Weiterbildungscurriculum zum Arzt für Radiologie
in der Abteilung für Radiologie / Neuroradiologie des St. Marienhospitals Hamm und der St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen
Präambel Die Katholischen Krankenhäuser St. Marienhospital Hamm sowie St. Barbara-Klinik in Hamm-Heessen haben in einem Kooperationsvertrag im Jahre 2003 eine enge medizinische und wirtschaftliche Zusammenarbeit vereinbart. Für die einzelnen Fachabteilungen der Krankenhäuser wurden konkrete Kooperationsziele formuliert. Die radiologischen Abteilungen beider Krankenhäuser sind seit dem 01. 01. 2007 in einer gemeinsamen Abteilung zusammengefasst, mit der gemeinsamen Abteilungsleitung wurde Herr Priv.- Doz. Dr. med. Werner Wiesmann beauftragt.
1. Allgemeine Anmerkungen 1.1. Weiterbildungsziel Das Gebiet Radiologie umfasst die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer und sonographischer Verfahren und die Anwendung interventioneller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
1.2 Weiterbildungsverantwortlicher Priv.-Doz. Dr. med. Werner Wiesmann
1.3 Weiterbildungsdauer 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstelle gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
•
12
Monate
in
den
Gebieten
der
unmittelbaren
Patientenversorgung
angerechnet werden, •
12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes abgeleistet werden.
1.4 Mitarbeitergespräche Mit
den
Weiterbildungsassistentinnen
und
-assistenten
wird
gemäß
der
Weiterbildungsordnung und gemäß den Richtlinien der beteiligten Krankenhäuser jährlich ein strukturiertes Mitarbeitergespräch geführt, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. In diesem strukturierten Mitarbeitergespräch werden die Ziele für die nächsten Weiterbildungsabschnitte definiert und Defizite
aufgezeigt. Der Inhalt des Gespräches wird dokumentiert und wird dem Antrag zur Zulassung zur Facharztprüfung beigefügt.
1.5 Vertragslaufzeiten In der Regel erfolgt die Anstellung befristet für eine Laufzeit der Weiterbildungsdauer, also im Gebiet Radiologie für eine Laufzeit von 5 Jahren. In den ersten 6 Monaten der Vertragslaufzeit können beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Darüber hinausgehende Absprachen mit den Kliniken für persönliche Anliegen, z. B. vorübergehende Stundenreduzierung, sind möglich. Über die Inhalte dieser Zusatzvereinbarungen wird die Ärztekammer Westfalen-Lippe informiert.
2. Fachspezifische Weiterbildung 2.1 Vorbemerkung Die Abteilung für Radiologie/Neuroradiologie des St. Marienhospitals und der St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen bietet durch die Breite der verfügbaren medizinischen Disziplinen und der Spezialisierung der Radiologie den Vorteil, neben einer umfassenden Grundausbildung auch eine weiterführende Spezialisierung zu erfahren. Die umfassende Geräteausstattung (4 Multislice-CT, 2 MRT, PET-CT sowie die neu ausgestatteten Angiographieanlagen mit voller neuroradiologischer Zusatzausstattung) bietet die Möglichkeit einer qualifizierten radiologischen Weiterbildung und die Erfüllung der in der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Anforderungen in der Regelweiterbildungszeit von 5 Jahren. Eine regelmäßige, auch klinikübergreifende Rotation in alle Bereich der Radiologie - incl. der Abteilung für Neuroradiologie - im Rahmen der praktischen Weiterbildung ist gewährleistet und wird in einem Curriculum festgelegt. Neben der praktischen Weiterbildung an den einzelnen Arbeitsplätzen
unter
Anleitung
des
Weiterbildungsleiters
und
des
jeweilig
zuständigen Oberarztes erfolgt die theoretische Weiterbildung in regelmäßig wiederkehrenden strukturierten Veranstaltungen. Zusätzlich wird die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der Klinik gefordert und gefördert und ist Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.
2.2
Weiterbildungsinhalt
nach
Weiterbildungsordnung
der
Ärztekammer
Westfalen-Lippe Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in •
der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen
•
den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisierenden Strahlen einschließlich ihrer Befundung
•
der
Magnetresonanzverfahren
und
Spektroskopie
einschließlich
ihrer
Befundung •
der Sonographie einschließlich ihrer Befundung
•
den
interventionell-radiologischen
Verfahren
auch
in
interdisziplinärer
Zusammenarbeit •
Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände
•
der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
•
den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
•
den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich
den
Grundlagen
der
Patientenüberwachung
sowie
der
Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal •
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
• •
der Gerätekunde
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: •
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen, an allen Organen und Organsystemen
•
radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie, z. B. an
•
Skelett und Gelenken
•
Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark und NervenThorax und Thoraxorganen 123
•
Abdomen und Abdominalorganen
•
Urogenitaltrakt
•
der Mamma
•
Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien)
Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen Interventionelle und minimal-invasive radiologische Verfahren, davon •
Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen
•
rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
•
perkutane Einbringung von Implantaten
•
gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklerosierung
•
Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen
•
perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren
2.3 Theoretische Weiterbildung 2.3.1 Regelmäßige Veranstaltung der Klinik.
•
Frühkonferenz Neurologie / Strahlentherapie täglich von 7.3o h bis 8.15 h mit Teilnahme aller Mitarbeiter der Radiologie / Neuroradiologie (Neuaufnahmen, Akutfälle stroke unit).
•
klinische Demonstrationen Gesamtzahl: 48 pro Woche.
•
Fort- und Weiterbildung zur ausgewählten Themen abteilungsintern mittwochs und donnerstags von 8.15 h bis 9.oo h.
•
Wöchentliche Tumorkonferenz Brusttumor, Darmtumor, allgemeine Onkologie dienstags von 16.3o h bis 19.oo h (siehe Weiterbildungsprogramm, zertifiziert von der Ärztekammer Westfalen-Lippe).
•
Wöchentliche Gefäßchirurgische Konferenz freitags von 15.oo h bis 16.3o h, (siehe Weiterbildungsprogramm, zertifiziert von der Ärztekammer Westfalen-Lippe).
•
Jährliche Veranstaltung der Radiologie/Neuroradiologie in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Weiterbildung im März, wechselnde Themen; siehe Ankündigungen im Westfälischen Ärzteblatt.
•
Jährliches Symposium des Brustzentrums Hamm im Frühjahr, wechselnde Themen; siehe Ankündigung im Westfälischen Ärzteblatt,
2.3.2 Internationale und nationale Kurse und Kongresse Der Anspruch auf Weiterbildungsurlaub beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Teilnahme an fachspezifischen, nationalen und internationalen Kursen und Kongressen wird ausdrücklich erwünscht, angeregt wird auch eine aktive Teilnahme mit eigenem Beitrag. Insbesondere spezielle Veranstaltungen werden gefördert, welche eine CME-Akkreditierung besitzen. Die Weiterbildungsanträge werden mit einem Beitrag von 500,-- € jährlich von den Kliniken unterstützt.
Wichtige fachspezifische radiologische Weiter-/ Fortbildungen sind der
•
Deutsche
Röntgenkongress
Weiterbildungsprogramm
incl.
für
Refresher-Kurse
Ausbildungsassistenten
und
speziellem
(Jahrestagung
der
Deutschen Gesellschaft für Radiologie). •
European Congress of Radiology incl. Refresher-Kurse (Jahrestagung der European Society of Radiology).
•
Congress of the Radiology Society of North America (RSNA) incl. RefresherKurse (Jahrestagung der RSNA).
•
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR).
•
Neusser Fortbildungskurse.
•
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für interventionelle Radiologie (DGIR).
•
Strahlenschutzkurse. Das Ausbildungscurriculum
sieht den Besuch des Grundkurses im
Strahlenschutz (24 Stunden) sowie des Spezialkurses bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlen (24 Stunden), Computertomographie (4 Stunden) und Interventionsradiologie (4 Stunden) vor. Grund- und Spezialkurs sind innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre zu besuchen, diese Kurse werden finanziell von den Kliniken unterstützt. Voraussetzung für die Meldung zur Facharztprüfung ist ferner die Teilnahme am so genannten
Technikkurs,
welche
in
Zusammenarbeit
mit
der
Röntgengesellschaft im Wechsel in Erlangen und Hamburg stattfinden.
Deutschen
3.
Praktische
Weiterbildung
gemäß
der
Weiterbildungsordnung
der
Ärztekammer-Westfalen-Lippe 3.1 Vorbemerkung Die praktische Ausbildung während der vorgeschriebenen 5 fachspezifischen Weiterbildungsjahre erfolgt in Rotation mit einem Rotationsintervall von 6 Monaten, in Ausnahmefällen von 3 Monaten. Rotationsplan
festgehalten,
Weiterbildungsassistenten
Die Arbeitsplatzzuteilungen werden in einem
dieser
Rotationsplan
besprochen.
wird
Grundsätzlich
frühzeitig
wird
mit
zwischen
den einer
Basisausbildung und einer fortgeschrittenen Ausbildung differenziert.
3.2 Fachspezifische Rotation Ziel der Basisausbildung ist, einen Überblick über die Arbeitsmethoden der diagnostischen Radiologie zu erhalten und die Fähigkeit zu einer eigenständigen Befundung im Rahmen des Spät- und Nachtdienstes bzw. Wochenenddienstes zu gewährleisten. 3.2.1 Basisausbildung Über einen Zeitraum von 2 Jahren erfolgt die Basisausbildung an den Arbeitsplätzen
•
Computertomographie,
•
Konventionelle Röntgendiagnostik,
•
Sonographie,
•
durchleuchtungsgestützte Kontrastmitteluntersuchungen excl. Angiographie.
3.2.2. Weiterführende Ausbildung In einem zweiten Weiterbildungsabschnitt sind eine Vertiefung der Kenntnisse und eine Rotation an den so genannten Spezialarbeitsplätzen vorgesehen.
•
Kernspintomographie Kopf, Wirbelsäule, Gelenke, Abdomen, Mamma.
•
Röntgen Mammographie und spezielle Mamma-Diagnostik einschließlich Vakuumsaugbiospie, Mammamarkierung, Präparatemammographie
•
Angiographie und Interventionen Grundlagen und Spezialuntersuchungen einschließlich Interventionen mit Stentapplikationen.
•
Interventionelle Radiologie außerhalb der Angiographie (Punktionen und Drainagen).
•
Neuroradiologie, einschließlich selektiver intrazerebraler Angiographie, Carotisstent, Lyseverfahren
4. Klinische Demonstrationen Die klinischen Demonstrationen nehmen einen großen Stellenwert im klinischen Alltag ein und unterstreichen die Kompetenz und Präsenz der Radiologie und sind ein wichtiges Kommunikationsforum. Die klinischen Demonstrationen sind unterteilt in die täglich stattfindenden Röntgendemonstrationen mit den bettenführenden Abteilungen,
in
Demonstrationen,
wöchentlich z.
B.
und
Gefäßzentrum,
monatlich
stattfindende
Brustzentrum,
spezielle
Darmzentrum.
Diese
Demonstrationen werden von radiologischer Seite durch den leitenden Arzt bzw. durch Fach- und Oberärzte oder Assistenzärzte im letzten Weiterbildungsjahr übernommen. Im Anschluss an die wöchentliche Tumorkonferenz findet zusätzlich eine Mortalitäts- und Morbiditätskonferenz statt.
5. Dienstbereitschaft Die regelmäßige Teilnahme an den Spät- und Nacht- bzw. Wochenenddiensten ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Weiterbildungsstufe.
Weiterbildungsassistenten
haben
in
der
Regel
die
Computertomographie sowie die konventionelle Diagnostik durchlaufen, bevor sie in die Dienste eingeteilt werden. Die Einteilung in Nacht-, Wochenend- und Spätdienste erfolgt in Absprache zwischen den Weiterbildungsassistenten und dem leitenden Oberarzt.
6. Wissenschaftliche Tätigkeit Die Bearbeitung von Fallberichten, Kongresszusammenfassungen, Postern etc. wird von der Abteilungsleitung nachdrücklich unterstützt. Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung einer Dissertationsarbeit.
7. Fortbildungsmaterialien 7.1. Journale Es besteht ein regelmäßiger Bezug allgemeiner radiologischer Fachjournale •
RöFo
•
Der Radiologie
•
RadioGraphics
•
Radiology
•
AJR
•
AJNR
•
Magnetic Resonance
•
Zusätzlich werden für Spezialgebiete weitere Fachzeitschriften vorgehalten.
•
Die Fachjournale werden jährlich gebunden und in einer abteilungseigenen Bibliothek zur Verfügung gestellt
•
Zukünftig wird eine Online-Verfügbarkeit der Literatur für alle Mitarbeiter am Arbeitsplatz eingerichtet.
7.2. Fachbibliothek Die radiologischen Standardwerke sind an den Arbeitsplätzen vorhanden, es wird zusätzlich auf Vorschlag jährlich weitere aktuelle Literatur beschafft.
7.3. Lehrarchiv Es besteht eine umfangreiche filmbasierte Fallsammlung. Diese Fallsammlung beinhaltet
einige
tausend
gut
dokumentierte
Fälle.
Es
wird
den
Weiterbildungsassistenten und -innen empfohlen, vor der Absolvierung der Facharztprüfung diese Fallsammlung durchzuarbeiten. Zurzeit wird eine EDV-gestützte, strukturierte Fallsammlung aufgebaut. Die Datenbankstruktur dieser an das RIS / PACS – System angelehnten Fallsammlung wurde im Rahmen eines von der Fa. Siemens geförderten Forschungsprojektes im St. Marien-Hospital Hamm erstellt.
7.4. Literaturempfehlungen Es werden Literaturempfehlungen gemäß dem aktuellen Weiterbildungsstand und der aktuellen Literatur gegeben.
8. Ansprechpartner Verantwortliche Weiterbildung: Priv.-Doz. Dr. med. Werner Wiesmann Weiterbildung St. Marien-Hospital: Ltd. OÄ Frau Dr. med. Regina Thomas Weiterbildung St. Barbara-Klinik: Ltd. OÄ Frau Dr. med. Anja Seegert.
Priv.-Doz. Dr. Werner Wiesmann
Hamm, 27.02.2011