Das Eindringen von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen Stoffen in den Boden und die Kanalisaon ist zu vermeiden. Sollte di eser Fall doch eintreten, so sind ausgelaufene oder verschüete Stoffe Stoffe sind unverzüglich zu beseigen un d der UMB sofort zu informier en. • •
•
•
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•
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• •
Kenntnisnahme durch die Fremdfirma Hiermit bestägen wir, dass wir die Regelungen di eses Sicherheitsmerkblaes für Fremdfirmen: zur Kenntnis genommen haben diejenige Mitarbeiter, die auf dem Betriebsgelände des Auraggebers täg werden, unterweisen bei unseren Tägkeiten Tägkeiten auf dem Betriebsgelände der Firma „Beispiel“ einhalten werden. • • •
_________________________ Datum, Unterschri, Stempel Fremdfirma
Abb. 8.3 Vertragsrelevantes Sicherheitsmerkblatt für Fremdfirmen
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Den Betrieb gewährleisten
Ausgegliederte Prozesse
Für einen ausgegliederten Prozess ist charakteristisch, dass „… eine externe Organisation einen Teil einer Funktion oder eines Prozesses der Organisation wahrnimmt bzw. durchführt.“2 In der Regel wird er von den interessierten Parteien als in der Verantwortung Verantwortung der Organisation wahrgenommen. Ein ausgegliederter ausgegliederte r Prozess kann sich nicht nur auf die Management-, Kern- oder unterstützenden Prozesse beziehen (z. B. Durchführung von Audits, Oberflächenbeschichtung, Prüfung von Anlagen), sondern auch relevante Funktionen einer Organisation betreffen, wie z. B. die Aufgaben der SiFa oder des Betriebsarztes. Die ISO 45001 entlässt die Organisation nicht aus ihrer SGA-Verantwortung für den ausgegliederten Prozess, sie soll diesen Prozess entsprechend der Anforderungen ihres SGA-MS überwachen, allerdings kann sie selber das Ausmaß des Einflusses auf den ausgegliederten Prozess festlegen. Auch hier wird es von der Marktmacht und Konkurrenzsituation abhängig sein, in welcher Stärke die Organisation ihre SGA-Anforderungen auf aufgegliederte Prozesse gelten machen kann. Mögliche Instrumente wären:3 Gespräche, Informationsaustausch zu SGA-Politik, -Ziele, bindenden Verpflichtungen Gemeinsame Vereinbarungen zu SGA-Politik, -Ziele, bindenden Verpflichtungen Implementierung von SGA-Kriterien in die Vertragsbedingungen Anforderung von SGA-Kompetenznachweisen (z. B. im Rahmen einer SCC-Zertifizierung) oder Zertifizierung (ISO 45001 oder anderer Standard) Durchführung von SGA-Audits Anforderung eines/ISO 45001-Zertifizierungsnachweis.
•
•
• •
• •
8.2
Notfallplanung und Reaktion
Anforderungen der Norm
Die Organisation muss auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet sein und reagieren können indem sie: •
•
zur Gefahrenabwehr Notfallpläne Notfallpläne entwickelt, einschließlich der Versorgung durch Erste Hilfe Schulungen für geplante Reaktionen bereitstellt
2ISO 45001, Begriffe 3.29. 3Die Reihenfolge der
Maßnahmen entspricht einem zunehmenden Einflusspotenzial.
8.2 Notfallplanung und Reaktion • •
•
•
•
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wiederkehrend Notfallübungen durchführt und ihre Reaktionsfähigkeit überprüft ihre diesbezügliche Leistungsfähigkeit bewertet bewertet und sofern sofern notwendig ihr Notfallmanagement anpasst, insbesondere nach dem Eintreten einer Notfallsituation allen Beschäftigten ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten kommuniziert und relevante Informationen für das Notfallmanagement bereitstellt Auftragnehmern, Besuchern, Notfalldiensten, Behörden und sofern angemessen der Ortsgemeinde relevante Notfallinformationen kommuniziert den Bedürfnissen und Fähigkeiten der relevanten interessierten Parteien Parteien Rechnung trägt und in die Entwicklung geplanter Notfallreaktionen einbezieht, sofern angemessen.
Für diese Prozesse und für die Notfallpläne müssen dokumentierte Informationen vorliegen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Im Rahmen eines SGA-MS sollen nicht nur Prozesse des laufenden Betriebes, sondern auch mögliche „abnormale“ Situationen geregelt werden, um die dabei möglicherweise auftretenden SGA-Gefahren und -Risiken so weit und so schnell wie möglich zu begrenzen.
Tab. 8.1 Checkliste zur Überprüfung des Notfallmanagements Tab. Notfallmanagements mit den Anforderungen Anforderungen der ISO 45001 Ja
Nein Relevante Fragestellungen Gab es Veränderungen bei möglichen Notfallsituationen? Sind die Ansprechpartner, Ansprechpartner, Prozesse, Maßnahmen, Ausstattung (z. B. Feuerlöscher Feuerlöscher,, Erste-Hilfe-Kästen) noch aktuell? Werden die Gefahrenabwehrmaßnahmen (z. B. Beschilderung, Sammelplätze, Sammelplätz e, freie Fluchtwege) gesetzeskonf gesetzeskonform orm umgesetzt? Werden Unterweisungen/Schulungen für alle Personen, insbesondere neue Mitarbeiter, Fremdfirmen, Besucher durchgeführt? Erfolgt eine interne Kommunikation der Regelungen und Verantwortlichkeiten? Erfolgt eine externe Kommunikation mit benachbarten Organisationen und Hilfseinrichtungen? Werden Notfallübungen durchgeführt? Werden alle Prozesse dokumentiert?
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8
Den Betrieb gewährleisten
Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Im Prinzip handelt es sich hier um eine aus dem Arbeitsschutz- und/oder Immissionsschutzrecht für alle Organisationen bekannte Forderung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV, Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3, 12. BImsch V-Störfallverordnung). Somit sind in den Organisationen i. d. R. Notfallpläne für typische Notfallsituationen vorhanden wie z. B.: •
• •
• •
Not-/Störfälle (z. B. Brand, Austreten gefährlicher Stoffe, Explosionen, ZerZerknall, Wassereinbruch, Wassereinbruch, Einsturz) Unfälle mit Personenschaden (z. B. Absturz, Wegeunfälle) Ausfälle/Probleme an Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen (z. B. defekte Schutzvorrichtungen, Transportunfall) Notfälle durch externe Personen (z. B. kriminelle Akte) Folgen von Naturereignissen Naturereignissen (z. B. Erdbeben, Erdbeben, Hochwasser, Hochwasser, Starkregen, Sturm).
Die Einführung eines SGA-MS ist ein guter Anlass, Anlass, um die diesbezüglichen Regelungen in folgender Weise regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen (vgl. Tab. 8.1 8.1). ). Hierbei sind keine für das SGA-MS spezifischen Regelungen zu treffen, sondern vielmehr die Regelungen organisationsweit organisationsweit zu vereinheitlichen.
9
Die Leistung bewerten
Kap. 9 umfasst Aufgaben der Überprüfung der Festlegungen und Ergebnisse des SGA-MS.
9.1
Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
Anforderungen der Norm
Die Anforderungen beziehen sich auf zwei Bereiche: 1. Die SGA-Leistung ist zu überwachen, zu messen, zu analysieren und zu bewerten, um die Wirksamkeit des SGA-MS zu bestimmen. Dazu ist festzulegen: was überwacht überwacht und gemessen wird (Gefährdungen, Risiken und Chancen von Tätigkeiten, Abläufe, gemäß rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen, Fortschritt der SGA-Zielerreichung, Wirksamkeit von Maßnahmen) mit welchen Methoden überwacht, gemessen, analysiert und bewertet wird (dabei ist auf kontrollierte Bedingungen, wie z. B. Messroutinen gemäß DIN, kalibrierte, geprüfte Messgerätekalibrierte und geprüfte Messgeräte, zu achten) Bewertungskriterien, anhand derer die SGA-Leistung bewertet wird wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist wann diese Ergebnisse Ergebnisse analysiert, bewertet bewertet und kommuniziert werden. •
•
• • •
Es müssen dokumentierte Informationen sowohl über die Ergebnisse der Überwachung, Messung, Analyse und Leistungsbewertung, als al s auch über die Wartung, Wartung, Kalibrierung und Prüfung der Messgeräte geführt werden.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_9 58-24409-5_9
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9
Die Leistung bewerten
2. Die Konformität mit den gesetzlichen und sonstigen bindenden Verpflichtungen Verpflichtungen ist zu bewerten. Die Organisation muss dazu: Häufigkeit und Methoden zur Bewertung festlegen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen Verpflichtungen bewerten und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen ihren Status hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen kennen und einschätzen. • •
•
Die Ergebnisse dieser Compliance-Bewertung müssen als dokumentierte Informationen geführt werden. Dieses Thema wurde im Rahmen des Abschn. 6.1.3 angesprochen. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Die über die vorangegangenen Normanforderungen festgelegten SGA-Ziele, -Maßnahmen, -Strukturen, -Prozesse und -Aktivitäten sollen regelmäßig überprüft werden. Dazu müssen diese nach vorgegebenen Kriterien überwacht, gemessen, analysiert und bewertet werden (vgl. Tab. 9.1 9.1). ). Die Überprüfung bezieht sich explizit nicht nur auf die Gefährdungen und Risiken, sondern auch auf die Rechtskonformität, organisatorische oder prozessuale Festlegungen oder auf die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur (Maschinen und Anlagen).
Tab. 9.1 Begriffsunt Begriffsunterscheidung erscheidung Überwachung-Messung-Analyse-Bewertung. (Quelle: ISO 45001, Anhang A.9.1.1) Begriff
Verständnis
Über Üb erwa wach chun ungg
• For Fortl tlau aufe fend ndee Übe Überp rprü rüfu fung ng,, Au Aufs fsic icht ht,, kri kriti tisc sche he Be Beob obac acht htun ungg ode oderr Bestimmung des Status …, um eine Änderung zum geforderten oder erwarteten Leistungsniveau zu ermitteln • Instrumente sind z. B. Interviews, Überprüfungen von dokumentierten dokumentiert en Informatione Informationen, n, Beobachtungen
Messung
• Verknüpfung von Zahlen mi mit Di Dingen od oder Ereignissen … durch die Verwendung von kalibrierte oder verifizierter Ausrüstung zur Messung der Exposition … oder der Berechnung eines Sicherheitsabstandes
Analyse
• Untersuchung von Daten, um Beziehungen, Muster und Trends aufzuzeigen … um Schlussfolgerungen auf Grundlage der Daten zu ermöglichen
Leistungs Leis tungsbew bewertu ertung ng • Best Bestimmu immung ng der Eignu Eignung, ng, Angemes Angemessenh senheit eit und Wirksam Wirksamkeit keit der Sache
9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
81
Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Festlegungen zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung sind am praktikabelsten bei den jeweiligen Normanforderungen zu regeln und in den in diesem essential vorgestellten Formblättern dort wo möglich schon enthalten. Sehr gut kann dies am Beispiel der SGA-Ziele und der Rechtskonformität erläutert werden. Im Formblatt in Abb. 6.6 6.6 werden die SGA-Ziele erfasst und bewertet. Durch die letzte Spalte wird die Entwicklung der Gefährdung oder des Risikos/ der Chance mittels einer Kennzahl gemessen und überwacht. Diese wird regelmäßig analysiert und bewertet. Im Formblatt in Abb. 6.3 6.3 werden die bindenden Verpflichtungen erfasst. Mittels der letzten drei Spalten wird die Einhaltung der rechtlichen und anderen Vorschriften geprüft und bei Abweichungen Maßnahmen, Termine und Verantwortlichkeiten definiert. In gleicher Weise kann die Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung auch in die dokumentierten Informationen der anderen a nderen Normanforderungen integriert werden (vgl. Tab. Tab.9.2 9.2). ). Das heißt, es sollten nicht neue Überwachungs-, Messungs-, Analyse- und Bewertungskriterien/-routinen definiert, sondern diese in die vorab geregelten Tab.. 9.2 Überwachungs- und Messansätze. (Quelle: ISO 45001, Anhang A.9.1.1) Tab Kap.. Übe Kap Überw rwach achung ungss- und und Mess Messber berei eiche che 4
• Rege Regelm lmäß äßig igee Ak Aktu tual alis isie ieru rung ng und und (Ne (Neuu-)B )Bew ewer ertu tung ng der der Kon Konte text xt-- und und Stakeholderanalyse
5
• Reg Regel elmä mäßi ßige ge Üb Über erpr prüf üfun ungg der der Ak Aktu tual alit ität ät de derr SGA SGA-P -Pol olit itik ik,, Roll Rollen en,, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
6
• Rege Regelm lmäß äßig igee Akt Aktua uali lisi sier erun ungg und und (Neu (Neu-) -)Be Bewe wert rtun ungg der der Chan Chance cenn und und Risi Risike ken, n, Gefährdungen, Rechtskonformität, Einhaltung von Tarifverträgen, Status von Compliance-Lücken • Umsetzungsstand SGA-Ziele und –Maßnahmen • Gemeldete arbeitsbezogene Vorfälle, Verletzungen, Erkrankungen, Trends
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• Mess Messun ungg der der verm vermit itte telt lten en Kom Kompe pete tenz nz im im Rahm Rahmen en dur durch chge gefü führ hrte terr Schu Schulu lung ngen en • Regelmäßige Überwachung des Umsetzungssta Umsetzungsstatus tus interner und externer Kommunikationsmaßnahmen • Beschwerden durch die Beschäftigten • Regelmäßige Überprüfung der Aktualität und Passfähigk Passfähigkeit eit der dokumentiert dokumentierten en Informationen
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• Reg Regelm elmäßi äßige ge Übe Überpr rprüfu üfung ng der Akt Aktual ualitä itätt und und Pa Passf ssfähi ähigk gkeit eit der Fes Festle tlegun gungen gen zur Prozesslenkung • Wirksamkeit der Notfallübungen
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• Rege Regelm lmäß äßig igee Durc Durchf hfüh ühru rung ng int inter erne nerr Aud Audit itss und und des des Mana Manage geme ment nt-R -Reevi vieews
10
• Kont Kontinu inuier ierlic liche he Ums Umsetz etzung ung ide identi ntifizi fiziert erter er Ko Korre rrektu kturm rmaßn aßnahm ahmen en
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9
Die Leistung bewerten
Prozesse integriert und hier übergreifend analysiert werden. Wichtig ist, sich einen Überblick über alle zu überprüfenden Prozesse und Aktivitäten zu verschaffen, z. B. durch einen Überwachungskalender. Dieser kann um weitere Informationen, wie z. B. die Überwachung der technischen Infrastruktur, ergänzt werden, die oftmals über den Bereich Arbeitsschutz im Rahmen von Wartungsplänen umfassend geregelt ist. Auf diese Weise ist auch ein guter Überblick über die in der Organisation verwendeten Kennzahlen, ihre Überführung in ein Kennzahlensystem und ihre Bewertung möglich. Sofern möglich, sollten zu ihrer Einschätzung SGA-Statistiken aus internen Quellen, staatlichen Stellen oder der Berufsgenossenschaften genutzt werden. Ggf. stehen auch Vergleichswerte aus der Mutterorganisation oder anderer kooperierender Organisationen zur Verfügung.
9.2
Internes Audit
Anforderungen der Norm
In geplanten Abständen sind interne Audits durchzuführen um zu prüfen, ob das SGA-MS den Anforderungen der ISO 45001 und gemäß den Festlegungen funktioniert und gelebt wird. Dazu muss die Organisation •
• • •
•
ein Auditprogramm etablieren, wo Häufigkeit, Häufigkeit, Methoden, VerantwortlichVerantwortlichkeiten, Konsultationen, Berichterstattung und Schwerpunkte der Audits festgelegt werden für jedes Audit Auditkriterien und den Umfang Umfang festlegen festlegen (Auditplan) objektive und unparteiliche Auditoren auswählen die Ergebnisse des Audits an zuständige Führungskräfte, Beschäftigte, deren Vertreter und anderen ande ren relevanten interessierten Parteien berichten Nichtkonformitäten durch geeignete Maßnahmen abstellen und die SGA-Leistung fortlaufend verbessern.
Über die Verwirklichung des Auditprogramms und die Ergebnisse des Audits müssen dokumentierte Informationen geführt werden. Was soll damit erreicht e rreicht werden?
In allen Managementsystemen sind interne Audits ein Selbstbewertungsinstrument, um die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit ihres Systems zu prüfen. Über die oben genannten Festlegungen soll erreicht werden, dass der Auditprozess kontinuierlich, objektiv und konsistent abläuft, Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen und alle relevanten Parteien über die Auditergebnisse informiert werden.
9.2 Internes Audit
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Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Für die Planung und Durchführung von Audits gibt es eine eigenständige Norm, die ISO 19011:2018. Sie hat als Leitfaden empfehlenden Charakter. Zusammengefasst daraus ergeben sich für Organisationen folgende Anforderungen für die interne Auditierung: 1. Erstellung eines Auditprogramms Auditprogramms
Das Auditprogramm (vgl. Abb. 9.1 9.1)) legt über einen definierten Zeitraum fest, in welchen Unternehmensbereichen wann und durch wen welche internen und externen Audits durchgeführt werden. Sie können nach Prozess- und Systemaudits unterschieden werden. Prozessaudits überprüfen die Umsetzung der SGAAnforderungen in einzelnen Prozessen, wie z. B. der Entwicklung, Beschaffung oder Herstellung. Systemaudits überprüfen die Umsetzung der Managementanforderungen auf den verschiedenen Ebenen bzw. Bereichen der Organisation. Prozess- und Systemaudits können natürlich in einem Audit kombiniert kombiniert werden. Es hat sich etabliert, dass interne Audits einmal pro Jahr durchgeführt werden. Nicht alle Normanforderungen müssen in allen Bereichen jährlich abgeprüft werden. Hier können Schwerpunkte gebildet werden, es sollte gewährleistet sein, dass in einem Dreijahreszyklus alle Normanforderungen mindestens einmal auditiert wurden. Manchmal ist es auch möglich, die thematischen Schwerpunkte des internen Audits entsprechend der geplanten Schwerpunkte des darauf folgenden externen (Überwachungs- oder Rezertifizierungs-)Audits festzulegen. 2. Festlegung eines Auditplans Auditplans
Für jedes interne int erne Audit ist ein Auditplan zu erstellen (vgl. Abb. Abb. 9.2 9.2). ). Er stellt gemäß den fachlichen Schwerpunkten aus dem Auditprogramm den zeitlichen Ablauf eines
Planung 2018 Internes Audit
Bereich
Sys-A* Datum
Pro-A* Datum
2 01 9
20 20
Nachweis Internes Audit Externes Audit
20 2 1
Externes Internes Externes Internes Externes Internes Externes Audit Audit Audit Audit Audit Audit Audit Zerfi.- Sys-A* Pro-A* Überw.Überw.Rezert.Audit Datum Datum Audit Sys-A* Pro-A* Audit Sys-A* Pro-A* Audit Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
Oberste Leitung
X
X
X
UMB
X
X
X
Beschaffung
X
x
x
x
X
X
x
X
X
Produkon Halle 1
X
x
X
X
X
x
Produkon Halle 2
X
x
x
X
X
x
Versand/Lager
X
x
x
x
X
x
Verwaltung
x
X
x
x
x
X
* Sys-A = Systemaudit Pro-A = Prozessaudit
Abb. 9.1 Formblatt Auditprogramm
erledigt (Termin, Auditor)
erledigt (Termin, Auditor)
84
9
Auditierter Bereich Regelwerk Auditor Auditziel
XYZ GmbH DIN EN ISO 45001:2018
Die Leistung bewerten
Datum:
Beurteilung des SGA-Managementsystems mit den Anforderungen der DIN EN ISO 45001:2018 (internes Systemaudit)
Zeit
Thema
Bereich
8.30 – 8.45
Einführungsgespräch
Alle
-
08.4 08 .455-09 09.1 .15 5
Verant Vera ntwo wort rtun ung g der der Ob Ober erst sten en Le Leit itun ung g (Kontext, Risiken und Chancen, SGAPolitik, -Ziele und -Programm, KVP, Führung und Verpflichtung; Konsultation und Beteiligung Managementbewertung Rechtskonformität, Notfallmanagement Gefä Ge fähr hrdu dung ngsb sbeu eurt rtei eilu lung ng,, Kommunikation, Information, Schulung, Notfallmanagement
Geschäftsführung, SGA-Beauftragter
4.1-4.4
09.1 09 .15 5 – 10 10.1 .15 5
10.1 10 .155-11 11.1 .15 5
11.1 11 .15 5 – 12 12.0 .00 0
…
Beteiligte
Elemente ISO 45001
5.1-5.4 6.1.1-6.1.4, 3, 6.2 8.2
SiFa, Ersthelfer, Brandschutzhelfer
Rechts Rech tsko konf nfor ormi mitä tät, t, Be Bewe wert rtun ung g de derr Führungskräfte Einhaltung von Rechtsvorschriften und anderen Anforderungen, Schulungen, Kommunikation, Information Wart Wa rtun ung g und und Ins Insta tand ndha halt ltun ung, g, SGA-Beauftragter, Verantwortlichkeiten, SiB, Meister Pflichtenübertragung, Pflichtenübertr agung, Beauftragte
6.1.2 7.2-7.4 8.2 6.1.3, 9.1.2 7.2-7.4 5.3 9.1.2
…
Abb. 9.2 Formblatt Auditplan
konkreten Audits mit den zu auditierenden Themenfeldern und Auditoren dar. Der Ablauf eines Audits ist gemäß der ISO 19011:2011 standardisiert und besteht in: Eröffnungsgespräch Auditierung nach Normanforderungen (z. B. durch Interviews, Begehungen, Beobachtungen, Messungen) Abschlussgespräch.
• •
•
3. Entwicklung von Auditchecklisten Auditchecklisten
Da ein Audit ein dokumentiertes Verfahren darstellt, sind für die Auditierung der Normanforderungen Checklisten zu erstellen, die enthalten: •
• •
Auditkriterien (Soll-Anforderung: aus der Norm oder entsprechend der eigenen Festlegungen?) Auditnachweise (Ist-Stand: wie erfolgt die Umsetzung?) Auditfeststellungen (was ergibt der Soll-Ist-V Soll-Ist-Vergleich). ergleich).
9.3 Managementbewertung Auditkritierien
85 Auditnachweise
Anforderungen ISO 14001:2015
verb a l
Auditfeststellung Status K=Konformität NA= Nebenabweichung HA=Hauptabweichung VP=Verbesserungspotential GP=Good Practice
Auditschlußfolgerung
Maßnahmen Maßnah men Termin
Verantwortlich
4 Kontext der Organisation 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen von Beschäftigten und anderen interessierter Parteien •
•
•
Wurden die anderen interessierten Parteien, zusätzlich zu den Beschäftigten, die für ihr SGA-Managementsystem relevant sind, bestimmt? Wurden die Anforderungen der Beschäftigten und anderen interessierten Parteien bestimmt, die für ihr SGA-MS relevant sind? Wurde bestimmt, welche dieser Erfordernisse und Erwartungen rechtliche Verpflichtungen Verpflichtungen und andere Anforderungen sind oder zu solchen werden könnten?
Abb. 9.3 Formblatt Auditcheckliste Auditcheckliste am Beispiel Abschn. 4.2 4.2 der der ISO 45001
Auf dieser Basis können Auditschlussfolgerungen (Konformität, (Konformität, Nebenabweichung, Hauptabweichung) gezogen und z. B. mittels Ampelschema visualisiert werden (vgl. Abb. 9.3 9.3). ). 4. Erstellung eines Auditberichts Auditberichts
Die Ergebnisse des Audits werden in einem Auditbericht zusammengefasst. Er enthält alle organisatorischen und fachlichen Informationen zum durchgeführten Audit. Er sollte kurz und knapp abgefasst werden, am besten auf Basis der Auditcheckliste, damit er einen schnellen Überblick über die Ergebnisse und daraus resultierenden Auditfolgemaßnahmen ermöglicht.
9.3
Managementbewertung
Anforderungen der Norm
Auch die oberste Leitung muss das SGA-MS in geplanten Abständen bewerten, um dessen Umsetzungsstand zu bewerten und Festlegungen zu treffen, wie das SGA-MS weiterzuentwickeln ist. Um diese Einschätzungen treffen zu können, muss sich die Managementbewertung mit festgelegten Themen befassen. Auf Basis diesen sog. „Inputs“ muss die oberste Leitung Entscheidungen treffen, auch als „Outputs“ der Managementbewertung bezeichnet (vgl. Abb. 9.4 9.4). ). Relevante Ergebnisse davon, sind den Beschäftigten und deren Vertreter zu kommunizieren. Die Managementbewertungen müssen über dokumentierte Informationen nachgewiesen werden.
86
9
Input • •
• •
• • •
Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen Managementbewertungen Veränderungen Verä nderungen (externe/interne Themen, Erfordernissen und Erwartungen interessierter Parteien, rechtliche Verpflichtungen Verpfli chtungen und andere Anforderungen, Risiken und Chancen) erreichter Erfüllungsgrad Erfüllungsgrad der SGA-Polik und -Ziele SGA-Leistung, einschließlich Entwicklungen bei Vorfälle Vorfällen, n, Nichtkonformitäten Nichtkonform itäten und Korrekturmaßna Korrekturmaßnahmen, hmen, fortlaufende fortlaufenderr Verbesserung, Verbesse rung, Ergebnissen von Überwachungen und Messungen, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen, Auditergebnissen, Konsultaon und Beteiligung von Beschäigten, Risiken und Chancen Angemessenheit von Ressourcen Relevante Kommunikaon mit interessierten Parteien Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung
Die Leistung bewerten
Output • • • • • •
•
Funkonsfähigkeit und Wirksamkeit des SGA-MS Funkonsfähigkeit Möglichkeiten zur fortlaufende fortlaufenden n Verbesserung Änderungsbedarf des SGA-MS Erforderliche Ressourcen Erforderliche Maßnahmen Möglichkeiten der Integraon Integraon des SGA-MS mit anderen Geschäsprozessen Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Organisaon
Abb. 9.4 In- und Outputs der Managementbewertung. Managementbewertung. (Quelle: Ecker und Köchling 2018, S. 64) Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Auch die Managementbewertung ist ein Bewertungsinstrument für das SGA-MS. U.a. durch sie kommt die oberste Leitung ihren Aufgaben in Führung und Verpflichtung nach (vgl. Abschn. 5.1 5.1). ). Es geht darum zu überprüfen, ob das SGA-MS: •
• •
geeignet ist, d. h. ob es zum Betriebsablauf, der Kultur und dem Geschäftssystem der Organisation passt angemessen ist, d. h. ob es korrekt verwirklicht wird wirksam ist, d. h. ob die mit dem System beabsichtigten Ergebnisse Ergebnisse erreicht wurden.
Im Ergebnis der Managementbewertung muss die oberste Leitung Entscheidungen treffen, die ein wesentlicher Impuls für die Ausrichtung und kontinuierliche Verbesserung des SGA-MS sind. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die Managementbewertung wird durch den SGA-Beauftragten und ggf. anderen Verantwortungsträgern vorbereitet und in vielen Organisationen einmal jährlich nach dem internen Audit und vor dem externen Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudit durchgeführt. Dies hat den Effekt, dass die oberste Leitung nur punktuell in den Bewertungsprozess einbezogen wird. Auch im Sinne der Anforderungen an Führung und Verpflichtung aus Abschn. 5.1 5.1 kann es zweckmäßiger sein, die Managementbewertung regelmäßiger durchzuführen und mit Treffen zu verbinden, die z. B. monatlich auf der Führungsebene stattfinden (z. B. Bereichsleiterbesprechungen). Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die
9.3 Managementbewertung
87
Thema: „Angemessenheit „Angemessenheit von Ressourcen“ Ressourcen“ Feststellungen( SGA-Beauragte SGA-Beauragter): r):
Entscheidung der GF:
Zu ergreifende Maßnahme:
Betreuung über externe SiFa fachlich sehr gut, aber diese ist nicht regelmäßig, regelmäßig, sondern nur nur im Rahmen festgelegter Betreuungsstunden im Unternehmen Terminvereinbarun erminvereinbarungen gen sind aufgrund der hohen Auslastung der SiFa kompliziert und nur langfrisg möglich, Anfrage, ob eigene Fachkompetenz Fachkompetenz aufgebaut werden kann Das Unternehmen beauragt beauragt Hr Hr.. xy, bisher als Produkonsleiter täg, sich als SifF ausbilden zu lassen, Stellenumfang 0,5 VZÄ Zur Kompensaon des fehlenden Stellenumfangs als Produkonsleiter wird ein Assistent der Produkonsleitungg neu eingestellt Produkonsleitun Benennung Hr Hr. xy als SiFa, Änderung seiner Stellenbeschreibung Stellenbeschreibung Veranlassen der SiFa-Ausbildung Veranlassen der Stellenausschreibu Stellenausschreibung ng Assistent der Produkonsleitung
Termin: Verantwortlich: Überprüfung der Wirksamk Wirksamkeit: eit: Termin: Verantwortlich:
Abb. 9.5 Formblatt Management-Review am Beispiel Ressourcen
in der Norm geforderten „Inputs“ nicht alle auf einmal, sondern nach thematisch festgelegten Schwerpunkten besprochen werden können. Unabhängig davon, wann und wie oft die Bewertung durchgeführt wird, ist diese zu dokumentieren (vgl. Abb. 9.5 9.5). ). Die Kommunikation wesentlicher Ergebnisse der Managementbewertung kann z. B. im Rahmen der jährlichen SGA-Informationsveranstaltung erfolgen.
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten
10
Das Kap. 10 ist gemäß HLS ein neues Kapitel und hebt he bt die Bedeutung Bed eutung der fortlaufenden Verbesserung im Rahmen von Managementsystemen hervor. Kap. 10.1–10.3 der ISO 45001 werden in diesem essential im Zusammenhang besprochen. Anforderungen der Norm
Es müssen Ansatzpunkte für die fortlaufende Verbesserung bestimmt und dafür notwendig Maßnahmen erzielt werden (Kap. 10.1 der ISO 45001). Ein wichtiges Hilfsmittel ist Bestimmung und Behandlung von Vorfällen und Nichtkonformitäten. Treten diese auf muss die Organisation (Kap. 10.2 der ISO 45001): rechtzeitig auf den Vorfall oder die Nichtkonformität reagieren und angemessene Überwachungs- und Korrekturmaßnahmen ergreifen, um mit den Folgen umzugehen unter Beteiligung Beteiligung der Beschäftigten und Einbeziehung Einbeziehung anderer anderer relevanter relevanter interessierter Parteien Ursachen der Nichtkonformität abstellen durch Untersuchung des Vorfalls/Überprüfung der Nichtkonformität, Bestimmung der Ursachen des Vorfall/der Nichtkonformität, Prüfung, ob vergleichbare Fälle aufgetreten sind oder auftreten können die bestehende Bewertung der SGA-Risiken überprüfen erforderliche Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Maßnahmenhierarchie und dem Änderungsmanagement festlegen (dabei ebenfalls eine Risikobewertung durchführen) die Wirksamk Wirksamkeit eit der Korrekturmaßnahmen überprüfen ggf. Änderungen im SGA-MS vornehmen.
•
•
• •
• •
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_10 58-24409-5_10
89
90
10
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten
Über die Art der Vorfälle oder Nichtkonformitäten, die daraufhin getroffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeit sind dokumentierte Informationen zu führen und diese den Beschäftigten, ihren Vertretern und anderen relevanten interessierten Parteien zu übermitteln. Fortlaufende Verbesserung Verbesserung des SGA-MS soll erreicht werden durch (Kap. 10.3 der ISO 45001): Steigerung der SGA-Leistung Förderung einer SGA-Kultur Förderung der Beteiligung der Beschäftigten an der Maßnahmendurchführung Kommunikation der Ergebnisse der fortlaufenden Verbesserung an die Beschäftigten und deren Vertreter Vertreter Nachweisdokumente über die fortlaufende Verbesserung.
• • • •
•
Was soll damit erreicht e rreicht werden?
Indem der fortlaufenden Verbesserung ein eigenes Kapitel gewidmet wird, soll der Fokus neben allen anderen Anforderungen an ein SGA-MS auf dessen Hauptziel, nämlich der steten Verbesserung der SGA-Leistung, gelegt werden. Die Organisation kann den Grad, die Schwerpunkte und den Zeitraum der Verbesserung selber bestimmen. Neben dem Abbau von Nichtkonformitäten sollen die Organisationen auch dazu angeregt werden, darüber nachzudenken, eine umfassende KVP-Kultur zu entwickeln. Hilfestellungen für die Umsetzung in der Praxis
Die Behandlung von Vorfällen und Nichtkonformitäten kann in einem kombinierten Prozess (gemeinsames Vorgabe- und Nachweisdokument) oder auch in getrennten Prozessen geregelt werden. Wichtig ist die Unterscheidung von Vorfällen und Nichtkonformitäten. Definition Ein Vorfall ist ein Ereignis, welches durch die Arbeit oder wäh-
rend der Arbeit auftritt und zu Verletzungen und Erkrankungen führt oder führen könnte.1 Vorfälle werden daher oft auch als Unfälle bezeichnet (z. B. Sturz mit Beinbruch, Gehörverlust). Führt ein Vorfall nicht zu einer Verletzung oder Erkrankung, aber es hätte die Möglichkeit dazu bestanden, wird dies als „BeinaheUnfall“ bezeichnet (Sturz ohne Beinbruch).2
1Vgl. ISO 45001, Begriffe, 3.35. 2Vgl. ISO 45001, A.10.2., S. 83.
10
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten
91
Gerade Unfälle und Beinahe-Unfälle müssen sorgfältig untersucht werden, da sie zeigen, dass es noch bestehende Gefahren und Risiken für die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Arbeit oder in ihrer Verhaltensmotivation gibt. Jeder Arbeits- und Wegeunfall ist in der Regel in einer Organisation anzeigepflichtig, so sollte es auch mit Beinahe-Unfälle gehandhabt werden. Gemäß § 193 SGB VII sind Unfälle an den Unfallversicherungsträger meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die hier schon bestehenden Regeln und Verfahren sollten im Zuge der Einführung/Umsetzung der ISO 45001 nochmals kritisch betrachtet werden (so ist z. B. die erneute Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich). Definition Unter Nichtkonformität ist die Nichterfüllung einer Anforderung
der Norm oder des SGA-MS zu verstehen.3 Hier kann es sich um die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen, das Nichtbefolgen von vorgeschriebenen Verfahren oder auch um eine nicht ordnungsgemäß funktionierende Schutzausrüstung handeln.4 Bei der Umsetzung eines SGA-MS können in verschiedener Weise Nichtkonformitäten festgestellt werden, z. B. durch: Ergebnisse der Überwachung/Messung/Analyse/Bewertung Ergebnisse der Überprüfung der bindenden Verpflichtungen Ergebnisse Interner/externer Audits Ergebnisse der Managementbewertung regelmäßige Betriebsrundgänge Abweichungsmeldungen durch Mitarbeiter aus der betrieblichen Praxis heraus ein strukturiertes betriebliches Vorschlagswesen Äußerungen interessierter Kreise Notfallsituationen.
• • • • • • • • •
Definition Eine Korrekturmaßnahme dient zur Beseitigung der Ursache einer
Nichtkonformität und zum Verhindern Verhindern des erneuten Auftretens.5
3Vgl. ISO 45001, Begriffe 3.34. 4Vgl. ISO 45001, A.10.2, S. 83. 5ISO
45001, Begriffe 3.36.
92
10
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten
Festgestellte Nichtkonformität Nr. Bezeichnung
Sofortmaßnah me
Ursache
Korrekturmaßnahme
1
Vollständigkeit sprüfung der Schulungsnachweise der betroffenen Mitarbeiter. Schnellstmögliche Nachschulung in Zusammenarbeit mit der SIFA.
Der Schulungsbedarf wurde bei der Schulungsplanung nicht systemasch unter Beachtung der bindenden Verpflichtungen besmmt. Kontrollwerkzeuge sind ineffekv.
Auau einer Kompetenz- und Schulungsmatrix als Kontrollwerkzeug.
Unvollständige Schulungsnachwei se von Schulungen zum Umgang mit Gefahrstoffen.
T
V
Veränderungen im SGA-MS (ggf. Dokumentenname) Neuregelung Prozess „Schulung“
Abb. 10.1 Formblatt Dokumentation Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen
Korrekturmaßnahmen können ganz spontan umgesetzt (z. B. bei akutem Handlungsbedarf) oder formal eingeleitet werden (z. B. Auditfolgemaßnahmen). Wichtig ist, dass festgestellte Nichtkonformitäten einer Ursachenanalyse unterzogen und Korrekturmaßnahmen so definiert werden, dass sie die Ursache beseitigen. Dies ist durch eine Wirksamkeitsüberprüfung zu kontrollieren. Alle diese Schritte sind zu dokumentieren. Dies kann über schon geführte Dokumente erfolgen (z. B. Auditbericht, Kataster der bindenden Verpflichtungen) oder, sofern sie auf anderen Weise Weise erkannt werden, über ein e in spezielles Formblatt (vgl. Abb.10.1 Abb. 10.1). ). Die Umsetzung der Anforderungen der ISO 45001 stellt eine gute Basis für eine fortlaufende Verbesserung des SGA-MS und -Leistung dar. Aber: je länger eine Organisation über ein SGA-MS verfügt, umso schwieriger wird es, spürbare Ergebnisse für eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen, da das Verbesserungspotenzial mit zunehmendem SGA-Standard abnimmt. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) muss nicht alle Bereiche einer Organisation auf einmal umfassen, sondern hier kann die Organisation – auch unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen, personellen, finanziellen und technischen Kapazitäten – im zeitlichen Verlauf Schwerpunkte setzen. Bereiche in denen Potenziale für einen fortlaufenden Verbesserungsprozess liegen und die immer wieder betrachtet werden sollten sind z. B.:6 • • •
Bewertung neuer Materialien und Technologien Best Practice Beispiele organisationsintern als auch -extern Vorschläge, Empfehlungen, Kooperationen mit interessierten Parteien Parteien
6in Anlehnung an ISO 45001, Anhang A.10.3, S.
84.
10
• • •
Kontinuierliche Verbesserung gewährleisten
93
neues Wissen neue, verbesserte Stoffe Weiterentwicklung der Kompetenz der handelnden Personen.
Um den Stellenwert der fortlaufenden Verbesserung in der Organisation weiter zu entwickeln, ist neben der Fokussierung auf o. g. Maßnahmenbereiche der Aufbau einer KVP-Kultur zweckmäßig, die z. B. beinhaltet: eine formale politische Willenserklärung der Obersten Leitung die Festlegung von KVP-V KVP-Verantwortlichkeiten erantwortlichkeiten die Schaffung von Ansätzen/Instrumenten zur Generierung von Verbesserungsvorschlägen durch Mitarbeiter in ihrem Arbeitsbereich eine zeitnahe und ernsthafte Umsetzung Umsetzung der Verbesserungsvorschläge Regelmäßige Informationen über umgesetzte Vorschläge und deren Ergebnisse Ergebnisse (Aushänge, Rundschreiben, KVP-Info-Briefe, KVP-Infotafel) die Unterstützung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches von KVPVerantwortlichen (KVP-Stammtisch, KVP-Erfahrungstreffen) innerhalb der Organisation und überbetrieblich.
• • •
• •
•
11
Ausblick
Hat die Organisation ein SGA-MS entsprechend den Anforderungen der ISO 45001 eingeführt, kann es sich dieses durch eine akkreditierte Zertifizierungsorganisation zertifizieren lassen. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und beinhaltet die Pflicht zur Durchführung jährlicher Überwachungsaudits bzw. einer Re-Zertifizierung nach Ablauf der 3 Jahre durch die Zertifizierungsorganisation.1 Ist eine Organisation schon nach OHSAS 18001 zertifiziert, muss das SGA-MS binnen einer Dreijahresfrist nach Veröffentlichung Veröffentlichung der ISO 45001:2018, d. h. bis 12.03.2021, umgestellt werden. Dafür sind verschiedene Schritte notwendig, die in der Umstellungsphase zu einem zusätzlichen Ressourcen- und Zeitbedarf führen. So muss die Organisation: •
•
• •
•
sich mit den Anforderungen der ISO 45001 vertraut machen, den SGA-Beauftragten, interne Auditoren und ggf. weiteres Personal schulen eine Gap-Analyse des bestehenden SGA-MS zu den Anforderungen der ISO 45001 und ggf. mit der Zertifizierungsorganisation ein Gap-Audit durchführen Maßnahmen zur Schließung der Lücken definieren und umsetzen mit der Zertifizierungsorganisation ein Transition-Audit zur Überprüfung der Normkonformität durchführen ein Rezertifizierungsaudit vor Ablauf der o. g. Frist realisieren.
Der Zeitaufwand für die einzelnen Schritte sollte nicht unterschätzt und v. a. mit der Zertifizierungsorganisation rechtzeitig ein „Fahrplan“ für die Umstellung des SGA-MS vereinbart werden.
1Zur Vertiefung Vertiefung dieses Themas
empfehlen wir das essential Brauweiler et al. 2015.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5_11 58-24409-5_11
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Was Sie aus diesem essential mitnehmen mitnehmen können
• •
•
Ein solides Verständnis über Wesen, Struktur und Anforderungen der HLS. Fundiertes Wissen zur Interpretation jeder einzelnen Normanforderungen der ISO 45001. Anwendungsbereites Wissen, Wissen, um die Anforderungen der ISO 45001 in der betrieblichen Praxis umzusetzen.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5 58-24409-5
97
Literatur
Barth, C.; Hamacher, W.; Wienhold, L.; Höhn, K; Lehder, G: Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Leitfaden für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister, 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2008. BAuA/DGUV (Hrsg.) (o. J.): Grundlagen des Entstehens und Vermeidens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Brauweiler, J.; Will, M.; Zenker-Hoffmann, A.; Wiesner, J.: Arbeitsschutzrecht, Ein Einstieg in die Materie, 2. Auflage, Springer essentials, 2018 Brauweiler, J.; Will, M.; Zenker-Hoffmann, A.: Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen, Managements ystemen, Grundwissen für Praktiker Praktiker,, Springer essentials, 2015 Ecker, F.; Köchling, St.: Die ISO 45001 – Anforderungen und Hinweise, TÜV Media GmbH, TÜV-Rheinland Group, 2018 Einhaus, M.; Lugauer, F.; Häußinger, Chr.: Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Hanser Verlag, 2018 ISO 45001:2018: Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung ONR 49001:2014: Risikomanagement für Organisationen und Systeme, Risikomanagement, Österreichisches Normungsinstitut ONR 49002-2: Risikomanagement für Organisationen und Systeme, Teil 2: Leitfaden für die Methoden der Risikobeurteilung, Österreichisches Normungsinstitut
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Arbeitsschutzmanage utzmanagementsysteme mentsysteme nach ISO 45001:2018, 45001:2018, J. Brauweiler et al., Arbeitssch essentials, https://doi.or https://doi.org/10.1007/978-3-6 g/10.1007/978-3-658-24409-5 58-24409-5
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